renten Besser sparen mit Kollegen
Berufsständische Versorgungswerke sind für manche der Ersatz für die gesetzliche Rente. Doch das hoch gelobte System ist nicht ohne Risiken
Zumindest im Hinblick auf die Altersvorsorge haben Ärzte und Architekten eines gemeinsam: Sie zählen zu den so genannten kammerfähigen Berufen und haben das Recht, für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ein berufsständisches Absicherungssystem aufzubauen. Damit bleiben sowohl die Selbstständigen wie auch die im Angestelltenverhältnis tätigen Mitglieder solcher Berufsgruppen bei der gesetzlichen Rentenversicherung außen vor. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, dem Versorgungswerk ihrer zuständigen Kammer beizutreten. Gleiches gilt auch beispielsweise für Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Tierärzte, Apotheker und Wirtschaftsprüfer.
Damit sind die berufsständischen Versorgungswerke ein Kuriosum in der deutschen Altersvorsorge. Ebenso wie die privaten Renten- oder Kapitallebensversicherungen basieren sie auf dem Kapitaldeckungsprinzip. Für die Kammermitglieder aber sind sie eine Pflichtversicherung, die Beiträge sind einkommensabhängig. Doch im Gegensatz zur Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) kümmert sich nicht ein bundesweiter Versicherungsträger um die Vorsorgeleistungen, sondern je nach Beruf und Region ein so genanntes Versorgungswerk.
Entsprechend bunt ist das Mosaik der Versorgungswerke in Deutschland. Genau 81 Mitgliedsinstitute zählt die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV). Die Bandbreite reicht von der großen bayerischen Versorgungskammer, die für 150000 Angehörige von Kammerberufen in Bayern und auch in anderen Bundesländern rund 19 Milliarden Euro an Vorsorgekapital verwaltet, bis hin zu kleinen Versorgungswerken, deren Mitgliederzahlen im niedrigen vierstelligen Bereich liegen.
In dieser Vielfalt sieht ABV-Geschäftsführer Michael Jung einen besonderen Vorteil für die Beteiligten. »Die Regionalstruktur ist eine wichtige Stärke unseres Systems«, sagt Jung. Die überschaubare Zahl von Beitragszahlern und Rentenempfängern, die Kontrolle durch Ausschüsse vor Ort und das ehrenamtliche Engagement von Mitgliedern sollen vor hohen Verwaltungskosten und vor der Intransparenz eines anonymen Apparates schützen. Bei einer Veranstaltung der Apotheker-Versorgung Nordrhein lobte Bert Rürup, der Vorsitzende der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Sozialversicherung, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen als vorbildhaft. Und er forderte, die Politiker sollten darüber nachdenken, welche Eigenschaften der Versorgungswerke der gesetzlichen Rentenversicherung helfen könnten, ihre Probleme zu lösen.
Minus-Rendite trotz angeblich sicherer Geldanlage
Die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung hat es dem Rentenexperten offenbar angetan. Im Vergleich zu den privaten Versicherungsunternehmen haben die Versorgungseinrichtungen deutliche Vorteile: Auch wenn die Renditen nicht den Erwartungen entsprechen, können die Verträge nicht einfach gekündigt werden. Und nennenswerte Vertriebskosten entstehen ebenfalls nicht. Wer Mitglied der Kammer ist, wird automatisch im Versorgungswerk beitragspflichtig. Das wiederum sorgt für stetig fließende Einnahmen, die selbst bei renditeschwachen Kapitalmärkten nicht plötzlich zu bröckeln beginnen. Selbst im schlimmsten Fall sind die Einrichtungen vor der Pleite geschützt, denn in der Regel handelt es sich nicht um Kapitalgesellschaften, sondern um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei finanzieller Schieflage kann das Wirtschafts- oder Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes als Aufsichtsbehörde eine Sanierung in Form von Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen verordnen.
So weit die Theorie. Doch die Praxis hat gerade in jüngster Zeit gezeigt, dass auch berufsständische Versorgungswerke in Turbulenzen geraten können. Bei der Anlage der Versichertengelder gelten zwar die gleichen Vorschriften wie für private Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Der größte Teil der Beiträge muss in sichere Anlageformen wie Bankanlagen und festverzinsliche Wertpapiere mit hoher Bonität fließen, maximal 35 Prozent dürfen in Aktien oder Unternehmensbeteiligungen investiert werden. Auch Investitionen in vermietete Immobilien sind entweder als Direktinvestment oder in Form von Beteiligungen an Spezialfonds erlaubt.
- Datum 13.09.2006 - 10:52 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 17.03.2005 Nr.12
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