porträt

Emigrant der allerletzten Stunde

Neue Dokumente aus Zürcher Archiven zeigen, wie der vom »Dritten Reich« viel verwöhnte Dirigent Wilhelm Furtwängler 1944/45 versuchte, in der Schweiz Asyl zu finden

Er ist heute noch, fünfzig Jahre nach seinem Tod, einer der berühmtesten deutschen Dirigenten, eine Legende, wie man so sagt. Doch Wilhelm Furtwängler war in den dreißiger und vierziger Jahren auch der erfolgreichste, mächtigste und bestverdienende Musiker in Hitlers Reich, und nach wie vor scheiden sich die Geister an ihm und seinem Verhalten in jenen Jahren der Barbarei. Manche halten ihn für einen genialen Musiker, einzig der Kunst verpflichtet. Für andere war er ein skrupelloser Egoist, der sein Genie den Nazis zur Verfügung stellte und sich damit an deren Verbrechen mitschuldig machte. Doch schon als Carl Zuckmayer 1943/44 für den US-Geheimdienst einen Report über deutsche Kulturschaffende verfasste, schwankte er in der Beurteilung Furtwänglers und tat ihn zu den »Sonderfällen, teils positiv, teils negativ – nicht ohne weiteres einzuordnen«. Vielleicht können da unbekannte Schweizer Dokumente aufschlussreiche neue Einblicke in das Verhältnis des Jahrhundert-Dirigenten zum NS-Staat gewähren.

Zur Schweiz hatte der 1886 in Berlin geborene Wilhelm Furtwängler zeitlebens enge Beziehungen. In Zürich lebten Verwandte, und hier erhielt er 1906 eine seiner ersten Stellen – als dritter Kapellmeister am Stadttheater. Auch als er später an weitaus bedeutenderen Häusern arbeitete, gab er regelmäßig Konzerte in der Schweiz. Gerade zum Leiter der Berliner Philharmoniker und des Leipziger Gewandhausorchesters aufgestiegen, hatte er sich 1922 zudem ein Ferienhaus in St. Moritz gekauft.

»Er hat uns wieder im Ausland große Dienste getan«, notiert Goebbels

Auch im Zweiten Weltkrieg gastierte Furtwängler, der 1939 noch die Leitung der Wiener Philharmoniker übernommen hatte, in der Schweiz – erst im fünften Kriegswinter erregte dies Anstoß. Das sozialdemokratische Volksrecht nannte ihn im Januar 1944 »Musikdirektor des Nazireiches«. Nichtsdestotrotz stellten die Behörden ihm im Sommer 1944 ein Visum aus, damit er an den Luzerner Festspielen teilnehmen konnte. Bei seiner Einreise Mitte August wurde der Musiker von seiner zweiten Frau Elisabeth und einem ihrer Söhne aus erster Ehe begleitet. Nach den Festspielen fuhren die Furtwänglers in ihr Ferienhaus im Engadin.

Ende September 1944 sprach der Dirigent in Bern vor, bei der Fremdenpolizei, um für seine im achten Monat schwangere Frau und deren Sohn eine Verlängerung des Visums zu beantragen. Der Beamte notierte in seinem Protokoll, Furtwängler habe erklärt, die Rückkehr seiner Familie sei »unter den heutigen Umständen in Deutschland sehr untunlich«. Angesichts der fast täglichen Bombardements deutscher Städte leuchtete dies der Fremdenpolizei ein, sodass Elisabeth Furtwängler und ihr Sohn in der Schweiz bleiben durften.

Aus dem Protokoll geht jedoch auch hervor, dass der Dirigent seine Vorsprache dazu nutzte, sich »über sein Verhältnis zum heutigen Deutschland« zu äußern. Er sei von der Schweizer Presse zu Unrecht als Nazi dargestellt worden. Einzig »seine heutige Lage« habe es ihm »unmöglich« gemacht, »öffentlich zu diesen Angriffen Stellung zu nehmen«. Er habe bisher geschwiegen, doch wenigstens gegenüber den Schweizer Behörden wolle er nun »seine Haltung klarlegen«. Daraufhin setzte er zu einer detaillierten Beschreibung seiner Einstellung zu Hitler und den Nationalsozialisten seit 1933 an.

Furtwängler wies hin auf seinen Einsatz für die im »Dritten Reich« verbotenen Werke Paul Hindemiths. Diese Haltung hatte ihn 1934 alle seine Ämter und Stellungen gekostet. Seine Entscheidung, dennoch in Deutschland zu bleiben und dort von 1935 an wieder zu arbeiten, begründete er mit seiner ganz apolitischen Haltung sowie der Behauptung, er habe geglaubt, »als Deutscher nicht das Recht« zu haben, »sich außerhalb seiner Volksgemeinschaft zu stellen, auch wenn ihm persönlich das Regime nicht angenehm sei«. »Natürlich« habe er »keinen Mendelssohn aufführen können«, und zweimal sei es nicht zu »vermeiden« gewesen, »an den offiziellen Geburtstagsfeiern für den Führer die Berliner Philharmoniker zu dirigieren«. Dennoch habe er sich von den Nazis niemals für ihre Ziele manipulieren lassen. Und »konsequent« habe er es vermieden, »in besetzten Gebieten zu dirigieren«.

Vor allem aber erinnerte er die Schweizer Beamten an »eine große Zahl wertvoller jüdischer Freunde«, darunter Max Reinhardt und Bruno Walter; sowohl seine langjährige Sekretärin Berta Geißmar als auch viele seiner besten Musiker seien Juden gewesen. Letztere habe er so lange wie möglich in seinem Orchester behalten…

Nach dem Krieg hat Furtwängler all diese in Bern 1944 erstmals vorgebrachten Argumente bei seinen Entnazifizierungsprozessen öffentlich wiederholt. Sie sind seither oft hinterfragt und zum Teil erfolgreich widerlegt worden. So ist er beispielsweise sowohl im besetzten Dänemark als auch in Prag aufgetreten. Fest steht außerdem, dass sich der Dirigent, 1933 von Hermann Göring zum Preußischen Staatsrat ernannt, sehr wohl für propagandistische Zwecke einspannen ließ. Dass er immer mal wieder grollend von Orchester- und Gremiumsposten zurücktrat, hatte keine große Bedeutung, war er doch – als sozusagen erster Dirigent des Reiches – darauf gar nicht angewiesen.

Nicht nur seine Auftritte bei Parteitagen, sondern auch seine internationalen Tourneen brachten stets beste Propaganda für die Nazis. »Er hat uns wieder im Ausland große Dienste getan«, notierte sich Propagandachef Joseph Goebbels im November 1939 zufrieden in sein Tagebuch. Auch in Hitlers Allerheiligstem, in Bayreuth, hatte er seit einer 1936 vom »Führer« verordneten Aussöhnung mit Winifred Wagner wieder regelmäßig dirigiert. Fanatischer Antisemitismus konnte ihm hingegen nicht nachgewiesen werden, obwohl seine Selbstverklärung als Judenfreund mit Sicherheit übertrieben war.

Obwohl Wilhelm Furtwängler bei seiner Vorsprache in Bern beteuerte, nach Ablauf seines Visums »fristgerecht nach Deutschland zurückzukehren«, war der eigentliche Zweck seines Besuchs ein anderer: Nämlich herauszufinden, wie sich die Schweizer Behörden verhalten würden, »wenn er als Emigrant dableiben möchte«. Dem Dirigenten wurde mitgeteilt, Asyl erhalte nur derjenige, der eine »politische Gefährdung« in seinem Heimatland geltend machen könne. »Da dies nicht der Fall« sei, führte der diensthabende Beamte ungerührt aus, komme »eine Anerkennung als Emigrant von vornherein nicht in Frage«. Von dieser Antwort »nicht recht befriedigt«, beteuerte Furtwängler, »eine gewisse Gefährdung liege natürlich vor, da er sich im Freundeskreis verschiedentlich etwas frei geäußert habe«. Daraufhin wurde ihm erklärt, »dass dies natürlich für die Annahme einer politischen Gefährdung keinesfalls« genüge. Furtwängler kehrte nach Deutschland zurück, seine Frau blieb in der Schweiz und brachte im November 1944 in Zürich einen Sohn zur Welt.

