Dienstleistung Der Nachbar macht’s

Eine neue Angst geht um: Nehmen uns die Osteuropäer die Jobs weg? Trickreich werden die deutschen Standards und Schutzregeln ausgehebelt

Damit hatte niemand gerechnet. Knapp ein Jahr, nachdem die Europäer die Aufnahme von zehn neuen Mitgliedern feierten, geht die Angst um. Nicht bei den Nachbarn im Osten Europas, sondern hier, im reichen Westen. Lohn- und Sozialdumping wird den Neumitgliedern vorgeworfen. Die Osteuropäer, so protestierten 60000 Gewerkschafter in den Straßen Brüssels, machen das soziale Modell Europas kaputt und nehmen uns die Jobs weg.

Um bloße Stimmungsmache geht es dabei nicht. In den vergangenen Monaten wurden 26.000 Mitarbeiter der deutschen Fleischwirtschaft durch osteuropäische Kollegen ersetzt. Etwa 331.000 Saisonarbeitskräfte aus Osteuropa kamen im vergangenen Jahr ins Land. Allein in Berlin sind schätzungsweise 30.000 polnische Putzhilfen und Kleinhandwerker tätig, legal wie illegal. Die Zahl der polnischen Werkvertragsarbeiter, die in deutschen Betrieben arbeiten, liegt bei 20.000. Im vergangenen Jahr machten Handwerker aus den Beitrittsländern 4440 Betriebe in der Bundesrepublik auf. Grobe Bilanz: Schätzungsweise 600.000 Arbeitskräfte aus Osteuropa sind in Deutschland schon beschäftigt.

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Ganz neu ist das Phänomen nicht. Spargelstecher, Kirschenpflücker, Zimmermädchen, Kellner, Sägewerksarbeiter – sie kommen seit langem mit Saisonverträgen ins Land. Fleischbetriebe fingen schon zu Beginn der neunziger Jahre an, Betriebsteile wie das Schlachten und Zerlegen auszulagern und ausländischen Subunternehmen anzuvertrauen. Und polnische Putzhilfen sind aus den Berliner Haushalten nicht wegzudenken, seit 1991 die Visumspflicht aufgehoben wurde.

Polnische Gewerkschafter sind erzürnt

Doch mit dem Anwachsen der Arbeitslosigkeit in Deutschland hat sich die Wahrnehmung verändert. Warum, so fragen viele, tut der Staat nichts gegen den Jobtourismus aus dem Osten – oder fördert ihn gar? Die Visa-Affäre, die gleichzeitig mit der Rekordzahl von 5,2 Millionen Arbeitslosen Schlagzeilen machte, hat Ängste geschürt. Tausende Osteuropäer, vor allem Ukrainer, strömten nach Deutschland, mancher blieb als Schwarzarbeiter hängen.

Die EU-Erweiterung vor knapp einem Jahr hat die Billigkonkurrenz verschärft. Osteuropäische Handwerksfirmen können seitdem hierzulande tätig werden und ihre eigenen Arbeitstrupps mitbringen. Zusätzlich soll eine neue Richtlinie der EU die Hindernisse für den Austausch von Dienstleistungen abbauen. Und selbst wenn nicht, spätestens mit dem Ende des Jahrzehnts fallen die letzten Schranken, dann darf sich jeder Bürger eines Beitrittslandes auch in Deutschland den Job seiner Wahl suchen.

Bisher dürfen sich nur Unternehmer und Selbstständige aus den neuen Mitgliedsstaaten relativ frei in der EU betätigen. Für Deutschland gelten Ausnahmen: Bau- und Reinigungsgewerbe bleiben geschützt. Ebenso die 41 Berufe, bei denen der Meistertitel für eine Gründung verlangt wird. Doch die Zuwanderer sind einfallsreich. Sie melden sich zum Beispiel als Fliesenleger an, einem Beruf ohne Meisterhürde – und suchen dann nach anderer Arbeit.

Obwohl die neue Bewegungsfreiheit nur für Betriebe und nicht für Arbeitnehmer gilt, finden sich auch da Auswege: Osteuropäische »Handwerker« schließen zeitlich begrenzte Werkverträge mit deutschen Unternehmen und werben zu diesem Zweck zu Hause Arbeiter an. Diese »entsandten Werkvertragsarbeitnehmer« brauchen keine deutsche Arbeitserlaubnis. Hiesige Tarifverträge gelten in der Regel nicht, Steuern und Sozialbeiträge werden – wenn überhaupt – im Herkunftsland gezahlt.

»Das Thema wird sehr emotional diskutiert«, sagt Hanns-Eberhard Schleyer, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Das Handwerk habe in den vergangenen sieben Jahren 1,5 Millionen Arbeitsplätze verloren, »das zeigt, wie stark unsere Betriebe gebeutelt sind«. Bei einem Anteil der Lohnkosten am Umsatz von bis zu 70 Prozent ließen sich aus Osteuropa importierte Minilöhne nicht auffangen. »Diesem Wettbewerbsdruck können viele nicht standhalten.« Oft, bemängelt der Handwerks-Lobbyist, seien die Jobkonkurrenten von jenseits der Grenze »nur Scheinselbstständige«. Also keine Handwerker, die zu Hause Betrieb oder Mitarbeiter haben, sondern Verleiher von Arbeitskräften. Die sind gar nicht befugt, Werkverträge mit deutschen Partnern abzuschließen.

Das Beispiel Polen zeigt, wie vielfältig das Problem ist. Unter dem Stichwort »Arbeitsvermittlung nach Deutschland« findet man im Internet auf den Seiten polnischer Suchmaschinen fast zwei Millionen Einträge. Tausende von Vermittlungsbüros bieten Jobs bei den Nachbarn an – in allen Branchen. Nachfragen ergeben dann Antworten wie diese bei der Agentur VBL in Posen: Man stelle Gruppen von zwei bis drei Mann für Renovierungsarbeiten zusammen, mindestens einer müsse Deutsch können. Bezahlung: bis zu 20 Euro in der Stunde.

Ungesetzlich ist mit Sicherheit, was die 14-tägig erscheinende Zeitung Arbeit und Studium in Deutschland betreibt. In der aktuellen Ausgabe finden sich 13 Stellen für Schlachter in Deutschland – allesamt mit direkter deutscher Telefonnummer. Die Redaktion vergisst nicht den Hinweis, man könne natürlich immer schwarzarbeiten, empfiehlt gleichzeitig, die legalen Möglichkeiten zu nutzen. An die Spielregeln scheint sich dagegen der polnische Fleischverarbeiter ZM Duda in Grabcowiec bei Breslau zu halten. Er leiht deutschen Partnern rund hundert Schlachter aus. »Unsere Schlachter arbeiten nach deutschen Vorschriften«, sagt Roman Miller vom Verwaltungsrat der Firma. Deutsche Stellen gingen dabei kaum verloren, weil diese Arbeit ohnehin meist von Ausländern verrichtet werde.

Dass die Löhne, die an osteuropäische Arbeitskräfte gezahlt werden, in aller Regel weit unter dem deutschen Niveau liegen, erzürnt selbst polnische Gewerkschafter. »Wir werden keine polnischen Arbeitnehmer unterstützen, die für Dumpinglöhne arbeiten«, erklärte Andrzej Adamczyk, Sekretär für internationale Angelegenheiten bei der Gewerkschaft Solidarno™ƒ. Man wolle »die Tarifverträge in anderen Ländern nicht unterminieren«. Anfang März trafen sich Solidarno™ƒ-Vertreter in Hamburg mit der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), um einen gemeinsamen Plan gegen Lohn- und Sozialdumping zu beraten. Vielversprechend sind solche Versuche erst, wenn die deutschen Gewerkschaften ein Instrument gegen die Billigkonkurrenz gefunden haben. Eine Antwort wären Mindestlöhne. Aber sie passen nicht ins deutsche System; sie würden vom Gesetzgeber fixiert, wo Lohnfindung doch Sache der Tarifparteien ist.

