renten Besser sparen mit KollegenSeite 2/2
Doch im Börsenboom hatten auch manche Versorgungswerke ihren Aktienteil gegenüber früher deutlich aufgestockt. So zeigt die Statistik zum Jahresende 2002, dass damals im Schnitt die ABV-Mitglieder 17,4 Prozent ihres Vermögens in Aktien angelegt hatten. Besonders hart traf es das Versorgungswerk der Berliner Zahnärzte, wo der Verwaltungsausschuss im Geschäftsbericht 2001 schrieb: »Zusätzlicher Rückstellungsbedarf für die Längerlebigkeit, Korrekturen fehlerhafter Anwartschafts- und Rentenberechnungen sowie Kursverluste erfordern die Senkung unserer Anwartschaften um 16 Prozent.« Die Rendite von minus 4,6 Prozent im Jahr 2001 und minus 3,25 Prozent im Folgejahr sind kein Ruhmesblatt für eine Versorgungseinrichtung, bei deren Anlagepolitik der Kapitalerhalt oberste Priorität haben sollte.
Spendenaufruf für notleidende Zahnärzte
Noch heftiger traf es die Ruheständler, die ihre Rente vom Versorgungswerk der niedersächsischen Zahnärztekammer beziehen. »Helfen Sie mit, die größte Not zu lindern«, bat im März vergangenen Jahres der Freie Verband der Zahnärzte in Niedersachsen in einem Rundschreiben an seine Mitglieder. Jeder aktive Zahnarzt solle, so der Vorschlag, mit einer Spende von 100 Euro einen Hilfsfonds aufstocken, aus dem bedürftige Rentenempfänger unterstützt werden sollten. Der Grund für den Hilferuf: Nach verbandsinternen Querelen und Verlusten mit Aktieninvestments hatte das Versorgungswerk die laufenden Renten um bis zu 50 Prozent gekürzt. Die Musterklage einer Zahnarztwitwe vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wurde im Februar dieses Jahres abgewiesen. Weil es sich bei den Kürzungen ähnlich wie bei privaten Rentenversicherungen um variable Überschussanteile gehandelt habe, sei sie rechtens gewesen, urteilten die Richter.
Allerdings handelt es sich bei solchen Entwicklungen offenbar um Einzelfälle. Nach Angaben von ABV-Geschäftsführer Jung erzielten die Versorgungswerke selbst in den Krisenjahren 2002 und 2003 im Schnitt deutlich mehr als fünf Prozent Rendite auf das Vorsorgevermögen. Ganz offensichtlich hat dort das Kontrollsystem hinsichtlich der Anlageentscheidungen funktioniert. Peter Klöckner, Geschäftsführer beim Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwälte, beispielsweise betont, dass er nicht nach Gutdünken über Kapitalanlagen entscheiden darf. »Die Kontrolle über Anlageentscheidungen ist in mehrere Stufen gegliedert«, erläutert Klöckner. Nur wenn eine Anlageentscheidung gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses getroffen worden sei, könne deren operative Umsetzung in Eigenregie erfolgen. Bei Investmententscheidungen innerhalb der grundsätzlich beschlossenen Anlageklassen müsse der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses gegenzeichnen. Wenn neue Anlageklassen eingeführt werden sollen, sei sogar die Zustimmung des gesamten Anlageausschusses erforderlich. Dieses Gremium nickte zumindest in Klöckners Versorgungswerk nicht alle Vorschläge ab: Als vor kurzem die Aufnahme von Kreditderivaten ins Portfolio vorgeschlagen wurde, lehnte der Ausschuss das Ansinnen ab.
Die Feuertaufe für das Controlling kam für das erst im Jahr 2001 gegründete Versorgungswerk der Hamburger Rechtsanwälte schon kurz nach dem Start. Das Mitglied des Verwaltungsausschusses, das federführend für die Auswahl der Finanzdienstleister verantwortlich war, wanderte nach einer im vergangenen Jahr von Ausschusskollegen gestellten Strafanzeige in Untersuchungshaft. Ihr Vorwurf: Durch Manipulation der Auswahl und Annahme von Bestechungsgeldern in Millionenhöhe sollte Vorsorgekapital zum Nachteil der Versicherten angelegt werden. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Unregelmäßigkeiten seien vom Kontrollgremium noch rechtzeitig bemerkt worden, sagt der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses Horst Bonvie. »Die strittigen Verträge sind inzwischen rückabgewickelt.« Auch in Nordrhein-Westfalen gerieten offenbar zwei Versorgungseinrichtungen in das Visier der Staatsanwaltschaft. Derzeit soll laut Presseberichten ermittelt werden, ob frühere Mitarbeiter der Düsseldorfer Versorgungswerke für Apotheker und Zahnärzte in eine Immobilien-Korruptionsaffäre verwickelt seien. Für eine Stellungnahme war die Geschäftsleitung beider Einrichtungen nicht erreichbar.
Damit verhält es sich bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen grundsätzlich wie bei jedem anderen Kapitalanlageunternehmen: Die Anlageentscheidungen sind so qualifiziert und seriös wie die Menschen, die diese Entscheidungen treffen und prüfen. Die Kontrolle durch Berufskollegen in den Ausschüssen vor Ort hat dabei sowohl Vor- als auch Nachteile. Nachteilig kann durchaus sein, dass mangels eigener Sachkenntnis die Risiken der immer komplexer werdenden Anlageprodukte möglicherweise nicht rechtzeitig erkannt werden. Ein Vorteil kann hingegen die Tatsache sein, dass für die Kontrolleure auch die eigene Alterssicherung auf dem Spiel steht – denn wenn es um den eigenen Geldbeutel geht, wird bekanntermaßen oft genauer geprüft als bei fremdem Geld.
- Datum 13.09.2006 - 10:52 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 17.03.2005 Nr.12
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