interview Strafen ist Menschenwerk

Professor Rainer Hamm: Nicht Lüge, Irrtum ist der größte Feind der Wahrheit

DIE ZEIT: Ist Ihnen in Ihrem Berufsleben schon einmal ein Justizirrtum begegnet?

RainerHamm: Nun, was ist ein Justizirrtum? Ich verstehe darunter nicht nur jene Fehlurteile, bei denen durch ein Wiederaufnahmeverfahren der eindeutige Nachweis erbracht wurde, dass der rechtskräftig schuldig gesprochene Angeklagte gar nicht der Täter war. Ich nenne jeden Schuldspruch einen Justizirrtum, bei dem die objektive Beweislage dazu hätte zwingen müssen, nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen.

ZEIT: Hier spricht der enttäuschte Verteidiger. Richter sehen das doch wohl anders?

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Hamm: Ich habe vor einiger Zeit die Revision für einen Angeklagten geführt, der nach einem aufregenden Indizienprozess schuldig gesprochen war, einen Totschlag begangen zu haben. In der Hauptverhandlung hatte es einen Verfahrensfehler gegeben. Der BGH hob das Urteil auf, so kam es zur Wiederholung der Hauptverhandlung vor einem anderen Schwurgericht. Hierbei zeigte sich, dass die Indizienkette an einem Glied schwächer war, als das erste Gericht angenommen hatte: Im Umfeld der Leiche gab es Fingerabdrücke, die weder zum Opfer noch zum Angeklagten passten, was vom ersten Gericht übersehen worden war. Nun wurde der Mandant freigesprochen. In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende: »In dieser Sache gibt es jetzt zwei sich widersprechende Urteile – einen Schuldspruch und einen Freispruch. Eines dieser beiden Urteile ist ein Fehlurteil – wir wissen nur nicht, welches. Das mag mancher als unbefriedigend empfinden, aber in einem Rechtsstaat ist ein Fehlurteil nur dann erträglich, wenn es ein freisprechendes Urteil ist.« Der letzte Satz hat mich beeindruckt. Und doch ist er nicht richtig. Denn dass auch der hochgradig verdächtige Angeklagte freigesprochen werden muss, solange der letzte Beweis seiner Täterschaft und Schuld fehlt, ist ein elementarer Verfassungsgrundsatz. Und ein Urteil, das diesem Grundsatz folgt, darf nicht Fehlurteil genannt werden.

ZEIT: Aber manchmal wird auch nachträglich die Unschuld eines Verurteilten nachgewiesen.

Hamm: Durchaus. Vor einiger Zeit noch wurde ein Mann nach vielen Jahren Gefängnis freigelassen und dann freigesprochen, nachdem ein anderer »seine« Tat gestanden hatte und dieses Geständnis auch noch mit Beweisen untermauert werden konnte. Übrigens hatte auch der später Freigesprochene ein Geständnis abgelegt.

ZEIT: Was sind – Ihrer Ansicht nach – die häufigsten Ursachen für einen Justizirrtum?

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