Inferno und Befreiung Die Rache des Regimes
Die Verfolgung der Verschwörer vom 20. Juli steigerte sich in den letzten Monaten des Hitler-Reichs zum »totalen Krieg« auch im Innern: Unzählige politische Gegner wurden hingerichtet
Die Schüsse des Exekutionskommandos, die in der Nacht vom 20. auf den 21.Juli 1944 durch den Hof des Berliner Bendlerblocks hallten, signalisierten nicht nur das Ende des Aufstands gegen Hitler. Sie markierten auch den Beginn eines Rachefeldzugs des NS-Regimes, der, je näher sein Ende heranrückte, desto maßloser und monströser wurde. Der Krieg im Innern gegen alles, was nur entfernt – manchmal gar fälschlich – mit Opposition in Verbindung zu bringen war, weitete sich in immer neuen Terrorwellen ebenfalls zum »totalen Krieg« aus.
Schon einen Tag nach der Erschießung Stauffenbergs und seiner Mitverschworenen hatte sich im Reichssicherheitshauptamt die Sonderkommission 20. Juli 1944 etabliert. 400 Gestapo- und Kripobeamte nahmen in den folgenden Wochen mehr als 600 Männer und Frauen fest. Viele von ihnen wurden nach Berlin überführt und dort im Hausgefängnis der Gestapo in der Prinz-Albrecht-Straße 8, in einem besonderen Flügel des Gefängnisses in der Lehrter Straße 3, aber auch im Zellenbau des Konzentrationslagers Ravensbrück sowie in der Schule der Sicherheitspolizei in Drögen bei Fürstenberg inhaftiert und verhört.
Am 30. Juli traf sich Hitler mit dem Reichsführer SS Heinrich Himmler und dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, in der Wolfschanze. Sie koordinierten das weitere Vorgehen. Himmler notierte pedantisch wie immer: »1. Gerichtsverfahren, 2. Familie Stauffenberg, 3. Angehörige Seydlitzfamilie«. Die Verfahren gegen die Verschwörer sollte die »Volksjustiz«, der Volksgerichtshof unter seinem Präsidenten Roland Freisler, durchführen. In einem Schauprozess sollte Hitlers These von »einer kleinen Clique verbrecherischer Offiziere« der Weltöffentlichkeit vorgestellt werden. Doch für Offiziere der Wehrmacht wäre das Reichskriegsgericht, nicht der Volksgerichtshof zuständig gewesen. Hitler setzte daher einen »Ehrenhof« von Generalen und Feldmarschällen ein, dem unter anderem Keitel, Gerd von Rundstedt und Heinz Guderian angehörten. Am 4. August traf sich das Gremium, das mit soldatischer »Ehre« nun wahrlich nichts zu tun hatte, und schlug Hitler die »Ausstoßung« der ersten 22 Offiziere vor. Hitler stimmte sofort zu.
Tatsächlich erschien ihm das Reichskriegsgericht nicht als geeignet, obwohl es besonders unerbittlich alle Gegner des Nationalsozialismus verfolgte. Er wollte Todesurteile, möglichst rasch, durch den Volksgerichtshof.
Sippenhaft, das war das zweite Ergebnis der Besprechung am 30.Juli, wurde nicht nur gegen die gesamte Familie Stauffenberg befohlen, sondern auch gegen die Familie des seit 1943 in sowjetischer Gefangenschaft lebenden Generals Walther von Seydlitz-Kurzbach. Seydlitz war bereits im Frühjahr 1944 vom Reichskriegsgericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden, weil er den Bund Deutscher Offiziere mitbegründet hatte, der für ein sofortiges Ende des Krieges warb. Mit diesen beiden Entscheidungen begannen willkürliche Festnahmen von über 180 Angehörigen der Widerstandskämpfer, die am 20. Juli beteiligt gewesen waren oder das Manifest des Nationalkomitees Freies Deutschland in der sowjetischen Kriegsgefangenschaft unterzeichnet hatten.
Während viele erwachsene Sippenhäftlinge jetzt eine Odyssee durch Gefängnisse und Konzentrationslager antreten mussten, wurden etwa 50 Kinder in ein geräumtes Erholungsheim der NS-Volkswohlfahrt im Harz-Kurort Bad Sachsa eingeliefert. 16 von ihnen wurden dort erst am 4.Mai 1945 von der USArmee befreit, die anderen waren vorher ihren Müttern zurückgegeben worden – viele der Väter waren allerdings in der Zwischenzeit der NS-Justiz zum Opfer gefallen. Die Tochter des Diplomaten Ulrich von Hassell, Fey Pirzio-Biroli, hatte man mit ihren kleinen Söhnen im September 1944 in Italien verhaftet, in Innsbruck nahm man ihr die Kinder weg. Ulrich von Hassell wurde am 8. September zum Tode verurteilt und am selben Tag noch in Plötzensee ermordet. Erst Monate nach Kriegsende konnte Fey Pirzio-Biroli ihre Kinder wieder in die Arme schließen.
Was als neue Repressionsmaßnahme gegen eine kleine Gruppe begann, sollte rasch ausgeweitet werden. In einem Befehl Generalfeldmarschall Keitels vom 19. November 1944 heißt es: »Im entscheidenden Stadium unseres Existenzkampfes sind einige ehrlose Elemente zum Feind übergelaufen, um sich dem Kampf zu entziehen und ihr armseliges Leben in Sicherheit zu bringen […] Der anständige Soldat […] verachtet solche eidbrüchigen Lumpen und erwartet, daß rücksichtslos gegen sie und ihre Sippe vorgegangen wird. […] Die Sippe rechtskräftig zum Tode verurteilter Überläufer haftet für das Verbrechen des Verurteilten mit Vermögen, Freiheit oder Leben. Den Umfang der Sippenhaftung im Einzelfalle bestimmt der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei.«
- Datum 08.01.2009 - 08:43 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | 4 | Auf einer Seite lesen
- Quelle (c) DIE ZEIT 09.12.2004 Nr.51
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF




