polizei Prozesse pflastern seinen Weg

Thomas Wüppesahl war grüner Bundestagsabgeordneter und Gründer der Kritischen Polizisten. Jetzt wird er verdächtigt, einen Raubmord geplant zu haben. Wahnsinn oder Verschwörung?

Hamburg

Der Paragraf 30 des Strafgesetzbuchs stellt Verbrechen unter Strafe, die noch nicht begangen worden sind. Er befasst sich mit Untaten, die von den Strafverfolgungsbehörden bereits im Zustand der Planung entdeckt und vereitelt werden konnten. Solche Verbrechenspläne sind – abhängig von der Schwere der Tat und dem Reifungsgrad des Entwurfs – mit einer Freiheitstrafe von 3 bis 15 Jahren bedroht. Allerdings muss dem Beschuldigten seine ernste Absicht nachgewiesen werden.

Anzeige

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der Grünen und suspendierte Polizist, Thomas Wüppesahl, sitzt wegen des Verdachts auf eine solche verbrecherische Verabredung seit dem vorvergangenen Dienstag im Hamburger Untersuchungsgefängnis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Raubmord vorbereitet zu haben. Wüppesahl wollte – so die Überzeugung der Staatsanwälte – in Berlin einen Geldboten erschießen und dann eine Hand des Toten mit einem Fleischerbeil abhacken, um an den ans Gelenk angeketteten Geldkoffer zu kommen. 400000 Euro sollte die Beute schwer sein.

Wüppesahl wollte die Tat angeblich nicht allein begehen, sondern mit seinem Freund Andreas Sch. Der ist angeblich zum Schein auf das Angebot eingegangen, er besorgte Wüppesahl die Pistole für den Mord und auch das Beil. Zuvor allerdings hatte er sich an das Hamburger Dezernat für Interne Ermittlungen gewandt, die Beamten in Wüppesahls Pläne eingeweiht und sich mit Mikrofonen verkabeln lassen, um den Verbrecher in spe auch sicher überführen zu helfen. Bei der Übergabe der Waffe wurde Wüppesahl in der Wohnung des Sch. verhaftet.

Keiner, der Wüppesahl kennt, traut ihm eine so primitive und brutale Tat zu. Als »Nervensäge«, als »graue, aber aufgeregte Maus« oder »gesetzter Opa« wird der 49-Jährige von Polizeikollegen beschrieben. Seine Hamburger Anwälte Gerhard Strate und Uwe Maeffert vertiefen sich derzeit in die Ermittlungsakten. Sicher werden sie die Absichten des Hauptbelastungszeugen Sch. hinterfragen, der sich als Lockspitzel betätigt hat. Doch Sch. war früher selber Polizeibeamter, er ist Wüppesahls Trauzeuge und war lange Mitglied im Verein der »Kritischen Polizisten«, zu dessen Gründern Wüppesahl zählt. Warum sollte er ihm eine so üble Sache unterschieben wollen?

Als andere Möglichkeit muss in Betracht gezogen werden, dass Thomas Wüppesahl den Verstand verloren hat. Diese Vorstellung liegt nicht so fern. Denn Wüppesahls ganzes Leben besteht aus Aufruhr und Anzeigen, Beschwerden und Beschuldigungen, Prozessen und Protesten. Ob als Abgeordneter oder als Kriminalbeamter – immer rannte er gegen Mauern des Unverständnisses, immer kämpfte er mit der Hydra des Systems, immer wieder geriet er ins Dickicht von Verschwörungen. Kaum einer konnte ihn lange ertragen. Mit vielen Weggefährten hat er es sich verdorben. »Er ist unfähig, auch nur das leiseste Unrecht hinzunehmen«, sagen die, die es positiv formulieren wollen. Die anderen halten sein Verhalten einfach für abnorm: »Er zerstört alles, was er anfasst.«

Als Wüppesahl im Januar 1987 für die Grünen in den Bundestag einzieht, ist er etwas Besonderes. »Bullen« kennt man bis dahin nicht in deren Reihen. Der Kriminalbeamte Wüppesahl ist eine Art kleiner Bastian. Generalmajor Gert Bastian vertritt das geläuterte Militär, Wüppesahl die zur Einsicht gekommene Polizei. (Viel später wurde Bastian jedoch zum Mörder – und jetzt sitzt Wüppesahl, weil er einen Raubmord geplant haben soll.) Er sei von Anfang an ein »Streithammel« gewesen, erinnert sich der erste grüne Pressesprecher Heinz Suhr an den Abgeordneten. Einen Riesenwirbel habe er veranstaltet, weil ihm jemand aus dem Kreisverband ein Gänseblümchen schenkte, in dessen gelbes Stempelkissen ein Hakenkreuz geritzt war. Schon ein Jahr später wird Wüppesahl aus der Fraktion ausgeschlossen, daraufhin klagt er seine Rechte als fraktionsloser Abgeordneter ein – bis zum Bundesverfassungsgericht. Die Zeitungen berichten vom Verhalten Wüppesahls im Bundestag: wie ein fraktionsübergreifendes Stöhnen durch die Reihen geht, sobald er ans Rednerpult tritt, und wie es ihm systematisch gelingt, fast alle Abgeordneten gegen sich aufzubringen.

Auch nach seiner kurzen politischen Karriere kommt Wüppesahl nicht zur Ruhe. Zivilprozesse pflastern seinen Weg. 1997 erstattet der in den Polizeidienst Zurückgekehrte Strafanzeige gegen eine Staatsanwältin wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Er verursacht langwierige Ermittlungen, dann wird das Verfahren eingestellt. Doch Wüppesahl steht auch selber mehrfach als Angeklagter vor Gericht: Er soll Socken gestohlen haben, er soll seine Schulden nicht beglichen haben, er soll polizeiliche Unterlagen an die Presse gegeben haben, er soll einen Verkehrsteilnehmer genötigt haben. Mal wird er verurteilt, mal freigesprochen. Wegen des Verkehrsdelikts wird Wüppesahl 2002 zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt, außerdem darf er zwei Jahre lang kein öffentliches Amt ausüben. Die Revision läuft noch, als er vergangene Woche wegen des Raubmordverdachtes festgenommen wird. Vom Dienst ist er da schon lange supendiert.

Auch die 1986 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft der Kritischen Polizisten, die sich anfangs als eine Art freiwillige Selbstkontrolle der Polizei verstanden hatte und Missstände im Ermittlungsapparat anprangerte, war zum Schluss Sammelbecken für Problempersönlichkeiten unter der Schirmherrschaft von Thomas Wüppesahl. Die meisten ernsthaften Kriminalbeamten hatten sich bereits verabschiedet, als sich der Verein im Jahr 2000 durch nicht belegte öffentliche Beschuldigungen gegen die Berliner Polizei selber in den Ruin trieb. Am 23. Oktober 2004 – zwei Tage vor seiner Verhaftung – versucht Wüppesahl die Kritischen Polizisten wiederzubeleben. Doch zur Mitgliedervollversammlung kommen gerade sieben Personen.

Die letzten Sympathisanten der Kritischen Polizisten äußern in diesen Tagen laute Zweifel am Vorgehen der Hamburger Staatsanwaltschaft. Zum Beispiel Alfred Fleissner, der mit Wüppesahl zusammen in der Beratungsstelle für Mobbing-Opfer Klima e. V tätig war. Fleissner findet, der Plan zum Raubmord sei »dilettantisch, dumm und voller Fehler« und damit seinem angeblichen Erfinder Wüppesahl zutiefst »wesensfremd«. Deshalb glaubt Fleissner, dass die Behörden selber dem Unbequemen eine Falle gestellt haben könnten. »Ich habe schon öfter gesehen, was der Staat sich einfallen lässt, um Leute fertig zu machen«, sagt er. Das klingt ganz nach Wüppesahl. Auch der witterte ein Komplott, sobald er in Konflikte geriet. Bleibt die Gegenfrage: Warum sollten sich staatliche Institutionen zu solch aberwitzigen Maßnahmen aufraffen, bloß um einen wie Wüppesahl auszuschalten?

 
Service