Ausbeutung
Wenn es darum geht, dem weltumspannenden Frauenhandel das Handwerk zu legen, stimmen fast alle sofort zu und fordern zu Recht: Die zur Prostitution gezwungenen Frauen gehören geschützt, die Schlepper hinter Gitter und die Verbrecherkartelle zerschlagen. Und wenn das Strafrecht dafür nicht ausreicht? Kein Problem, heißt es, dann müssen halt neue Gesetze her.
Wenn es aber den Nutznießern dieses menschenverachtenden Geschäfts, den Freiern also, an den Kragen gehen soll, tritt erst einmal eine Phalanx von Bedenkenträgern auf. Auch jetzt wieder, da der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder einen Gesetzentwurf formuliert hat, der Sex mit Zwangsprostituierten unter Strafe stellen soll. Danach muss ins Gefängnis wandern oder Geld zahlen, wer »leichtfertig nicht erkennt«, dass er Geschlechtsverkehr mit einer Zwangsprostituierten hatte.
Natürlich fallen einem viele Fragen ein. Vor allem: Wie will man dem Freier nachweisen, dass er von der Zwangslage der Frau gewusst hat? Oder zumindest nach gehöriger Anstrengung hätte wissen müssen? Werden sich die Männer künftig in Freudenhäusern schriftlich bestätigen lassen: »Hier arbeitet niemand aus Zwang«? Gleichwohl: Trotz ähnlicher Probleme hat der Bundestag vor Jahren beschlossen, Pädophile, die sich im Ausland an Kindern vergehen, hierzulande vor Gericht zu stellen. Es gibt bereits einige Verfahren – aber noch wichtiger ist die abschreckende Wirkung des Gesetzes. Die Richtung des Kauder-Vorschlags jedenfalls stimmt: Wer die Ausbeutung der Frauen unterbinden will, muss die Kunden treffen.
- Datum 27.01.2005 - 13:00 Uhr
- Quelle (c) DIE ZEIT 27.01.2005 Nr.5
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