Parteispendenaffäre Das Recht bin ich

Manfred Kanther galt als strenger Hüter von Gesetz und Ordnung. Auch als Angeklagter gibt sich der frühere Innenminister unbeugsam. Nun wird er möglicherweise verurteilt

Wiesbaden

Ein vorletztes Mal erlebt Manfred Kanther das Blitzlichtgewitter. Diesmal hastet er nicht wie sonst. Diesmal schreitet er hindurch.

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Lächelnd, freundlich blickend in all die Kameras ringsum, nimmt er Platz auf der Anklagebank im Wiesbadener Landgericht. Ein Staatsmann. Heute spricht er sein letztes Wort, bevor das Gericht am 18. April sein Urteil verkündet. Heute beweist er einmal mehr, dass seine Wirklichkeit eine andere ist als die der anderen.

Er, ausgerechnet er, soll seiner Partei, der CDU, geschadet haben? Er soll CDU-Vermögen veruntreut haben? Undenkbar, wo doch jeder weiß: Manfred Kanther steht für den starken Staat, und das heißt für eine starke Partei, seine Partei, die CDU. Bis 1998 war er Bundesinnenminister.

Heute will er »vom Rechtlichen« nicht reden, sondern erst einmal von der »Hemmungslosigkeit der öffentlichen Vorverurteilung«, ja von der »öffentlichen Hinrichtung« in den vergangenen Jahren. Noch lieber geht er noch weiter zurück. In die »politische Wirklichkeit der siebziger und achtziger Jahre«, als es zum »spätsozialistischen Generalangriff« kam, seine »CDU sehr einsam« war und er, der damals Landesgeschäftsführer und Generalsekretär in Hessen war, seine Landespartei zu einem »Kampfverband« formieren musste.

Nur darum haben er und der damalige Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und der altgediente CDU-Finanzberater Horst Weyrauch, beide mitangeklagt, 1983 beschlossen, gut 20 Millionen Mark an jeder Buchhaltung vorbei und auf etlichen Umwegen in die Schweiz zu schleusen, was gleichsam der Anfang allen heutigen Übels war.

Einen »Geheimbund auf Dauer« haben das die Staatsanwälte getauft, und das ist ein schönes Wort im Angesicht der herrschenden sozialistischen Horden.

Untreue? Ach was. »Übertreu« seien sie gewesen, sagen die Angeklagten

Wer Kanther so reden hört, von seiner »politischen Wirklichkeit«, der hat einen Mann vor Augen, der aufgetaucht ist aus einer Vergangenheit, die nie Gegenwart war, einen Mann ohne Zukunft. Und ohne festen Bezug zur Wirklichkeit. Wie sonst könnte er vor Gericht sagen, das »Rechtliche« lasse er fahren? Denn »es ist offenkundig, dass wir uns jenseits des Bereichs strafrechtlicher Kategorien befinden«. Für sich mag er das so sehen. Das »wir« ist Verblendung.

Das Untreue-Verfahren hat in den reichlich zwanzig Verhandlungstagen seit dem August 2004 die Fakten einigermaßen schlüssig und unstrittig zusammengetragen. Nur die richtige Deutung hat jede Seite für sich. Und die rechtliche Bewertung hat eine erhebliche Wandlung erfahren, die das Urteilen nicht leichter macht.

Der Reihe nach. Und ohne Rücksicht auf den »linkswütigen Zeitgeist« (Kanther). 1983 also entschieden die drei, – Kanther, Weyrauch, Sayn-Wittgenstein –, 20,8 Millionen Mark in die Schweiz zu transferieren. Das Geld lag auf diversen Konten, nicht als CDU-Vermögen deklariert, aber offenkundig im Zugriff der Hessen. Woher das Geld kam, das war nicht zu beweisen, ist jedoch handfest zu vermuten. Und diese Vermutung hat auch einen Namen: Staatsbürgerliche Vereinigung 1954 e. V., kurz SV. Eine so genannte Spendenwaschanlage.

Die siebziger und achtziger Jahre waren nämlich nicht nur vom Sozialismus geprägt, sondern auch von einer Reihe großer Parteispendenskandale, die aus einer alten unheiligen Allianz von Politik und Wirtschaft resultierten.

