affären In Doktor Thierses Röntgenpraxis
Sollen Politiker ihre Einkünfte offen legen? In vielen anderen Ländern ist das längst Pflicht
Wahrscheinlich wird wieder nichts daraus. Die Präsidenten der 16Landesparlamente werden auf ihrer Sondersitzung im Februar ein paar fromme Absichtserklärungen formulieren. Der bayerische Ministerpräsident wird sich bald nicht mehr daran erinnern, was er gerade erst gefordert hat: dass Abgeordnete, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, die Höhe ihres Gehalts »zwingend offen legen« müssen. Und auch der Wahlkämpfer Jürgen Rüttgers wird sein Plädoyer »für volle Transparenz der Politikereinkünfte« nicht wörtlich verstanden wissen wollen. Wahrscheinlich wird auch die jüngste Aufregung um Volksvertreter und ihre Nebentätigkeiten so enden wie die meisten Aufregungen dieser Art: ohne Folgen.
Oder ist die Zeit reif für den Durchbruch einer alten Idee?
Die Geschichte des »gläsernen Abgeordneten« begann in Deutschland 1972. Norbert Gansel war 32, der Erste aus der Generation der Jungsozialisten, der in den Bundestag gewählt wurde. Auf die damals virulente Kritik am Parlament reagierte er mit dem Versuch, »einen anderen Typus von Abgeordneten darzustellen«. Der Kreisverband der Kieler SPD, der den Juristen Gansel nominiert hatte, verzichtete fortan auf Firmenspenden. Der Parlamentsneuling veröffentlichte, kaum war er gewählt, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse per Zeitungsinserat. Das Internet war noch nicht erfunden. 25 Jahre lang war Gansel Parlamentarier, 25 Jahre lang führte er öffentlich Buch über seine Einnahmen und Ausgaben. Die Idee, sagt er heute, sei damals ganz einfach gewesen: »Die Wähler sollten zwei Fragen beantworten können: Ist er unabhängig? Und hat er genug Zeit, um sein Mandat auszufüllen?« Es sind dieselben Fragen, die auch in diesen Tagen wieder gestellt werden.
Gansel fand im Lauf der Jahre zwar den einen oder anderen Mitstreiter, auch in anderen Parteien. Doch wer seine Einkünfte offen legt, tut dies bis heute freiwillig. Die Flick-Affäre Anfang der achtziger Jahre; der Rücktritt des damaligen Bundestagspräsidenten Rainer Barzel 1984, nachdem ein Beratervertrag für eine Frankfurter Anwaltskanzlei publik geworden war; die Vorwürfe gegen den saarländischen Ministerpräsidenten Lafontaine, der neben seinem Gehalt eine üppige Pension als früherer Oberbürgermeister bezog: Jede Affäre lieferte zwar neue Argumente für eine transparente Regelung von Diäten und Nebentätigkeiten, doch die Bedenken waren stets größer.
1995 startete Norbert Gansel mit seinem Parteifreund Peter Conradi noch einmal einen Versuch. Ihren Entwurf für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes unterzeichneten damals mehr als 150 Vertreter von SPD, Grünen und PDS. Eine Offenlegung der Einkünfte, begründeten Gansel und Conradi ihren Antrag, sichere »das Ansehen des Parlaments und seiner Repräsentanten«. Doch nicht einmal in den eigenen Reihen fanden die beiden Sozialdemokraten eine Mehrheit.
In anderen Ländern gelten wesentlich strengere Regeln, als Gansel und Conradi sie damals formuliert haben:
In den USA müssen Abgeordnete sogar ihre Schulden angeben
•In den USA sind die Vorschriften im Ethics in Government Act von 1978 festgehalten. Nicht nur Kongressabgeordnete und Senatoren, sondern auch ihre Ehepartner und Kinder müssen alle Einkünfte, Honorare und Schulden offen legen, ebenso Reisen, Unterkünfte oder Mahlzeiten, für die sie nicht selbst gezahlt haben. Auch Absprachen mit dem bisherigen Arbeitgeber über eine mögliche Beurlaubung oder Fortzahlung des Gehalts müssen angegeben werden. Die Ausübung eines privaten Berufs neben dem Mandat ist grundsätzlich erlaubt, das Einkommen hieraus darf aber einen bestimmten Prozentsatz der Diäten nicht überschreiten. Ein Komitee des Repräsentantenhauses oder des Senats kontrolliert die Angaben. Die möglichen Sanktionen reichen bis zum Ausschluss des Abgeordneten. Einmal im Jahr werden die Angaben veröffentlicht.
•In Großbritannien gelten ähnlich rigide Vorschriften wie in den USA. Abgeordnete des Unterhauses müssen alle Einnahmen, und seien sie noch so gering, im Register of Members’ Interest angeben. Dieses Register ist für jedermann zugänglich und wird unter anderem im Internet veröffentlicht. Minister müssen während ihrer Amtszeit Aktienpakete entweder von einem neutralen Fonds verwalten lassen oder verkaufen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Auch hier wacht über die Einhaltung der Regeln ein Komitee des Abgeordnetenhauses. Anders als in den USA werden die Einkünfte von Ehepartnern und Kindern nicht erfasst.
•In Italien sind die Parlamentarier seit 1982 per Gesetz verpflichtet, ihre Steuererklärung zu veröffentlichen und über ihre Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.
•Auch die jungen Demokratien Osteuropas legen teilweise ausgesprochen strenge Maßstäbe an. In Estland müssen Abgeordnete und Amtsträger jährlich eine Erklärung abgeben, die Informationen über Immobilienbesitz, Aktien, andere Wertpapiere und Dividenden, Bankkonten, versteuerbares Einkommen und Schulden enthalten. Die Erklärung wird im Amtsblatt veröffentlicht. Ein Anti-Korruptions-Komitee des Parlaments kontrolliert die Angaben. Bestimmte Tätigkeiten sind den Parlamentariern von vornherein untersagt, darunter die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten.
Sicherlich: Nicht alle Regeln, die im Ausland gelten, lassen sich auf deutsche Verhältnisse übertragen. Status und Bezahlung der Abgeordneten sind unterschiedlich. Auch die Rechtsgrundlagen lassen sich nur schwer vergleichen. Dennoch überrascht es, mit welcher Hartnäckigkeit das Vorbild anderer Länder ignoriert wird. »Der internationale Vergleich hat die Diskussion in Deutschland leider nie beeinflusst«, stellt Norbert Gansel fest. Aber wie viel Transparenz ist hierzulande überhaupt möglich?
»Zur Demokratie gehört nun mal die Hoffnung«, sagt Norbert Gansel
Im Sommer 2002, als die Empörung über die Beziehung zwischen dem damaligen Verteidigungsminister Rudolf Scharping und dem PR-Berater Moritz Hunzinger die Aussichten der SPD für die bevorstehende Bundestagswahl trübte, verständigten sich SPD und Grüne auf eine Änderung der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete. Seitdem werden Nebentätigkeiten nicht nur dem Bundestagspräsidenten angezeigt, sondern auch öffentlich ausgewiesen. »Ohne die Hunzinger/Scharping-Affäre wäre nicht einmal das möglich gewesen«, räumt der SPD-Abgeordnete Christian Lange ein. Lange selbst, im bürgerlichen Beruf Oberregierungsrat, veröffentlicht Einnahmen und Ausgaben regelmäßig auf seiner Homepage.
Allerdings: Gansels Gesetzentwurf von 1995, an dem er sich selbst lange orientiert hat, hält Lange heute für verfassungswidrig. Einkommen aus dem eigentlichen Beruf seien vom Grundgesetz vor einer Veröffentlichung geschützt. Lange will deshalb auf der Fraktionsklausur der SPD an diesem Donnerstag eine gemäßigte Version des »gläsernen Abgeordneten« vorschlagen: Bundestagsabgeordnete müssten demnach die Höhe ihrer Nebeneinkünfte offen legen, also Honorare für Aufsichtsratsmandate, Beraterverträge oder ähnliche Tätigkeiten. Eine Änderung des Strafgesetzbuchs soll darüber hinaus die Voraussetzung schaffen, dass die Bezahlung von Abgeordneten ohne Gegenleistung wie im Fall des zurückgetretenen CDU-Politikers Arentz (»arbeitslose Einkommen«) künftig geahndet werden können.
Einen Schritt weiter als Lange gehen die Grünen in Nordrhein-Westfalen. Die Landtagsfraktion hat dort am vergangenen Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abgeordneten verpflichten würde, »Art, Höhe und Herkunft der Einkommen aus selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeiten oder aus dem Betrieb eines Gewerbes« jährlich anzuzeigen.
Ausdrücklich formuliert der Entwurf Ausnahmen insbesondere für Ärzte oder Anwälte, »wenn eine Verletzung von Standesrecht droht«. Auch Einkünfte aus Kapitalanlagen, Vermietung oder Verpachtung blieben außen vor. Dem Einwand, dass der Entwurf durch die Ausnahmeregelungen praktisch wertlos werde, widerspricht der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag, Johannes Remmel. Kern der gesetzlichen Regelung sei ein »Mentalitätswechsel«. Ob es dazu kommt, hängt nun vom Votum der SPD ab. Falls die Sozialdemokraten den Entwurf des Koalitionspartners unterstützen, würde der »gläserne Abgeordnete« in Deutschland erstmals Gesetz werden.
»Zur Demokratie gehört nun mal die Hoffnung«, erklärt Norbert Gansel. Er sagt das ganz ohne Ironie.
- Datum 13.01.2005 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 13.01.2005 Nr.3
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