Presse Die Angst vorm Geist aus Gütersloh

Das Bundeskartellamt erlaubt eine winzige Verschiebung in den Mehrheitsverhältnissen beim "Spiegel". Dadurch verlieren die Augstein-Erben ihr Vetorecht. Manche fürchten um die Unabhängigkeit des Magazins

Über Inhalte reden? Ja doch. Aber vielleicht später. Stellen wir doch erst einmal die handelnden Figuren auf und betrachten: Wer steht zu wem? Wer gegen wen? Die Inhalte ergeben sich. Wer in diesen Tagen mit Leuten spricht, aktuellen und solchen, die das einmal waren, wer Zeitungen liest, ob sie nun oder heißen, der wird viel vernehmen von Machtkämpfen, Koalitionen, Drohungen. Gerüchte, nun ja, schwirren. Und immer werden Namen haftbar gemacht für das, was geschieht oder doch geschehen könnte. Was ist geschehen?

Unspektakuläres, auf den ersten Blick. Das Bundeskartellamt hat einer Verfügung zugestimmt, die der im November 2002 verstorbene Spiegel- Gründer Rudolf Augstein vor Jahrzehnten für den Erbfall – sagen wir’s vorsichtig – unterschrieben hat. So müssen seine Erben von ihren 25 Prozent am Spiegel je ein halbes an die beiden anderen Gesellschafter abtreten – danach besäßen der Verlag Gruner+Jahr 25,5 Prozent und die Gesellschaft der Spiegel- Mitarbeiter 50,5 Prozent. Macht zusammen 76. Und genau dies ist die Mehrheit, die für alle wesentlichen Entscheidungen im Hause vonnöten ist. Die Erben haben ihr Vetorecht verloren.

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Weil sie aber wissen, dass ihr Vater in seinen letzten Jahren versucht hat, diese Verfügung zu annullieren, und weil Gruner+Jahr nicht irgendein Verlag ist, sondern der des heftigen Spiegel- Konkurrenten stern, haben sie und auch die Mitarbeiter die Wettbewerbshüter ins Spiel gebracht. Die aber kümmerten sich um ihren eigentlichen Auftrag vorsichtshalber gar nicht. Stellten lapidar fest: Gruner+Jahr war schon zuvor mitbeherrschend. Weitermachen. So, als wäre es gleichgültig, wer, nur zum Beispiel, den Chefredakteur des Spiegels bestellt.

Nun ist der Spiegel nicht irgendein Magazin, sondern, um ein viel zitiertes Bonmot zu nutzen, ein »Sturmgeschütz der Demokratie«; eines der wenigen, die es noch gibt. Da sollte es egal sein, wer die Hebel bedient? An dieser Stelle beginnt die Selbst-Beknirschung der Redaktion. Das Sturmgeschütz – ein Klischee. Die Unabhängigkeit – längst zuvor bedroht. Unpolitischer sei das Blatt aus eigener Kraft geworden, dem bunten stern näher gerückt als je zuvor. Da bedürfe es der Bedrohung von außen nicht. Früher, welcher Journalist wüsste das nicht, war alles besser. Selbstverständlich wird von anderen die Gegenposition hochgehalten. Da hilft es, von alten Streitigkeiten abzulassen und stattdessen die Rollenverteilung zu beschreiben.

Ein »Spiegel«-Reporter entdeckte die ominöse Ein-Prozent-Regel

1. Die Augstein-Erben. Vier Kinder hat Rudolf Augstein hinterlassen, unter ihnen zwei Journalisten, Franziska und Jakob, die, jedenfalls nicht wegen, allenfalls trotz ihres Namens, in ihrem Beruf mehr als Ansehnliches geleistet haben. Jakob ist ihr Sprecher, seit kurzem geschäftsführender Gesellschafter des Verlages Rogner&Bernhard. Den Weg zum Kartellamt ist er gegangen, um »die Unabhängigkeit des Spiegel zu gewährleisten«. Da aber dort schon im Vorverfahren (und nicht erst im Hauptverfahren) entschieden wurde, hat er keine »vielversprechenden Rechtsmittel« mehr und will nun »bewusst nicht das Letzte ausschöpfen«, damit er und die Seinen nicht »als durchgeknallte Erben« oder »Wichtigtuer« dastünden. Schon auf der Gesellschafterversammlung nächste Woche wird er sein Stimmrecht nicht mehr wahrnehmen.

Jakob Augstein ist ein pragmatisch argumentierender Mann, ohne sentimentale Anwandlungen. Dennoch sagt er, der Partner Gruner+Jahr sei ohne Gefühl »für das, worum’s geht, kaltschnäuzig«. Und so glaubt er auch nicht an umlaufende Gerüchte, G+J werde, ungeachtet der Prozentverschiebung, den Erben in wichtigen redaktionellen Dingen ein Mitbestimmungsrecht geben. »Die wären doch bescheuert.« Und er möchte auch ein anderes nicht glauben: dass sein Vater Urheber jener ominösen Ein-Prozent-Regel war. Thomas Darnstädt, ein Spiegel- Reporter, habe sie entdeckt, als er Geschäftsführer der Mitarbeitergesellschaft wurde, und habe dann Rudolf Augstein damit konfrontiert, der sogleich Reinhard Mohr, den Patriarchen der G+J-Mutter Bertelsmann, um Remedur gebeten habe. Vergeblich.

2. Die Mitarbeitergesellschaft. In den unruhigen siebziger Jahren hat Rudolf Augstein die Hälfte aller Verlagsanteile seinen Angestellten vermacht. Eine Nachricht aus fernen, nur im Spiegel noch geläufigen Tagen. Jetzt wittert die KG neue Bedeutung und wird, nach viel Schelte, gar umschmeichelt. Nicht nur von Jakob Augstein, den die »Zusammenarbeit sehr gefreut« habe. Sondern auch vom Chefredakteur Stefan Aust, der zwar sagt: »Aus Gesellschafterfragen halte ich mich grundsätzlich raus.« Aber auch, freilich steif: »Man darf die Mitarbeiter-KG in Bezug auf ihr Verantwortungsbewusstsein nicht unterschätzen.«

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