renten Besser sparen mit Kollegen

Berufsständische Versorgungswerke sind für manche der Ersatz für die gesetzliche Rente. Doch das hoch gelobte System ist nicht ohne Risiken

Zumindest im Hinblick auf die Altersvorsorge haben Ärzte und Architekten eines gemeinsam: Sie zählen zu den so genannten kammerfähigen Berufen und haben das Recht, für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ein berufsständisches Absicherungssystem aufzubauen. Damit bleiben sowohl die Selbstständigen wie auch die im Angestelltenverhältnis tätigen Mitglieder solcher Berufsgruppen bei der gesetzlichen Rentenversicherung außen vor. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, dem Versorgungswerk ihrer zuständigen Kammer beizutreten. Gleiches gilt auch beispielsweise für Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Tierärzte, Apotheker und Wirtschaftsprüfer.

Damit sind die berufsständischen Versorgungswerke ein Kuriosum in der deutschen Altersvorsorge. Ebenso wie die privaten Renten- oder Kapitallebensversicherungen basieren sie auf dem Kapitaldeckungsprinzip. Für die Kammermitglieder aber sind sie eine Pflichtversicherung, die Beiträge sind einkommensabhängig. Doch im Gegensatz zur Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) kümmert sich nicht ein bundesweiter Versicherungsträger um die Vorsorgeleistungen, sondern je nach Beruf und Region ein so genanntes Versorgungswerk.

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Entsprechend bunt ist das Mosaik der Versorgungswerke in Deutschland. Genau 81 Mitgliedsinstitute zählt die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV). Die Bandbreite reicht von der großen bayerischen Versorgungskammer, die für 150000 Angehörige von Kammerberufen in Bayern und auch in anderen Bundesländern rund 19 Milliarden Euro an Vorsorgekapital verwaltet, bis hin zu kleinen Versorgungswerken, deren Mitgliederzahlen im niedrigen vierstelligen Bereich liegen.

In dieser Vielfalt sieht ABV-Geschäftsführer Michael Jung einen besonderen Vorteil für die Beteiligten. »Die Regionalstruktur ist eine wichtige Stärke unseres Systems«, sagt Jung. Die überschaubare Zahl von Beitragszahlern und Rentenempfängern, die Kontrolle durch Ausschüsse vor Ort und das ehrenamtliche Engagement von Mitgliedern sollen vor hohen Verwaltungskosten und vor der Intransparenz eines anonymen Apparates schützen. Bei einer Veranstaltung der Apotheker-Versorgung Nordrhein lobte Bert Rürup, der Vorsitzende der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Sozialversicherung, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen als vorbildhaft. Und er forderte, die Politiker sollten darüber nachdenken, welche Eigenschaften der Versorgungswerke der gesetzlichen Rentenversicherung helfen könnten, ihre Probleme zu lösen.

Minus-Rendite trotz angeblich sicherer Geldanlage

Die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung hat es dem Rentenexperten offenbar angetan. Im Vergleich zu den privaten Versicherungsunternehmen haben die Versorgungseinrichtungen deutliche Vorteile: Auch wenn die Renditen nicht den Erwartungen entsprechen, können die Verträge nicht einfach gekündigt werden. Und nennenswerte Vertriebskosten entstehen ebenfalls nicht. Wer Mitglied der Kammer ist, wird automatisch im Versorgungswerk beitragspflichtig. Das wiederum sorgt für stetig fließende Einnahmen, die selbst bei renditeschwachen Kapitalmärkten nicht plötzlich zu bröckeln beginnen. Selbst im schlimmsten Fall sind die Einrichtungen vor der Pleite geschützt, denn in der Regel handelt es sich nicht um Kapitalgesellschaften, sondern um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei finanzieller Schieflage kann das Wirtschafts- oder Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes als Aufsichtsbehörde eine Sanierung in Form von Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen verordnen.

So weit die Theorie. Doch die Praxis hat gerade in jüngster Zeit gezeigt, dass auch berufsständische Versorgungswerke in Turbulenzen geraten können. Bei der Anlage der Versichertengelder gelten zwar die gleichen Vorschriften wie für private Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Der größte Teil der Beiträge muss in sichere Anlageformen wie Bankanlagen und festverzinsliche Wertpapiere mit hoher Bonität fließen, maximal 35 Prozent dürfen in Aktien oder Unternehmensbeteiligungen investiert werden. Auch Investitionen in vermietete Immobilien sind entweder als Direktinvestment oder in Form von Beteiligungen an Spezialfonds erlaubt.

Doch im Börsenboom hatten auch manche Versorgungswerke ihren Aktienteil gegenüber früher deutlich aufgestockt. So zeigt die Statistik zum Jahresende 2002, dass damals im Schnitt die ABV-Mitglieder 17,4 Prozent ihres Vermögens in Aktien angelegt hatten. Besonders hart traf es das Versorgungswerk der Berliner Zahnärzte, wo der Verwaltungsausschuss im Geschäftsbericht 2001 schrieb: »Zusätzlicher Rückstellungsbedarf für die Längerlebigkeit, Korrekturen fehlerhafter Anwartschafts- und Rentenberechnungen sowie Kursverluste erfordern die Senkung unserer Anwartschaften um 16 Prozent.« Die Rendite von minus 4,6 Prozent im Jahr 2001 und minus 3,25 Prozent im Folgejahr sind kein Ruhmesblatt für eine Versorgungseinrichtung, bei deren Anlagepolitik der Kapitalerhalt oberste Priorität haben sollte.

