justiz Lauras TodSeite 6/6

Vergleicht man das ursprüngliche Gutachten der Münchner allerdings mit dem, das Eisenmenger und der Obduzent als Erwiderung auf das Gutachten aus Münster verfasst haben, bleiben Zweifel. Denn im Ergänzungsgutachten wird Stefan Herzog Entlastendes einfach weggelassen. Plötzlich ist von Gewaltzeichen die Rede, von denen die Münchner früher kein Wort geschrieben haben. Kleine Hautvertrocknungen um den Mund und die Nase des toten Säuglings werden jetzt überraschend als Indizien für einen mörderischen Angriff gegen die Atemöffnungen des Kindes gewertet, während sie in der früheren Fassung noch Begleiterscheinungen einer langen Reanimation waren. Dagegen wird die intensivmedizinische Bearbeitung, welcher Körper und Gesichtsregion des Säuglings stundenlang unterworfen waren, im Ergänzungsgutachten nicht weiter diskutiert. Und die Tatsache, dass zwei Tubusschläuche mit sternförmigen Pflasterungen um Mund und Nase fixiert worden waren (was die kleinen Hautdefekte zwanglos erklärt), wird – anders als im Erstgutachten – nicht einmal erwähnt. Dafür liefern die unter Druck geratenen Münchner Rechtsmediziner in ihrem Gutachten gleich ein Tötungsmotiv mit – und das in gefetteter Schrift: So ein erkältetes Kind fühle sich nicht wohl, kränkle und sei deshalb auch sehr schlecht zu beruhigen.

Das zweite Bein, auf das sich der Schuldvorwurf des Oberstaatsanwalts Walch gegen Stefan Herzog stützt, sind dessen unterschiedliche Aussagen. Zuerst habe er behauptet, das tote Kind habe neben ihm gelegen, später, es sei ihm heruntergefallen. »Die wechselnden Einlassungen weisen doch auf ein schlechtes Gewissen hin«, konstatiert Walch. »Und wir fragen uns halt: Warum?« Auf diesen Vorhalt habe Herzog keine befriedigende Erklärung geben können. Dass der Angeklagte fürchtete, seine Frau könne vom Sturz des Kindes erfahren und außer sich geraten, lässt Walch nicht gelten. Auch habe Herzog sich durch sein Verhalten im Gefängnis verdächtig gemacht, findet Walch. Er habe die lange U-Haft klaglos über sich ergehen lassen, habe sich allenfalls über dreckige Wäsche oder zurückgehaltene Post aufgeregt. So verhalte sich doch kein Unschuldiger.

Zwei Gutachten halten Plötzlichen Kindstod für die Todesursache

Solche Erklärungsversuche sind bei Ermittlungsbehörden in Beweisnot nichts Ungewöhnliches. Wehren sich die Beschuldigten, werden sie laut und gehen mit Wutausbrüchen gegen Ungerechtigkeiten vor, heißt es: Schau hin, wie gewalttätig der sich aufführt, der hat bestimmt sein Kind umgebracht. Verhält sich der Betroffene aber still und zurückhaltend, schließt man aus seiner Passivität auf ein schlechtes Gewissen, wie es nur ein Täter haben kann. Was Stefan Herzog auch tut, er tut das Falsche.

Aber welche Vorteile hätte sich Herzog durch das Geständnis von Lauras Sturz erhoffen können? Wäre er unverdrossen bei seiner ersten Behauptung geblieben, das Kind habe neben ihm auf dem Sofa gelegen, wäre er jetzt fein heraus – niemand könnte ihm etwas anderes nachweisen oder ihm »wechselnde Einlassungen« vorwerfen. Eine ihn entlastende Erklärung für die Stauungsblutungen im Gesicht seiner Tochter liefert die Sturzaussage ohnehin nicht. Sie bringt Herzog bloß in Schwierigkeiten. Warum also sollte er sie erfunden haben? Welche andere Erklärung gibt es für die Aussage, Laura sei ihm im Schlaf heruntergefallen, außer der, dass sie wahr ist?

Der Küchenpsychologie des Oberstaatsanwalts Walch tritt indes ein zusätzliches Gutachten entgegen. Von der Verteidigung des Stefan Herzog wurde ein weiterer Sachverständiger mit einer Einschätzung des Falles Laura beauftragt. Klaus-Steffen Saternus, Direktor der Rechtsmedizin Göttingen, hat sich fast sein ganzes Wissenschaftlerleben lang mit dem Phänomen des Plötzlichen Kindstodes und den psychischen Folgen für die hinterbliebenen Eltern beschäftigt. Er gründete in Göttingen eine Kriseninterventionsstelle und eine interdisziplinäre Langzeitbegleitung für betroffene Mütter und Väter. In seiner Expertise schließt sich Saternus, was die medizinische Diagnose angeht, den Kollegen aus Münster an: Lauras Tod könne nur eine natürliche Ursache haben, Stauungsblutungen kämen bei toten Säuglingen vor (besonders nach Reanimation), und Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt seien nirgendwo zu erkennen. Darüber hinaus aber befasst Saternus sich auch mit dem Verhalten des Stefan Herzog nach dem Tod der Tochter. Aus seiner Erfahrung mit der Betreuung Angehöriger zieht der Sachverständige den Schluss, das Verhalten Herzogs sei typisch für einen Vater, dessen Kind einen plötzlichen Tod starb: grundlose Selbstbezichtigungen, am Sterben des Kindes schuld zu sein; Selbstvorwürfe, versagt zu haben; schreckliche Angst, die Auffindesituation des toten Kindes in der polizeilichen Vernehmung zu schildern.

Trotzdem, obwohl nichts für ein Tötungsdelikt spricht, wird dem Maschinenführer Stefan Herzog Anfang nächsten Jahres der Prozess gemacht werden. Und auf der Anklagebank wird ein Mann sitzen, dem – alles deutet darauf hin – das Schicksal sein Kind genommen hat.

 
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