staat Einmal Monopolist…Seite 2/2
Bleibt die Frage, warum nicht das Bundeskartellamt als Hüterin des Wettbewerbs die Kontrollfunktion übernimmt. Die offizielle Antwort: Die kompetente Regulierung verlangt so viel Spezialisierung, dass sie im Rahmen des allgemeinen Wettbewerbsrechts nicht zu lösen sind. Also auch nicht vom Kartellamt. Im Kartellamt selbst gilt das als ein vorgeschobenes Argument. Der Bundesregierung sei das Kartellamt zu widerborstig, da schaffe man lieber eine neue Behörde. Selbst um den Preis, dass unter Umständen konkurrierende Behörden Recht unterschiedlich interpretieren.
- Datum 23.09.2004 - 14:00 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle (c) DIE ZEIT 23.09.2004 Nr.40
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:



