Arbeitsmarkt Geschieden dank Hartz
Manche Paare heiraten, andere trennen sich – nur um finanzielle Nachteile durch die Arbeitsmarktreform zu vermeiden
Auf dem Klingelschild stehen noch die alten Namen. Kerstin Rasche (38) und ihr Mann Roland (42) sind noch nicht einmal zwei Wochen ein Ehepaar mit gemeinsamem Familiennamen, sie gewöhnen sich gerade erst daran. Die Trauringe an den Fingern glänzen noch, die Fotos von der Feier werden erst entwickelt, und sogar die vier Hochzeitssträuße auf der Wohnzimmervitrine in ihrer Leipziger Wohnung sind noch frisch. Hätte die rot-grüne Regierung nicht die Hartz-Reform für den Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht, wären beide immer noch ein unverheiratetes Paar. Doch so hat eine Beraterin der AOK den Gleisbauer und seine arbeitslose Freundin auf die Idee mit der Hochzeit gebracht. Andernfalls hätte Kerstin Rasche durch Hartz IV nicht nur den Großteil ihres Einkommens, sondern auch den Schutz durch ihre Krankenversicherung verloren.
»Reden Sie doch mal mit ihrem Liebsten«, riet die AOK-Mitarbeiterin. »Als Ehefrau sind sie kostenlos bei ihm mitversichert und sparen den Monatsbeitrag von 111 Euro.« Kurz darauf stand der Termin auf dem Standesamt fest – obwohl Kerstin Rasche vorher noch darüber nachgedacht hatte, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. »Dann hätte ich zwar weiter eigenes Geld vom Arbeitsamt bekommen, aber Kosten für den Umzug gehabt«, sagt sie. »Mir ist es viel lieber so.«
Martin Hartmann (54) hat sich für den entgegengesetzten Weg entschieden. Seit Anfang Dezember wohnt der arbeitslose Elektriker nicht mehr unter einem Dach mit seiner Freundin, sondern in einer 47-Quadratmeter-Wohnung auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Ebenfalls wegen der Hartz-Reform. »Angenehm war das nicht gerade, wir haben ja erst seit April zusammengewohnt«, sagt er. »Aber ich wollte ihr nicht auf der Tasche liegen.« Jetzt bekommt Hartmann weiter Geld von der Arbeitsagentur, muss davon aber 276 Euro Miete zahlen – und womöglich ein weiteres Mal umziehen. Erst hatte ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur die neue Wohnung als akzeptabel bezeichnet, nun gilt sie plötzlich als zu groß.
Zwei Paare, zwei Entscheidungen, ausgelöst durch ein und dasselbe Gesetz. Die Hartz-Reform verändert nicht nur die Jobverwaltung, sondern auch den Beziehungsalltag vieler Langzeitarbeitsloser. In den meisten Fällen wird das vom Gesetzgeber nicht nur in Kauf genommen, sondern sogar gewünscht. »Zur Reform gehört ausdrücklich auch die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips«, sagt Jutta Allmendinger, Chefin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). »Paare müssen stärker füreinander einstehen als bisher«.
In der Bundesagentur für Arbeit schätzt man, dass etwa 250000 Menschen im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe komplett aus dem Bezug von Leistungen herausfallen. Die genaue Zahl ist noch schwer zu ermitteln, weil dafür nicht nur abgelehnte Anträge gezählt, sondern auch diejenigen erfasst werden müssen, die angesichts geringer Chancen gar keine Leistungen beantragt haben. Fest steht aber, dass vor allem Paare, bei denen einer der Partner verdient und der andere erwerbslos ist, zu den großen Verlierern gehören. Denn das neue Arbeitslosengeld II, das seit Jahresanfang die Arbeitslosenhilfe ersetzt, wird nur noch gezahlt, wenn ein Arbeitsloser als »bedürftig« gilt. Und »bedürftig« ist nach der offiziellen Definition niemand, dessen Lebensunterhalt auch vom Partner finanziert werden kann.
Kerstin Rascher, die zu DDR-Zeiten Textil-Facharbeiterin war und nach der Wende als Taxifahrerin und Apotheken-Aushilfe arbeitete, passte schon vor ihrer Hochzeit in diese Kategorie. Bis Ende 2004 erhielt sie monatlich 477 Euro Arbeitslosenhilfe, im neuen Jahr sank der Anspruch auf 140 Euro für die Versorgung ihrer Tochter. Wer wegen des Partnereinkommens kein Arbeitslosengeld erhält, ist auch nicht mehr krankenversichert. In den neuen Bundesländern, wo das klassische Ernährer-Modell selten ist und in 95 Prozent der Fälle beide Partner entweder einen Job suchen oder haben, ist die Gruppe der Betroffenen besonders groß – und das Verständnis für diesen Teil der Hartz-Reform besonders klein.
Mancher denkt da nicht nur über Trennung, sondern über eine Scheidung nach. Irene Bäcker* (41) fehlen seit Jahresanfang pro Monat 400 Euro. »Mein Mann ist Lokführer und verdient nicht schlecht, aber weil wir ein Haus gebaut haben und den Kredit abzahlen müssen, kommen wir nur mit seinem Gehalt nicht hin«, sagt Bäcker, die bis 1996 als Rechtsanwaltsgehilfin gearbeitet hat und in einer sächsischen Kleinstadt mit ihrem Mann und ihren beiden Söhnen lebt. Folglich haben die Bäckers diskutiert, ob die Eheleute sich 17 Jahre nach der Hochzeit scheiden lassen und einer von beiden in einem Haus in der Nachbarschaft ein Zimmer nimmt. Die Entscheidung steht noch aus.
- Datum 03.02.2005 - 13:00 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | Auf einer Seite lesen
- Quelle (c) DIE ZEIT 03.02.2005 Nr.6
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:



