»Billige Stimmungsmache«

Verbraucherschutzministerin Renate Künast wehrt sich gegen die Kritik am neuen Gentechnikgesetz. Die verbissene Debatte werde der Forschung in Deutschland schaden. Ein Gespräch

DIE ZEIT: Trotz massiver Kritik der EU, der Opposition, der Wirtschaft und Wissenschaft ziehen Sie das neue Gentechnikgesetz nun nahezu unverändert durch. Warum?

Renate Künast: Es gibt keine massive Kritik vonseiten der EU. Brüsseler Beamte stellen nur die bei einem solchen Notifizierungsverfahren üblichen Fragen. Die Opposition betreibt hier wie in fast allen Bereichen Fundamentalopposition und Blockadepolitik. Wir brauchen aber dringend eine funktionierende Regelung. Denn die EU hat ihr Moratorium zur grünen Gentechnik beendet. Gentechnisch veränderter Mais kann jetzt frei verkauft und angebaut werden. Also müssen wir jetzt sicherstellen, dass es auch in Zukunft gentechnikfreie Landwirtschaft gibt.

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ZEIT: Gemäß EU-Recht sind 0,9 Prozent Anteil gentechnisch veränderter Substanz in einem Produkt erlaubt. Ökobauern und ihre Vertragspartner verlangen viel niedrigere Werte oder gar die Nullgrenze. Das Gesetz unterstützt diese Forderungen mit entsprechenden Schadensregelungen. Wird so nicht versucht, die geltenden EU-Vorschriften zu unterlaufen?

Künast: Diese Frage enthält nicht zutreffende Annahmen: Die 0,9-Prozent-Grenze gilt nur für die Kennzeichnungspflicht, und zwar dann, wenn die so genannten GVO-Anteile zufällig und unvermeidbar sind. Die Ökobauern fordern keine Absenkung dieses Schwellenwerts, sie reden aber über Saatgutschwellen von 0,3 Prozent.

ZEIT: Der Zweck des Gesetzes ist, Regeln für eine Koexistenz aufzustellen. Die Haftungsregeln benachteiligen aber jene Landwirte, die gentechnisch veränderte Sorten anbauen wollen.

Künast: Moment mal! Koexistenz bedeutet ja nicht, es einer Seite extrem einfach zu machen. Am Ende sollen beide existieren können, und zwar dauerhaft. Wir müssen also entsprechende Maßnahmen treffen, die dem gentechnikfreien Landbau die Existenz sichern.

ZEIT: Wenn Fußball spielende Kinder eine Fensterscheibe einschießen, dann kann man nicht alle Straßenanwohner dafür haftbar machen. Just eine solche verschuldensunabhängige Gesamtschuldnerschaft sieht Ihr neues Gesetz vor, falls der Pollenflug transgener Pflanzen einem Ökobauern Absatzverluste beschert. Dann haften alle gemeinsam, die im Umfeld entsprechende transgene Feldfrucht angebaut hatten. Wird dies vor dem Verfassungsgericht standhalten?

Künast: Das Bild mit den Fußball spielenden Kindern klingt zwar gut, es stimmt aber nicht. Denn ein Fußball trifft ja jeweils nur eine Fensterscheibe. Im Gentechnikgesetz gelten eher Grundsätze wie im Imissionsrecht, bei der Ausbreitung von Pestiziden gelten auch spezielle Regeln. Wir haben uns im Gesetz an bekannten Nachbarschaftsregelungen im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, orientiert, dort gibt es die gesamtschuldnerische Haftung auch. Hierbei haben die Gesamtschuldner untereinander auch Regressmöglichkeiten. Im Übrigen haben die Betriebe noch viele andere Möglichkeiten, um Haftungssituationen zu vermeiden.

ZEIT: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft beklagt, das neue Gesetz behindere de facto massiv die Forschung. Ist das im Jahr der Innovation, das die Bundesregierung ausgerufen hat, nicht ein verheerendes Signal?