Anfang Januar 1945 – im Osten rollte die sowjetische Offensive an, im Westen, in den Ardennen, war der letzte Gegenangriff der Wehrmacht gescheitert – stellte der Dirigent bei der Schweizer Gesandtschaft in Berlin neuerlich einen Visumsantrag. Diesmal ging es um Konzerte in Genf, Lausanne, Zürich und Winterthur. Während die Kantone Genf und Waadt seinen Antrag vorbehaltlos unterstützten, lehnte ihn der Kanton Zürich ab, »mit Rücksicht darauf, dass der Genannte als Prototyp des Dritten Reiches betrachtet werde und deshalb unerwünscht sei«, wie die eidgenössische Fremdenpolizei festhielt. Auf Drängen der Konzertveranstalter erlaubte die Zürcher Regierung die Auftritte schließlich doch, sodass Furtwängler Anfang Februar 1945 in die Schweiz einreisen konnte.

Kurz nach der Ankunft des Dirigenten stellte der Zürcher Verleger Martin Hürlimann bei der Berner Fremdenpolizei in dessen Namen einen Asylantrag. Da Furtwängler inzwischen genau wusste, dass Asyl nur politisch Verfolgten gewährt wurde, betonte Hürlimann die nazikritische Haltung seines Freundes. Dabei wurden die Argumente wiederholt, die Furtwängler bereits 1944 angeführt hatte, vor allem seine »apolitische« Haltung und sein Einsatz für jüdische Musiker und Freunde. Daraus folgerte Hürlimann, dass der Dirigent bei einer Rückkehr nach Deutschland nicht nur durch den Bombenkrieg gefährdet sei, sondern, »dass Herr Dr. Furtwängler selber sich noch in anderer Weise gefährdet fühlen muss«. Außerdem gehöre er »zu den wenigen zeitgenössischen Künstlern von ganz überragender internationalen Bedeutung […], die zu beherbergen und anständig zu behandeln unser Land sich glücklich schätzen darf«.

Der Asylantrag wurde von drei weiteren prominenten Schweizern unterstützt. Der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Carl J. Burckhardt, hielt es für angebracht, »einem Mann Asyl zu bieten, der durch seine außerordentlichen Leistungen sich darüber ausgewiesen hat, dass er einen jener seltenen allgemeinen Werte darstellt, die nicht nach politischen Zeitaspekten beurteilt werden dürfen«. Der Ehrenpräsident des Schweizerischen Tonkünstlervereins, der Zürcher Dirigent Volkmar Andreae, hingegen betonte, während des gesamten »Dritten Reichs« sei der Antragsteller »stets künstlerisch einwandfrei und sauber« geblieben. Der Winterthurer Musikmäzen Werner Reinhart schließlich teilte der Fremdenpolizei mit: »Nach den Vorkommnissen der letzten Zeit in Deutschland weiß ich, dass Persönlichkeiten wie Dr. Furtwängler in Deutschland jetzt gefährdet sind und dass es allein schon eine Christenpflicht ist, ihn vor dieser Gefahr zu bewahren. Aber darüber hinaus erachte ich die Erhaltung einer Persönlichkeit wie derjenigen Dr. Furtwänglers im Interesse des europäischen Kulturlebens als äußerst wichtig.«

Um seinen Schweizer Fürsprechern seine politische Verfolgung glaubhaft zu machen, hatte Furtwängler ihnen vermutlich das Gleiche erzählt, was er später auch während seines Berliner Entnazifizierungsprozesses zu Protokoll geben sollte. 1946 sagte er aus, in den letzten Monaten seines Aufenthalts in Deutschland wiederholt von gut informierten Freunden vor einer bevorstehenden Verhaftung gewarnt worden zu sein. Außerdem sei er während seiner letzten Reise von Berlin nach Wien im Januar 1945 von zwei Männern beschattet worden, die er für Gestapo-Agenten hielt. Außer Furtwänglers eigenen Aussagen gibt es zu dieser »Beschattung« allerdings keine Quellen. Daher ist es unklar, ob der Musiker diese Geschichte frei erfunden hat, um in der Schweiz Asyl beantragen zu können, oder ob er sich im Januar 1945 tatsächlich verfolgt gefühlt hat.

