staat Einmal Monopolist…
Strom, Bahn, Telefon: Der Staat muss die Netze kontrollieren
Eigentlich ein paradoxer Vorgang. Da dereguliert der Staat nationale und regionale Monopole, zwingt sie zum Wettbewerb – und dann unterstellt er sie staatlicher Kontrolle. Das war bei Telekom und Post so, gilt jetzt für Strom- und Gaswirtschaft. Der Bahn, die bald an die Börse will, steht die gleiche Diskussion bevor.
Aus den Monopolen sind in der Tat keine Unternehmen wie andere geworden, die darum kämpfen, dass der Kunde wieder König wird. Sie haben Teilmonopole behalten, können damit den Wettbewerb behindern und die Preise zum eigenen Vorteil bestimmen. Sie nutzen dafür den Zugang zu Netzen, die sie exklusiv besitzen. Bei Strom und Gas sind es die Leitungen, bei der Bahn ist es das Schienennetz; bei der Telekom bietet sich das Festnetz an. Immer ist der Exmonopolist versucht, die Konditionen zu bestimmen, zu denen Konkurrenten seine Infrastruktur benutzen dürfen. Es wäre unsinnig und unbezahlbar, parallele Netze aufzubauen.
Natürlich genügt das nicht den Vorstellungen von ausreichendem Funktionieren des Marktes. Zwar haben sich die Ökonomen schon lange vom Ziel eines vollkommenen Wettbewerbs verabschiedet, bei dem sich auf dem Markt unzählige kleine Anbieter tummeln. Das Beispiel des von Tante-Emma-Läden beherrschten Einzelhandels zeigt, dass da meistens nicht viel passiert. Mehr Dynamik und niedrigere Preise verspricht das Oligopol, in dem ein paar mächtige Unternehmen den Ton angeben, ohne dass eines den Markt beherrscht.
Wenn jeder, der sich auf diesem Markt betätigen will, freien Zugang hat und zudem eine realistische Erfolgschance, dann sprechen die Experten von der Idealform des weiten Oligopols. Der Wettbewerb ist dann nicht perfekt, aber funktionsfähig. Doch davon sind die Märkte, auf denen die öffentlichen Exmonopole tätig sind, noch weit entfernt. Zwar gibt es heute in Deutschland Privatbahnen, Stromanbieter und Telefonfirmen, die den mächtigen Oligopolisten Konkurrenz machen. Aber ob bei Strom, Bahn oder Telefon: Der Exmonopolist kann im Prinzip über sein Netz die Konkurrenz weiter behindern.
Wenn zum Beispiel ein Stromhändler bei EDF in Frankreich billig einkauft und an einen deutschen Kunden liefern will, dann muss er eine fremde Leitung benutzen; den Preis dafür bestimmt einer der Elektrizitätsriesen im Land, der ein Interesse daran hat, das Angebot des lästigen kleineren Konkurrenten zu verteuern. Bei der Bahn ist es nicht viel anders. Wenn eine Privatbahn einen Güterzug auf den Schienen der DB AG bewegen will, muss sie das zu deren Preisen und Konditionen tun. Und warum soll die Bahn gegenüber lästigen Konkurrenten besonders großzügig sein? Beim Telefon schließlich sorgt die Deutsche Telekom AG dafür, dass der Wettbewerb im Festnetzmarkt (anders als beim Mobilfunk) unbefriedigend bleibt.
Um dem Übel abzuhelfen, arbeitet seit 1998 in Deutschland die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Ab 2005 wird sie auch über den Gas- und Strommarkt wachen. Wie der unbehinderte Netzzugang bei der Bahn organisiert werden soll, ist noch offen, doch auch hier wird wohl eine Behörde mit einem Chefregulierer an der Spitze die Aufgabe übernehmen.
In der Praxis ist entscheidend, dass die Behörde sich frei informieren, entscheiden und Sanktionen verhängen kann. Auf dem deutschen Telefonmarkt hat die Behörde wiederholt eingegriffen, wenn auch zu wenig nach Meinung der Neulinge. Vor allem setzte die Regulierungsbehörde von vornherein die Preise im Festnetz fest, wovon heute jeder Endkunde profitiert. Sie zwang den Exmonopolisten auch, sein Netz mit Netzen von Konkurrenten zusammenzuschalten und ihnen niedrigere Preise für Vorleistungen zu berechnen.
Wenn sich die Regulierungsbehörde irgendwann im kommenden Jahr auch dem Energiemarkt zuwendet, dann müsste sie bemängeln, dass Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom viel mehr Geld verlangen als in den europäischen Nachbarländern. Eines Tages könnte der Regulierer auch die Deutsche Bahn AG maßregeln, wenn sich ihre Konkurrenten dann immer noch über die Benachteiligung bei der Nutzung des Schienennetzes beklagen.
Bleibt die Frage, warum nicht das Bundeskartellamt als Hüterin des Wettbewerbs die Kontrollfunktion übernimmt. Die offizielle Antwort: Die kompetente Regulierung verlangt so viel Spezialisierung, dass sie im Rahmen des allgemeinen Wettbewerbsrechts nicht zu lösen sind. Also auch nicht vom Kartellamt. Im Kartellamt selbst gilt das als ein vorgeschobenes Argument. Der Bundesregierung sei das Kartellamt zu widerborstig, da schaffe man lieber eine neue Behörde. Selbst um den Preis, dass unter Umständen konkurrierende Behörden Recht unterschiedlich interpretieren.
- Datum 23.09.2004 - 14:00 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf mehreren Seiten lesen
- Quelle (c) DIE ZEIT 23.09.2004 Nr.40
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:



