Argument Ein Monster wird geboren

Weil die Regierung beim Emissionshandel niemanden enttäuschen wollte, schuf sie ein verkorkstes System

Jürgen Trittin hat schon bessere Tage gesehen. Während die Managerkaste den Umweltminister wie eh und je als Unternehmerschreck verteufelt, hat sich nun auch die Ökobewegung von ihrem einstigen Helden abgesetzt; ihr ist der Chef des Umweltressorts nicht mehr aggressiv genug. Es ist einsam geworden um Jürgen Trittin – ausgerechnet um jenen gern als Linken etikettierten Minister, der dieser Tage eine kleine Revolution vollendet: Er bereichert die Umweltpolitik um marktwirtschaftliche Prinzipien.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch die EU-Kommission, wird Trittin den Betreibern von 1849 Kraftwerken und Fabriken bald geldwerte Rechte auf speziell dafür eingerichteten Konten gutschreiben lassen: nämlich Emissionsrechte zum Ausstoß von Kohlendioxid (CO2), einige Milliarden Euro wert. Die Zuteilungstabelle ist zwar noch streng geheim; nach Informationen der ZEIT konnten sich aber die Betreiber von Braunkohlekraftwerken die meisten Zertifikate schnappen (siehe Grafik). RWE und Co können diese Rechte nun selbst nutzen, sie aber auch verkaufen oder weitere kaufen. Was immer sie tun, Trittins Emissionshandel zwingt die Wirtschaft, Kosteneffizienz beim Klimaschutz walten zu lassen. Davon konnte unter dem Regime der bisher geltenden »freiwilligen Selbstverpflichtungen« keine Rede sein.

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Von wegen »Ablasshandel« also, wie das neue Instrument einst verächtlich gebrandmarkt wurde: Tatsächlich ist in der Umweltpolitik eine neue Ära angebrochen. In Zukunft lässt sich die Erdatmosphäre billiger als bisher vor Klimafrevel schützen.

Allerdings nur im Prinzip.

Denn, und das ist mehr als ein Wermutstropfen, Trittins Emissionshandel wird nicht das halten, was der Minister verspricht. Schuld daran ist einerseits das Korsett des EU-Rechts, andererseits die Angst der in Berlin Regierenden vor der eigenen Courage. Beim Ringen um die Regeln zum Emissionshandel ordneten sie allzu leichtfertig Effizienzkriterien vermeintlichen Gerechtigkeitsüberlegungen unter und kuschten obendrein vor der Lobby – mit einem fast kuriosen Ergebnis: Während der Klimaschutz auch künftig schlechter funktionieren wird als möglich, beschäftigt das neue Instrument bereits die Juristen. Rot-Grün verklagte die EU-Kommission, weil die ein Detail des deutschen Paragrafenwerkes beanstandete – derweil der Karlsruher Stromproduzent EnBW droht, die Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht zu verklagen.

Der Emissionshandel steht zu Recht in dem Ruf, das marktwirtschaftlichste aller umweltpolitischen Instrumente zu sein. Auf einmalige Weise verbindet er ökonomische Effizienz mit ökologischer Treffsicherheit – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Für Letztere, insbesondere für das Prozedere bei der Erstausgabe der Emissionsrechte, kann aber nur einer zuständig sein: der Staat. Und der hat sich in einem fast beispiellosen Verteilungskampf zu faulen Kompromissen hinreißen lassen.

Fehler Nummer eins: Die großen Luftverpester, die aufgrund von EU-Recht zwingend dem Emissionshandel unterliegen, stattete die rot-grüne Regierung mit zu vielen der neuen Rechte aus. Der Marktpreis für die Zertifikate wird deshalb niedrig bleiben, der eigentlich erwünschte schwunghafte Handel mit den Emissionsrechten nur verhalten stattfinden. Damit Deutschland trotz der großzügigen Ausstattung der Industriebetriebe und Kraftwerke seine Klimaschutzziele laut Kyoto-Protokoll erreicht, müssen die nicht am Emissionshandel teilnehmenden privaten Haushalte, Autofahrer und mittelständischen Betriebe mehr zum Klimaschutz beisteuern. Die Bemühungen dieser Sektoren werden aber eben nicht von einem ähnlich effizienten Mechanismus wie dem Emissionshandel optimiert. Per Saldo wird der Klimaschutz deshalb teurer, als er sein müsste.

Fehler Nummer zwei: Um allen Spezialinteressen gerecht zu werden, insbesondere denen der Kohlelobby, ersann die Regierung eine Fülle von Sonderkriterien, nach denen sie die Zertifikate auf die einzelnen Firmen verteilte: eine »Lex Vattenfall« und eine »Lex RWE«, eine »Übertragungsregel«, eine »Kompensationsregel«, eine »Optionsregel« und, und, und. Insgesamt 58 Regelkombinationen erlauben die Paragrafen, die dem Emissionshandel zugrunde liegen. Damit mutierte das theoretisch elegante System zu einem bürokratischen Monster, über das sich nur die Juristen freuen können.

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