Schon zwei Tage nach Furtwänglers Asylantrag kam es zu einer Demonstration gegen ihn. Während seine Konzerte in Genf und Lausanne störungsfrei über die Bühne gegangen waren, hatte sich im Kanton Zürich zunehmend Widerstand formiert. Vier Tage vor dem ersten in der Stadt Zürich angesetzten Auftritt am 20.Februar 1945 titelte das sozialdemokratische Volksrecht »Furt – wängler!« und forderte: »Den Trägern und den Getragenen des Nazisystems, das die Vernichtung und Verbannung so vieler Künstler und Gelehrter auf dem Gewissen hat, muss endlich einmal die Türe gewiesen werden.« Im Zürcher Stadtparlament sprachen sich derweil die Sozialdemokraten und die aus der Kommunistischen Partei hervorgegangene Partei der Arbeit gegen die Konzerte aus und erreichten, dass beide Zürcher Auftritte in letzter Minute verboten wurden. Das für den 23.Februar 1945 im Stadthaus Winterthur angesetzte Konzert fand jedoch statt, worauf die beiden gegen den Dirigenten ins Feld gezogenen Linksparteien einen Protest organisierten.

Die Winterthurer Arbeiterzeitung rief zu einer Demonstration gegen den »Nazidirigenten« auf, bei der die »Abscheu« zum Ausdruck gebracht werden sollte »gegen die furchtbaren Massenmorde in Majdanek, Auschwitz, Lidice, Oradour und all den anderen unzähligen Orten, wo Hunderttausende, ja Millionen Menschen, Frauen, Kinder und Greise maschinenmäßig hingemordet wurden. Herr Furtwängler, als deutscher Kulturträger, hat nie gegen diese grauenhafte Kulturarbeit protestiert oder sich von ihr eindeutig distanziert.«

Nachdem die Demonstranten zuerst stumm außerhalb des Stadthauses protestiert hatten, hagelte es später für die Besucher Pfuirufe und Beschimpfungen. Nach Konzertbeginn setzten Sprechchöre und lautes Pfeifen ein. Als schließlich einige Demonstranten das Stadthaus stürmen wollten, setzte die Polizei Wasserwerfer ein.

Nach diesen Krawallen zog sich der Dirigent in die Privatklinik La Prairie in Clarens am Genfersee zurück und wartete die Entscheidung über seinen Asylantrag ab. Ende Februar 1945 stellte die Fremdenpolizei fest, er habe »weder belegt noch auch nur glaubhaft gemacht«, dass er bei einer Rückkehr nach Deutschland »in besonderer Weise Verfolgungen ausgesetzt wäre […]. Wenn Herr Dr. Furtwängler zurückkehrt, so teilt er lediglich das Schicksal aller seiner in Deutschland verbliebenen Volksgenossen.«

C. G. Jung diagnostiziert einen »seelischen Konfliktzustand«

Furtwängler legte gegen die Ablehnung seines Asylantrags Beschwerde ein und fügte dieser ein Attest von C. G. Jung bei. Der berühmte Zürcher Nervenarzt bescheinigte ihm eine »psychogene Depression«, die auf einem »seelischen Konfliktzustand« beruhe. Der Musiker hatte Jung seine nazikritische Haltung offenbar sehr glaubhaft vermitteln können, denn Jung kam zum Schluss: »Er steht, noch mehr als jeder andere geistige Mensch in Deutschland, in größter Gefahr, demnächst ›liquidiert‹ zu werden, indem seine Haltung der Partei selbstverständlich ein Dorn im Auge ist. […] Dass er zu der ständigen Lebensgefahr, in der er zu Hause schwebt, im Ausland noch als Nazi verschrieen wird, ohne sich verteidigen zu können, war zu viel. Sein seelischer Zustand ist derart, dass man mit Sicherheit einen allgemeinen Zusammenbruch erwarten kann, wenn der Patient zur Rückkehr nach Deutschland gezwungen würde.« Jung beantragte für Furtwängler zur Behandlung der »nervösen Erschöpfung« einen sechsmonatigen »Kuraufenthalt in der Schweiz«.

Ende April 1945 entschied der für Flüchtlingsfragen zuständige Bundesrat Eduard von Steiger, dass Furtwängler vorläufig in der Schweiz bleiben dürfe. Allerdings geschah dies weder aufgrund der zahlreichen zu seinen Gunsten eingegangenen Interventionen noch wegen Jungs Attest. Vielmehr hatte ihm die Fremdenpolizei nicht nachweisen können, bei der Darlegung seiner angeblichen Gefährdung im Falle einer Rückkehr ins »Dritte Reich« gelogen zu haben. Um jedoch weitere Zwischenfälle zu verhindern, wurde er mit einem Auftrittsverbot belegt. »Soll sich ganz stille halten«, fasste der Chefbeamte des Justizministeriums, Max Ruth, die »strengen Bedingungen« zusammen, die einer Internierung gleichkamen. »Soll an die Klinik gebunden sein, wo er den kranken Mann zu spielen hat. Kein Arrangieren von Konzertreisen, kein Hofstaat von Bewunderern.«

Furtwängler sieht sich als Widerstandskämpfer

Wenige Wochen später war der Krieg vorbei und damit auch die angebliche Bedrohung des Dirigenten durch die Nazis. Dennoch machte er keinerlei Anstalten, nach Deutschland zurückzukehren. Durch Eingaben und Vorstöße Schweizer Freunde erreichte Furtwängler, dass er und die Familie in der Klinik am Genfersee bleiben konnten, wo er sich in aller Ruhe auf die Entnazifizierungsprozesse in Berlin und Wien vorbereitete. In Clarens verfasste der von seiner Unschuld vollkommen überzeugte Dirigent eine »Verteidigungsschrift«, die er im September 1945 seiner Bekannten Wanda Specht nach Wien schickte. »Mein Fall«, hält er im Begleitbrief fest, »ist durchaus eindeutig und klar, ich bin innerhalb des gesamten deutschen Musiklebens derjenige, der weitaus am aktivsten und konsequentesten gegen die N. aufgetreten ist. Alles in meinem Exposé mitgeteilte ist natürlich durch Dokumente, Erhebungen usw. jederzeit zu beweisen.«

Ende 1946 wurde Furtwängler in Wien und Berlin »entnazifiziert«, also von allem Naziverdacht freigesprochen, und sein seit Kriegsende bestehendes Arbeitsverbot aufgehoben. »Ich habe Deutschland nicht verlassen, weil ich glaubte, es sei meine Pflicht, den Widerstand im Innern zu ermutigen«, zitierte Agence France Presse den erleichterten Dirigenten. »Ich musste in Deutschland bleiben; es wäre von mir feige gewesen, das deutsche Volk in seiner Not im Stich zu lassen.«

Wohltönende, patriotische Worte. Im März 1947 musste die eidgenössische Fremdenpolizei allerdings mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, dass der prominente Ausländer, statt in seine geliebte Heimat zurückzukehren, in der Schweiz bleiben wollte. Man sei grundsätzlich nicht bereit, »deutschen Künstlern, die […] wie im Falle Furtwänglers Exponenten des Naziregimes waren, die dauernde Niederlassung zu bewilligen«, protestierte die Behörde. Außerdem fand man in Bern, es wäre »jetzt mutiger, in Deutschland das kulturelle Leben wieder aufbauen zu helfen, anstatt sich in einen ruhigen Winkel der Schweiz zurückzuziehen und sich von Schweizer Freunden unterstützen zu lassen«. Da aber der Kanton Waadt das Aufenthaltsbegehren unterstützte und Furtwängler in Deutschland wieder dirigieren durfte, gaben die Bundesbehörden im April 1947 nach.

1953 erhielt Furtwängler vom Kanton Waadt die Niederlassungsbewilligung, »da es sich bei ihm um einen Künstler handelt, der als Dirigent Weltruhm genießt«, wie die Kantonsbehörden stolz festhielten. 1954 erwarb er die Villa Le Basset-Coulon in Clarens, starb aber noch im selben Jahr in einer Klinik bei Baden-Baden. Bestattet liegt er in einem städtischen Ehrengrab auf dem Heidelberger Bergfriedhof, wo auch, seltsamer Zufall, ein anderer Lieblingskünstler Adolf Hitlers seine letzte Ruhe gefunden hat: Albert Speer.


Der Autor ist Historiker und lebt in Zürich. Sein Buch »Die Geborene. Renée Schwarzenbach-Wille und ihre Familie« erscheint dieser Tage im Zürcher Verlag Scheidegger & Spiess; 512 S., 30,– €

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  • Von Alexis Schwarzenbach
  • Datum
  • Quelle (c) DIE ZEIT 07.10.2004 Nr.42
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