datenschutz Wir werden täglich ausgespähtSeite 9/9

Es war der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, der am 15. Dezember 1983 sein berühmtes Urteil über die Volkszählung fällte. Die Begründung ist hochaktuell: »Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, (…) kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.« Eine Gesellschafts- und Rechtsordnung, »in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß«, wäre mit der Verfassung nicht vereinbar. Damals war ein Computer groß wie ein Kleiderschrank, und man redete über den Staat als großen Bruder. Heute passen die Kaufkraft-Daten aller deutschen Haushalte auf eine CD, und man hat es mit vielen kleinen Brüdern zu tun, mit Datenbanken, Scoring-Programmen, Kundenprofilen, Bonusprogrammen, Erkennungssystemen und Einzelhausbewertungen.

Es ist bedenklich, dass kaum jemand weiß, welche Daten über ihn gespeichert sind.

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Es ist äußerst bedenklich, dass kaum jemand weiß, wer diese Daten gerade besitzt.

Bedenklich ist es hingegen nicht, dass sich nur eine Minderheit dagegen wehrt. Das ist dramatisch.

 
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