medizin Das Recht zu sterbenSeite 2/2

Natürliches Sterben? Der Erfolg der Medizin bei der Bekämpfung des natürlichen Todes ist es doch gerade, der vielen Menschen nahe legt, ihr Schranken zu setzen. Ein natürlicher Tod, das war einmal die Lungenentzündung als Folge von Bettlägerigkeit. Das waren Auszehrung und Austrocknung eines Sterbenskranken, der Appetit und Durst verlor. Das war ein letztes Aufstoßen, das etwas Magensaft in die Lunge des geschwächten Körpers beförderte. Welche Möglichkeit hat ein Patient, der durch eine Sonde oder intravenös ernährt und womöglich durch einen Schlauch beatmet wird, die Welt auf diesem Wege zu verlassen?

Eine Patientenverfügung kann ein Ausweg sein. Aber wird er nur freiwillig beschritten – oder entsteht in Zeiten der Knappheit, wie die Kommission behauptet, ein »unterschwelliger Druck«, auf teure Behandlungen zu verzichten? Ein seltsames Argument. Könnten hilflose Patienten ihre Sache noch selbst vertreten, kein Mensch dürfte sich anmaßen, sie zum Widerruf ihrer Anweisungen aufzufordern, weil diese angeblich nur durch »unterschwelligen Druck« zustande gekommen seien. Offenbar haben die Parlamentsphilosophen angesichts des Zustands mancher Kranker vergessen, dass diese zum Zeitpunkt ihrer Verfügungen einwilligungs- und urteilsfähige Erwachsene waren.

Wichtiger dürfte der Kommission ein Motiv sein, das sie »sozialmoralisch« nennt: die Sorge, die Wertschätzung des Lebens könne Schaden nehmen, wenn Menschen sich nicht mit der gebührenden Demut in die Umstände ihres Todes schickten. Wer sein Leben als Gottesgeschenk begreift, wird diesem Gedanken möglicherweise folgen können. Aber warum sollte er Menschen binden, die diesen Glauben nicht teilen?

Jede Patientenverfügung bezeugt den Wunsch, das eigene Schicksal möglichst nicht in die Hände anderer zu legen, seien sie nun Mediziner oder Abgeordnete. Diesen Wunsch sollte das Parlament respektieren.

 
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