Frauen in Irak Nationalismus, Stammesrecht und SchariaSeite 2/2

Da immer weniger Mädchen zur Schule gingen, konnten im Jahr 2000 nur noch wenige Frauen Texte lesen und verstehen: Die Alphabetisierungsrate lag bei 25 Prozent. Bereits vor der amerikanisch-britischen Invasion war die Frau im Irak wieder zum rechtlosen Wesen geworden, das auf den Mann und dem Familienverband angewiesen ist. Zwangsehen und Genitalverstümmelungen sind in ländlichen Gebieten des Iraks wieder sehr verbreitet.

Doch diese angespannte Situation verschlechterte sich 2003 noch weiter. Der Grund: Nach der Besetzung sind die öffentliche Sicherheit und die staatliche Gerichtssystem weitgehend zusammengebrochen. Die Besatzungstruppen haben ein paralleles Justizsystem aufgezogen. Radikal-islamistische Schiitenimame unterhalten in einigen Gebieten bereits die Scharia. Andere Iraker greifen auf traditionelles Stammesrecht zurück. Selbst ein simpler Autounfall mit minimalem Blechschaden kann für eine Frau, die ihn verursacht hat, üble Folgen haben. Nach Stammesrecht wird sie der Familie des Unfallopfers als Wiedergutmachung zugesprochen.

Islamistische und auch nationalistische Rebellensöldner zwingen Frauen zur Verhüllung und besetzen Schultore, damit Mädchen und Frauen nicht in die Gebäude gelangen. Jede Frau, die sich dem Zwangsregime widersetzt, muss damit rechnen, ermordet zu werden. So wurde im September 2003 Aqila al-Hashimi, Angehörige des damaligen Regierungsrates, getötet. Während eines gezielten Anschlages verstarb im März 2004 die amerikanische Frauenrechtlerin Fern L. Holland. Außerdem wurde die britische Care-Mitarbeiterin Margaret Hassan entführt und erschossen. In einem Video flehte die Britin vergeblich um ihr Leben. Frauenaktivistinnen, die in der Öffentlichkeit auftreten, werden regelmäßig bedroht. Human Rights Watch berichtet von einer hohen Zahl an Entführungen und Morden an Frauen.

Irakischen Frauenorganisationen bleibt nur die Hoffnung auf Unterstützung im Prozess der Rekonstruktion eines irakischen Staates, der den Frauen menschenwürdige und gleichberechtigte Lebensbedingungen garantiert.

 
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