Schwer umzusetzen, wäre auch eine zweite Idee. Um zum Beispiel die Vertreibung der deutschen Arbeitskräfte aus den Schlachthöfen durch Billigkräfte zu stoppen, könnte die Gewerkschaft NGG gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband der Schlachthofbetreiber bei Wirtschaftsminister Wolfgang Clement vorstellig werden und den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären lassen. Das könnte schnell geschehen – wenn die Unternehmer mitmachen. Niemand kann sie jedoch zwingen, mit einem solchen Schritt gegen ihr Interesse zu handeln, nämlich die Löhne zu drücken.

So bleibt es erst einmal dabei: Gegen Niedriglöhne sind die Behörden meistens machtlos. Nicht aber gegen Gesetzesverstöße. Wenn zum Beispiel Arbeiter in einer Fleischfabrik 70 Stunden pro Woche schuften, dann ist das illegal, weil nach deutschem Recht maximal 60 Stunden zulässig sind. Auf westdeutschen Baustellen gilt – aufgrund des Entsendegesetzes – gegenwärtig ein Mindestlohn von 12,47 Euro für Facharbeiter; wer weniger zahlt, macht sich strafbar. Und selbstverständlich gelten deutsche Hygienevorschriften, egal, woher die Arbeitskräfte kommen. Die Sache hat nur einen Haken: Ohne intensive Kontrollen bleiben Verstöße ohne Folge. Zuständig ist seit Anfang 2004 die »Finanzkontrolle Schwarzarbeit«, die bis zum Jahresende über 7000 Mitarbeiter verfügen wird. Schwerpunkt der Fahnder ist nicht die Jagd auf illegale Babysitter, Putzfrauen oder Nachhilfelehrer. Es geht um organisierte Kriminalität und die Schwarzarbeit im großen Stil. Immer wieder ins Visier geraten dabei ausländische Subunternehmer.

Wie auf einer BMW-Großbaustelle in München-Milbertshofen. Vergangene Woche prüften die Fahnder die Papiere von mehr als 100 rumänischen Bauarbeitern, allesamt Leiharbeiter. Ihr rumänischer Boss, der am gleichen Tag in Frankfurt verhaftet wurde, hatte sie nach Deutschland geholt und für einen Stundenlohn von vier Euro auf der Baustelle schuften lassen. Die Differenz zum deutschen Mindestlohn am Bau strich der 47-jährige Drahtzieher mutmaßlich selbst ein. Ihm werden jetzt Lohnwucher in Millionenhöhe, Sozialbetrug und Verstöße gegen das Ausländergesetz vorgeworfen.

»Zugriff« heißt es auch, wenn Schlachthöfe oder Bauernhöfe kontrolliert werden. Wie zuletzt bei zwei polnischen Werkvertragsunternehmern. Im Büro eines Geschäftsführers wurde Bargeld in Höhe von 45000 Euro beschlagnahmt. Dazu fanden sich 50 Briefumschläge, beschriftet mit den Namen der polnischen Arbeiter. Für die Fahnder waren das wichtige Beweise. Offensichtlich wurde der Lohn bar ausgezahlt und lief nicht über eine polnische Buchhaltung. Auch die Arbeitsverträge waren in Deutschland und nicht in Polen ausgestellt – ein Indiz dafür, dass die Arbeiter gar nicht aus Polen kamen, sondern in Deutschland angeheuert wurden. Gegen die Geschäftsführer wird jetzt ermittelt. Sollten sie tatsächlich nicht aus Polen heraus operiert haben, sind sie dem deutschen Staat noch Sozialabgaben in Höhe von 2,4 Millionen Euro schuldig.

Wie viele Subunternehmen sich an die gesetzlichen Regeln halten, lässt sich nur vermuten. Das Hauptzollamt München nahm 200 ausländische Werkvertragsunternehmer unter die Lupe. Das Ergebnis: Nur 20 Prozent arbeiteten rundherum sauber. Die Verstöße reichten von Betrug über Steuerhinterziehung bis zu illegalen Schleusungen. Im Rheinland fiel den Kontrolleuren eine bekannte Gastronomen- und Schaustellerfamilie auf, die sich 20 polnische »Sklaven« hielt. Einen Euro die Stunde, zum Teil sogar weniger, bekamen die Polen für ihre Dienste am Autoscooter und in der Pommesbude.