Künast: Diese Kritik trifft nicht zu. Bereits heute trifft man Sicherheitsmaßnahmen gegen Auskreuzungen bei bestimmten Freisetzungsexperimenten, sodass kein Schaden entsteht. Die Forscher besprechen sich ja heute schon mit den Landwirten in der Nachbarschaft. Man kann durch Anbau verschiedener Pflanzen oder Beachten verschiedener Blütezeiten einfach dafür sorgen, dass das Problem gar nicht erst entsteht. Lassen wir also die Kirche im Dorf.

ZEIT: Die Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften pocht auf einen weltweiten Konsens, dass genehmigte gentechnische Nahrungsmittel keine erhöhte Gefahr darstellen im Vergleich mit konventionell oder ökologisch erzeugten Lebensmitteln. Können Sie diese Auffassung teilen?

Künast: Gäbe es handfeste Beweise für eine Gefährdung durch Gen-Food, dann müssten wir es sofort aus dem Verkehr ziehen. Aber bisher gibt es keine Langzeituntersuchungen, nicht einmal in den USA wurde der Langzeitkonsum wissenschaftlich begleitet. Die EU-Kommission hat in ihren Richtlinien, die wir jetzt umsetzen, aus guten Gründen vorgeschrieben, dass nach dem Inverkehrbringen gentechnischer Produkte, sei es durch Anbau oder Verkauf, diese weiter beobachtet werden sollen. Sie müssen auch rückverfolgbar sein, damit man im Fall einer Gefährdung die Produkte rasch aus dem Verkehr ziehen kann. Der Staat muss doch, gerade in diesem sensiblen Ernährungsbereich, zum Schutz seiner Bürger Vorsorge treffen.

ZEIT: Immer wieder werden genehmigte Versuchsfelder mit transgenen Pflanzen zerstört. Die Betroffenen, aber auch Politiker monieren, die Bundesregierung distanziere sich nicht deutlich genug von solchen kriminellen Akten. Stimmt das?

Künast: Das ist schlicht billige Stimmungsmache.

ZEIT: Wir leben im Jahr der Innovation, aber die Wissenschaftler fühlen sich durch immer neue Vorschriften gegängelt; die Stimmung in der Forschung ist düster. Innovation und Bürokratie – wie passt das zusammen?

Künast: Die Beachtung des Eigentumsschutzes anderer kann man ja wohl nicht als Gängelung empfinden. Im Übrigen: Forschung findet mitten in der Gesellschaft statt. Sie ist ein Teil von ihr. Wenn manche behaupten, die Stimmung sei für sie düster, dann sollten sie auch bedenken, ob ihre eigenen Äußerungen nicht dazu beitragen, den Forschungsstandort Deutschland herunterzureden. Mit solchen Stimmungsdebatten tun sich die Forscher keinen Gefallen. Sie sollten vielmehr sachbezogen argumentieren. Da ist noch viel Raum. Das Innovationspotenzial der Gentechnik liegt übrigens nicht allein in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, sondern gerade auch im medizinischen Bereich, in der roten Gentechnik…

ZEIT: …die hier in Deutschland lange ausgebremst wurde.

Künast: Aber ist es nicht richtig, dass man bei neuen Technologien auch einmal ethische Fragen diskutiert? Auch wenn es lange gedauert haben mag, heute eröffnet uns die rote Gentechnik eine Vielzahl neuer Möglichkeiten. Wir führen um die Gentechnik eine gesellschaftliche Debatte, und die hat kein bösartiger Politiker erfunden. Forschung will von dieser Gesellschaft und den Steuergeldern finanziert werden. Deshalb sollte sie nicht die Konfrontation, sondern die offene Diskussion suchen, dazu sind wir jederzeit bereit.

Die Fragen stellten Andreas Sentker und Hans Schuh

Renate Künast ist seit Januar 2001 Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Seither kämpft die 48-jährige Grüne gegen Spam in der Mailbox und Fast Food auf Kindertellern, für die Wahlfreiheit der Verbraucher, mehr Ökolandbau und besseren Tierschutz im Grundgesetz. In der Auseinandersetzung um die grüne Gentechnik hat die Juristin eine klare Position: Auch wenn die Bundesregierung europäisches Recht umsetzen und Gensaaten auf deutschen Äckern zulassen muss, darf die Existenz konventioneller wie ökologischer Landwirtschaft nicht gefährdet werden.

 
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