Spendenaufruf für notleidende Zahnärzte

Noch heftiger traf es die Ruheständler, die ihre Rente vom Versorgungswerk der niedersächsischen Zahnärztekammer beziehen. »Helfen Sie mit, die größte Not zu lindern«, bat im März vergangenen Jahres der Freie Verband der Zahnärzte in Niedersachsen in einem Rundschreiben an seine Mitglieder. Jeder aktive Zahnarzt solle, so der Vorschlag, mit einer Spende von 100 Euro einen Hilfsfonds aufstocken, aus dem bedürftige Rentenempfänger unterstützt werden sollten. Der Grund für den Hilferuf: Nach verbandsinternen Querelen und Verlusten mit Aktieninvestments hatte das Versorgungswerk die laufenden Renten um bis zu 50 Prozent gekürzt. Die Musterklage einer Zahnarztwitwe vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wurde im Februar dieses Jahres abgewiesen. Weil es sich bei den Kürzungen ähnlich wie bei privaten Rentenversicherungen um variable Überschussanteile gehandelt habe, sei sie rechtens gewesen, urteilten die Richter.

Allerdings handelt es sich bei solchen Entwicklungen offenbar um Einzelfälle. Nach Angaben von ABV-Geschäftsführer Jung erzielten die Versorgungswerke selbst in den Krisenjahren 2002 und 2003 im Schnitt deutlich mehr als fünf Prozent Rendite auf das Vorsorgevermögen. Ganz offensichtlich hat dort das Kontrollsystem hinsichtlich der Anlageentscheidungen funktioniert. Peter Klöckner, Geschäftsführer beim Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwälte, beispielsweise betont, dass er nicht nach Gutdünken über Kapitalanlagen entscheiden darf. »Die Kontrolle über Anlageentscheidungen ist in mehrere Stufen gegliedert«, erläutert Klöckner. Nur wenn eine Anlageentscheidung gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses getroffen worden sei, könne deren operative Umsetzung in Eigenregie erfolgen. Bei Investmententscheidungen innerhalb der grundsätzlich beschlossenen Anlageklassen müsse der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses gegenzeichnen. Wenn neue Anlageklassen eingeführt werden sollen, sei sogar die Zustimmung des gesamten Anlageausschusses erforderlich. Dieses Gremium nickte zumindest in Klöckners Versorgungswerk nicht alle Vorschläge ab: Als vor kurzem die Aufnahme von Kreditderivaten ins Portfolio vorgeschlagen wurde, lehnte der Ausschuss das Ansinnen ab.

Die Feuertaufe für das Controlling kam für das erst im Jahr 2001 gegründete Versorgungswerk der Hamburger Rechtsanwälte schon kurz nach dem Start. Das Mitglied des Verwaltungsausschusses, das federführend für die Auswahl der Finanzdienstleister verantwortlich war, wanderte nach einer im vergangenen Jahr von Ausschusskollegen gestellten Strafanzeige in Untersuchungshaft. Ihr Vorwurf: Durch Manipulation der Auswahl und Annahme von Bestechungsgeldern in Millionenhöhe sollte Vorsorgekapital zum Nachteil der Versicherten angelegt werden. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Unregelmäßigkeiten seien vom Kontrollgremium noch rechtzeitig bemerkt worden, sagt der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses Horst Bonvie. »Die strittigen Verträge sind inzwischen rückabgewickelt.« Auch in Nordrhein-Westfalen gerieten offenbar zwei Versorgungseinrichtungen in das Visier der Staatsanwaltschaft. Derzeit soll laut Presseberichten ermittelt werden, ob frühere Mitarbeiter der Düsseldorfer Versorgungswerke für Apotheker und Zahnärzte in eine Immobilien-Korruptionsaffäre verwickelt seien. Für eine Stellungnahme war die Geschäftsleitung beider Einrichtungen nicht erreichbar.

Damit verhält es sich bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen grundsätzlich wie bei jedem anderen Kapitalanlageunternehmen: Die Anlageentscheidungen sind so qualifiziert und seriös wie die Menschen, die diese Entscheidungen treffen und prüfen. Die Kontrolle durch Berufskollegen in den Ausschüssen vor Ort hat dabei sowohl Vor- als auch Nachteile. Nachteilig kann durchaus sein, dass mangels eigener Sachkenntnis die Risiken der immer komplexer werdenden Anlageprodukte möglicherweise nicht rechtzeitig erkannt werden. Ein Vorteil kann hingegen die Tatsache sein, dass für die Kontrolleure auch die eigene Alterssicherung auf dem Spiel steht – denn wenn es um den eigenen Geldbeutel geht, wird bekanntermaßen oft genauer geprüft als bei fremdem Geld.

 
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