Folter Entführung erwünscht
George Bush hat Medienberichten zufolge der CIA die Verschleppung von Terrorverdächtigen ins Ausland zu Verhören erlaubt. Diese Länder sind nicht bekannt für einen zimperlichen Umgang mit Gefangenen
Von Adrian Pohr für Zeit.de
In dem Erlass, den der Präsident nach den Anschlägen unterzeichnete, heißt es explizit, dass die CIA nicht von Fall zu Fall eine Genehmigung durch das Präsidialamt einholen müsse. Offenbar wollte das Weiße Haus nicht so genau über jede Verschleppung informiert sein, erhöht sich doch bei Mitwisserschaft die eigene Verantwortlichkeit. Dennoch hat man im Weißen Haus wohl einiges gewusst von den Ermittlungen gegen die Terrorverdächtigen. Ein Regierungsvertreter sagte der New York Times , das Vorgehen sei nur bei Gefangenen angewendet worden, die mutmaßliche Mitwisser von Terrorplänen waren. Außerdem habe die CIA stets versucht, sicherzustellen, dass die Verdächtigen bei den Verhören gemäß den Menschenrechten behandelt würden. Misshandlungen konnte der Regierungsvertreter aber nicht ausschließen, nur versichern, dass niemand getötet worden sei.
Zweck der Verschleppungen sei, so der Regierungsbeamte, die Vermeidung der teuren und personalintensiven Unterbringung von Verdächtigen in US-Gefängnissen - eine Begründung, die hierzulande Experten zynisch auflachen lässt. Sumit Bhattazharyya von amnesty international ist weniger zum Lachen zumute, die Argumentation bezeichnet er als „abenteuerlich“. „In den USA sitzt der weltweit größte Anteil der jeweiligen Bevölkerung im Gefängnis. Da kommt es bestimmt nicht auf 150 Gefangene an“, sagt er. Vor allen Dingen nicht auf so wichtige. Denn Mitwisser von Terrorplänen in die Hände anderer Autoritäten zu geben sieht den Vereinigten Staaten nicht ähnlich, siehe Guantanamo.
Eine Abkehr von dieser Strategie erscheint unwahrscheinlich, spätestens seit der Nominierung von Alberto Gonzales zum Justizminister. Nach Einschätzung von Johannes Thimm von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin befürwortet Gonzales „weitgehende Befugnisse des Präsidenten für den Umgang mit Gefangenen“. In der SWP-Studie Abschied vom Folterverbot? kritisiert Thimm an richtungsweisenden Memoranden des Justizministers die begrifflich extrem enge Auslegung von Folter sowie den Aufwand, mit dem Folter von Fällen „nur“ grausamer Behandlung unterschieden werde. Als Folter gelte physischer Druck erst, wenn er über Monate ausgeübt werde und dauerhafte psychische Schäden hinterlasse. Sowohl das geheime Festhalten von Gefangenen ohne jeden Prozess als auch die Auslieferung an Folterstaaten verstoßen laut Thimm gegen das Völkerrecht. Beides werde von den USA praktiziert, wie unabhängige Quellen gut dokumentierten.
Der Bericht der New York Times mag in den USA nicht viel Aufsehen erregt haben, die Medien im US-kritischen Deutschland fanden ihn erwähnenswert. Will Amerika sich, wie mit der Auslandsreise Bushs angedeutet, den europäischen Verbündeten wieder annähern, sollte es an seinem Glaubwürdigkeitsproblem arbeiten. Schüsse auf eine US-kritische Journalistin und die Unterstützung von Folter werden das Ansehen Amerikas in der freien Welt nicht verbessern.
- Datum 07.03.2005 - 13:00 Uhr
- Serie cvd
- Quelle (c) ZEIT online, 7.3.2005
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