Sterben Wann wird der Tod zum Freund?

Viele Menschen wollen mit einer Patientenverfügung über ihr Lebensende selbst bestimmen. Was darf, was muss das Gesetz festlegen – und wer entscheidet? Zwei Experten im Streitgespräch

DIE ZEIT: Der Fall der Amerikanerin Terri Schiavo, die seit 15 Jahren im Koma liegt und nun stirbt, bewegt auch hierzulande die Gemüter. Sie beide haben nicht nur die Debatte um die Sterbehilfe seit Jahren mitgeprägt, sondern sind von Beruf auch Richter. Wie würden Sie entscheiden?

Margot von Renesse: Ich würde einen anderen Betreuer einsetzen. Bei den Betroffenen spielen wohl nicht nur Fürsorge um die Kranke eine Rolle, sondern ebenso Abneigung gegen die Schwiegereltern auf der einen Seite und auf der anderen Seite Ängste der Eltern, ihre Tochter zu verlieren. Das habe ich als Vormundschaftsrichterin viele Male ähnlich erlebt. Ein unabhängiger Dritter würde die Interessen der Patientin besser wahren.

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Klaus Kutzer: Ich wüsste nicht, wie ich entscheiden sollte. Denn die Rechtslage in Deutschland ist widersprüchlich und unübersichtlich. Das zeigen die Reaktionen auf diesen Fall. Manche Anwälte sagen, in Deutschland dürfe man keinen Koma-Patienten durch Entzug der Nahrung sterben lassen. Andere Anwälte haben vor Gericht genau das – die Einstellung der künstlichen Ernährung – durchgesetzt. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind ebenso nicht eindeutig. Dessen XII. Zivilsenat hat maßgebliche Fragen der Sterbehilfe anders interpretiert als der 1. Strafsenat.

von Renesse: Seit vielen Jahren – das sage ich selbstkritisch als ehemalige Bundestagsabgeordnete – nimmt das Parlament diesen Wildwuchs hin, ohne etwas zu tun. Das führt dazu, dass viele Angst haben, am Lebensende nur noch ein Objekt der Medizin zu werden. Umgekehrt gibt es andere, die fürchten, nicht mehr versorgt zu werden, weil Ärzte oder Betreuer bestimmte Vorstellungen eines lebenswerten Lebens haben. Zudem hat sich die Meinung eingeschlichen, dass passive Sterbehilfe kein Töten ist. Medizinisch mag das stimmen, juristisch aber ist das aktives Töten durch Unterlassen.

Kutzer: Deshalb brauchen wir dringend ein Gesetz, das hier Klarheit schafft. Grundlage muss sein, dass jeder Patient das Recht hat, medizinische Behandlungen abzulehnen, selbst wenn dies lebensgefährliche Folgen für ihn hat. Das gebietet das Grundgesetz. Nicht die Gesundheit oder das Leben sind danach das höchste Gut, sondern die Würde des Menschen und daraus abgeleitet die Chance, selbst über sein Schicksal zu befinden.

von Renesse: Geschieht dies bei Bewusstsein, ist es unstrittig. Vor zwanzig Jahren ist meine Schwägerin an Krebs gestorben. Nach der zweiten Operation hat sie sich der Chemotherapie verweigert. Hätte es der Arzt nicht akzeptiert, hätte er sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht. Anders ist die Sache bei Menschen, die nicht mehr entscheidungsfähig sind, etwa durch Bewusstlosigkeit.

Kutzer: Auch dann geht das Mitbestimmungsrecht keinesfalls verloren. Der Fortschritt der Medizin führt ja dazu, dass der Tod immer seltener plötzlich eintritt und das Sterben verlängert wird. Viele Menschen wollen sich einem solchen belastenden Krankheitsprozess nicht ausliefern, sondern mit einer Patientenverfügung vorweg entscheiden, was in einem bestimmten Krankheitsstadium mit ihnen geschehen soll. Sie haben dazu auch das Recht.

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