Wie viel können Kontrolleure ausrichten? Vor allem dann, wenn die Dienstleistungsrichtlinie kommt, um die derzeit unter den Regierungschefs und im europäischen Parlament gestritten wird (siehe Interview rechts). Zulassungsbeschränkungen, Streit um die Anerkennung von Diplomen, bürokratische Schikanen – all das soll dann ein Ende haben. Warum soll ein ungarischer Heilpraktiker oder ein französischer Friseur nicht seine Wirkungsstätte in ganz Europa frei wählen können? Die EU-Kommission hat ausrechnen lassen, dass ein funktionierender Binnenmarkt für Dienstleistungen 600000 Jobs schaffen und die Wirtschaftsaktivität der Mitgliedsländer um 33 Milliarden Euro im Jahr verbessern würde.

Wie sollen in einem EU-Land 25 Rechtssysteme gelten?

Doch in der Praxis scheinen viele Fragen ungeklärt. Als problematisch gilt vor allem das Herkunftslandprinzip. Für Dienstleister sollen danach in großem Umfang die Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates gelten. Wie in einem EU-Land gleichzeitig 25 verschiedene Rechtssysteme angewandt werden sollen, weiß niemand. Mehr Bürokratie scheint aber garantiert. All das bringt deutsche Handwerker jetzt schon auf Abwanderungsgedanken. Warum sollten sie nicht ihren Betrieb über die Grenze verlagern und von dort die deutschen Vorschriften, Löhne und Steuern unterlaufen? Frank Bsirske, der Bundesvorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, wittert »unkalkulierbare Gefahren für das Sozialgefüge, für die Verbraucherrechte und für die Arbeitssicherheit in Europa«.

Der Handwerkssprecher Hanns-Eberhard Schleyer sieht auch Positives: »Wir wollen ja auch Chancen für unsere Handwerksbetriebe im grenzüberschreitenden Verkehr haben.« Noch deutlicher wird Reinhard Dörfler, der Hauptgeschäftsführer der IHK München: »Warum reden wir nicht darüber, was uns ein Binnenmarkt bieten kann?« Dem riesigen deutschen Exportüberschuss bei Waren stehe ein Defizit von 44 Milliarden Euro bei den Dienstleistungen gegenüber.

Doch können die Deutschen insgesamt gewinnen? »Was wir jetzt haben, sind kleine Schleusen, hinter denen der Druck eines Stausees steht«, glaubt Robert von Steinau-Steinrück, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Oder doch nicht, selbst nicht nach 2010? Thomas Straubhaar, Präsident des Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archivs, hält sich an die Drei-Prozent-Regel: Angenommen, drei Prozent der Bevölkerung der neuen EU-Mitglieder wandern insgesamt gen Westen, dann sind das 2,2 Millionen Menschen, die sich auf die gesamte EU verteilen. Wenn der Run einsetzt, kämen davon jährlich 300000 Osteuropäer nach Deutschland, erwartet das Münchner ifo Institut. Wie passt das zusammen? Gewiss, am Anfang sei ein »Kamelbuckel-Effekt« zu erwarten, sagt Straubhaar, weil der Andrang nach dem Wegräumen der Hindernisse besonders groß sei. Doch spätestens nach einer Generation setze die Rückwanderung ein.

Eine lange Zeit.

Die Bundesregierung wirkt schon angesichts der kurzen Frist ratlos. Wolfgang Clement, der die Dienstleistungsrichtlinie schon als Wachstumsmotor pries, ist auffallend stumm, seine Beamten sind verunsichert über den künftigen Kurs. Die ungeliebte Brüsseler Richtlinie hat der Kanzler mit französischer Hilfe erst einmal abgeschmettert. Zudem entsteht in diesen Tagen die vom Bundeskanzler angekündigte Task Force. Sie soll Ideen produzieren, wie ein Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit zu unterbinden ist. Aber vom Tisch ist die Richtlinie deswegen nicht. Karin Alleweldt, Europa-Expertin beim DGB-Bundesvorstand, misstraut der EU-Kommission jedenfalls: »Was jetzt geschieht, ist eine Art Frühjahrsputz. Hinterher sagt man dann, das reicht schon.«

Mitarbeit: Paul Flückiger, Cornelia Uebel

 
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