Neonazi-Urteil Jugendliche bildeten terroristische Vereinigung
Zwölf Neonazis sind in Potsdam verurteilt worden, weil sie Terroristen sind. Die Täter waren zwischen vierzehn und achtzehn Jahren alt, als sie Restaurants und Gaststätten angriffen. Nun muss der Hauptangeklagte für viereinhalb Jahre ins Gefängnis
Das Brandenburgische Oberlandesgericht in Potsdam hat am Montag zwölf Jugendliche wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Das Gericht verhängte gegen den Rädelsführer der Neonazi-Gruppe, einen heute 20 Jahre alten Abiturienten, eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Die elf Mittäter verurteilten die Richter nach dem Jugendstrafrecht zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter zwischen August 2003 und Mai 2004 insgesamt zehn Anschläge verübten. Die Jugendlichen hatten Restaurants, Geschäfte und Imbissbuden im Havelland angegriffen, weil diese von Ausländern geführt wurden. Menschen wurden bei diesen Anschlägen nicht verletzt. Es entstanden aber Sachschäden in Höhe von insgesamt 800.000 Euro. Das Motiv der jungen Männer sei Fremdenhass gewesen, urteilte das Gericht. Mit den Angriffen wollten die Jugendlichen ausländische Wirtsleute und Geschäftsinhaber vertreiben. Ihre Gruppe nannten sie "Freikorps". Den Hauptangeklagten wählte die Gruppe zu ihrem Anführer, andere wurden zum Kassierer oder Schriftführer bestimmt.
Gruppenwille Ursache für Anschläge
Einige der Angeklagten gestanden die Taten. Alle wiesen jedoch den Vorwurf zurück, sie seien Terroristen. Dagegen sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, wenn sich elf junge Männer zu einer Vereinigung zusammenschlössen, um "das Havelland von Ausländern zu säubern", sei das terroristisch. Wer so das friedliche Zusammenleben störe, der stelle sich "auf eine Stufe mit rassistischen Verbrechern". Fast alle Angeklagten hätten eine ausländerfeindliche Einstellung gehabt. Ihre rassistischen Ziele hatte die Gruppe bei ihrer Gründung schriftlich festgelegt. Das Protokoll, das von elf Angeklagten mit Initialen unterzeichnet wurde, war später vernichtet worden. "Dieser Gruppenwille war ursächlich für die Anschläge", sagte die Richterin.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten will gegen das Urteil Revision einlegen. Die Anwälte der Beschuldigten hatten für fünf der Täter Bewährungsstrafen beantragt, für einen gemeinnützige Arbeit. Bei fünf Angeklagten plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei richtig, den Anfängen des Rechtsextremismus konsequent entgegenzutreten, sagte ein Staatsanwalt. Die Bundesanwaltschaft hatte den Fall zuvor nach Brandenburg abgegeben, weil sie die Straftaten für nicht geeignet hielt, den Staat wesentlich zu schädigen.
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- Quelle (c) ZEIT.de, 07.03.2005
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