argument Keiner wird gewinnen
In Willkür und Halsstarrigkeit geht der Streit um Fernsehgebühren zu Ende. Den Schaden haben ARD und ZDF
War was? Eineinhalb Jahre lang haben die für Medienpolitik zuständigen Ministerpräsidenten mit den Intendanten von ARD und ZDF über die Rundfunkgebühr diskutiert. Sie drohten einander. Intrigierten. Polemisierten. Nun haben einige Länder am vergangenen Montag willkürlich festgesetzt: 86 Cent zusätzlich müssen die Gebührenzahler von April 2005 an monatlich zahlen – es sind dann 17,01 Euro. Was noch fehlt, ist die offizielle Bestätigung aller Ministerpräsidenten und Landtage.
ARD und ZDF hatten mehr verlangt, aber sie werden das Ergebnis vermutlich akzeptieren. Wie zwischen Fürsten der Vormoderne, die müde sind, weil ihr Krieg in immer kleineren Scharmützeln verläppert, ohne dass noch viel gewonnen wird, geht es nun zu. Die Zeit für einen Frieden ist gekommen, und manchem Beteiligten möchte man ein Zitat Ludwigs XV. in den Mund legen: »Kann mir jemand noch mal erklären, warum ich hier Krieg führe?«
Leider ist das nicht komisch. Im Gegenteil. Die Art, wie die Gebührendebatte gerade endet, trägt dazu bei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie wir ihn kennen, zu zerstören.
Die entscheidende Macht, die das quasifeudale Treiben in Deutschland verfolgt, ist die EU-Wettbewerbsbehörde. Die Beamten versuchen seit langem, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa stärker zu kontrollieren. Dabei ist es für sie unerheblich, dass er zu den wertvollsten Teilen der Vierten Gewalt in den westlichen Demokratien zählt.
Hierzulande lassen Nischenkanäle wie Phoenix die Bürger unmittelbar am Regierungsgeschehen teilhaben. Redakteure in Funk und Fernsehen führen ihr Publikum in den Rest der Welt. Sie erziehen Kinder und prägen unsere Vorstellung vom Schönen und Modernen und nicht zuletzt auch davon, was eine ästhetisch vollendete Show oder Dokumentation ist.
In diesen Kategorien denken die Kartellwächter nicht. Für sie sind Fernsehen und Radio vor allem zwei Dienstleistungen, die auf einem Markt angeboten werden, auf dem auch private Anbieter wirtschaften. Rundfunkgebühren sind in diesem Umfeld eine vom Staat organisierte Finanzierung, von einigen auch Beihilfe genannt.
Lange war den EU-Beamten der Zugriff auf die Sender verwehrt. Mehrere Regelwerke, zuletzt die Europäische Fernsehrichtlinie und ein Protokoll zu den Amsterdamer Verträgen aus dem Jahr 1997, hinderten sie daran. Doch seither dehnen sich die Öffentlich-Rechtlichen in Gebiete aus, in denen sie dem Zugriff der Wettbewerbshüter ausgesetzt sind. Sie betreiben wachsende, privatwirtschaftlich organisierte TV-Produktionsgesellschaften, haben 0190-Nummern genutzt, um sich ein wenig dazuzuverdienen, suchen für immer mehr Sendungen einen privaten Sponsor und verlagern ihre Arbeit nach und nach in die digitale Welt, also in das Internet und in digitale TV-Kanäle. All das wird von den bisherigen europäischen Regeln zu ihrem Schutz nicht erfasst.
Hier setzen die EU-Beamten an, um die nationalen Medienpolitiker zu entmachten. Ihr gewachsenenes Selbstbewusstein zeigen sie in einem Verfahren gegen den niederländischen Rundfunk. Dieser wollte einige Online-Dienste gründen, um sich den Vorlieben junger Zuschauer anzupassen. Im Prinzip bewegt sich die Anstalt damit auf einer politischen Linie mit der EU, die den Übergang zum Digitalfernsehen bis zum Jahr 2010 fördert – was auch heißt, dass ein Teil des Rundfunks über kurz oder lang im Internet stattfinden und eine dem Medium angemessene Form haben wird. Die EU-Parlamentarierin Ruth Hieronymi zitiert nun die Wettbewerbshüter, denen zufolge es Öffentlich-Rechtlichen nur gestattet sein soll, Dienste im Internet zu erbringen, die nicht von Privaten angeboten werden.
- Datum 23.09.2004 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 23.09.2004 Nr.40
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