Der Fall Schiavo Floridas Gouverneur beantragt Sorgerecht

Jeb Bush will, dass die Komapatientin Terri Schiavo wieder künstlich ernährt wird. Doch Ehemann und Gerichte stehen dagegen

Die Auseinandersetzung um die künstliche Ernährung von Terri Schiavo geht weiter. Der Gouverneur von Florida, Jeb Bush, sagte, ein Neurologe habe festgestellt, dass der Zustand der Komapatientin vielleicht falsch diagnostiziert worden sei. Um dies genau zu untersuchen, müsse die Ernährung umgehend wieder aufgenommen werden - entgegen dem Wunsch des Ehemanns, der durchgesetzt hatte, dass Schiavo nicht mehr künstlich am Leben gehalten wird. Es sei ihr Wille gewesen, in einem solchen Zustand zu sterben, betonte Michael Schiavo abermals.

Dennoch beantragten die Behörden vor Gericht das Sorgerecht für Schiavo. Die Leiterin der Familienbehörde, Lucy Hadi, sagte, es würden auch neue Missbrauchsvorwürfe geprüft. Die Behörde habe das Recht, Schiavo zu ihrem eigenen Schutz in Obhut nehmen. Ein Richter untersagte der Behörde allerdings umgehend, eigenständig etwas zum Wiederanschluss der Magensonde zu unternehmen.

Ein Vorstoß im Parlament in Florida, mit einem neuen Gesetz zu verbieten, Koma-Patienten Nahrung und Wasser vorzuenthalten, wenn diese einen solchen Wunsch nicht zuvor schriftlich festgelegt haben, scheiterte am Mittwoch mit 18 zu 21 Stimmen. Schiavo hatte den Wunsch, in einem solchen Zustand nicht am Leben gehalten zu werden, nach Angaben ihres Mannes vor ihrer Herzattacke vor fünfzehn Jahren nur mündlich geäußert.

Unterdessen lehnte es das Bundesberufungsgericht in Atlanta ab, sich nochmals mit dem Fall zu befassen. Das hatten die Eltern der Frau beantragt, nachdem eine Kammer dieses Gerichtshofs ihren Antrag auf Wiederaufnahme der Ernährung schon einmal abgelehnt hatte.

Nun wollen sich die Eltern mit einem Dringlichkeitsantrag an den Obersten Gerichtshof in Washington wenden. Er ist die letzte mögliche juristische Instanz. Rechtsexperten geben ihnen nur wenig Erfolgschancen. Das Gericht hatte es schon mehrfach abgelehnt, sich mit dem Fall zu befassen.

 
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  • Quelle (c) ZEIT.de, 24.03.2005
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