Zurück in die Gründungszeit der SV. Konrad Adenauer hatte in den fünfziger Jahren die Idee, die Geldströme der Wirtschaft an seine Partei zu zentralisieren. Und als Zentrum diverser Subzentren figurierte ebenjene mit Hilfe von Banken eingerichtete SV, beheimatet in Vaduz, Liechtenstein. Jahrzehntelang flossen Hunderte von Millionen an diese und ähnliche angeblich gemeinnützige Institutionen – die Spenden waren so steuerlich absetzbar. Der damalige Kölner Strafrechtsordinarius, Günter Kohlmann, sprach gar von einem »Vermächtnis der Gründergeneration unseres Staates« (und »jüdische Vermächtnisse« nannte später Sayn-Wittgenstein Rückflüsse aus dem Schweizer Auslandsvermögen an die hessische CDU). Günter Kohlmann übrigens vertrat 1991 den früheren Bundesschatzmeister der CDU, Walther Leisler Kiep in dessen Parteispendenprozess. Kiep war einer der wenigen Politiker, die, als der Schlamassel aufflog, zur Rechenschaft gezogen wurden. Ansonsten waren nur Spender dran – wegen Steuerhinterziehung. Denn die Gemeinnützigkeit war natürlich Fiktion, allseits lange geduldet, auch von den Finanzbehörden, unterfüttert mit lustigen Verwendungszwecken wie dem »Kampf gegen die Kräfte des destruktiven Materialismus« oder der »Verfügungsgewalt des Menschen über die Atomkräfte«.

Der Politologe Werner Kaltefleiter notierte damals lapidar: »Wenn die Rechtsordnung an der Realität einer Gesellschaft vorbeigeht«, sei es »zwangsläufig«, dass »an der Rechtsordnung vorbei« gehandelt werde. So hat das wohl auch Manfred Kanther gesehen, 1983. Und darin mag ihn bestärkt haben, dass die hessische Justiz, die ausgesprochen große Steuersünder zu beurteilen hatte, ausgesprochen großzügig mit ihnen verfuhr. In Hessen regierten übrigens damals die Sozialisten. Der Umstand also, dass niemand weiß, woher das Geld kommt, ist geradezu ein Indiz dafür, dass die Quelle eine Spendenwaschanlage wie die SV war. Und dass die nun Angeklagten das Jahr 1983 auswählten für ihr Tun war kein Zufall. Für 1984 war ein neues Parteiengesetz in der Mache, das unter dem Eindruck eben der damaligen Skandale und Prozesse für mehr Transparenz sorgen sollte. Und gerade daran war den Herren nicht gelegen.

So schlossen Kanther und Sayn-Wittgenstein (dessen Verfahren mittlerweile wegen Krankheit abgetrennt ist) mit Horst Weyrauch einen Treuhand-Vertrag. Und der schaffte das Geld, auf dass es sich verdoppele, überwiegend bar in die Schweiz. Im Jahr 2000, als die Sache aufflog, lagerten dort trotz aller zwischenzeitlichen Rückflüsse noch mehr als 16 Millionen Mark.

Der Spiegel hatte von den Transfers Wind bekommen. Und Roland Koch, seit dem Rückzug von Kanther aus der hessischen Landespolitik Chef der Landes-CDU, entschloss sich zur Flucht nach vorn, sein Wort von der »brutalst-möglichen Aufklärung« hat Karriere gemacht. Noch im Januar des Jahres 2000 veranstalteten Koch und Kanther, einander kaum eines Blickes würdigend, eine Pressekonferenz, in welcher Kanther sein Tun schilderte und begründete. Fünf Jahre später wird die Aufzeichnung dieses Ereignisses per Video als Beweismittel in den Prozess eingeführt. Und der Video-Kanther wirkt lebendiger als der, der nun den Bildern von der Anklagebank aus zusieht oder den Blick starr an die Decke richtet wie unbeteiligt. Nur wenn Koch spricht, verdreht er die Augen.

Wenig später, noch im Jahr 2000, beginnen die Staatsanwälte wegen Verdachts der Untreue zu ermitteln. Doch das Landgericht in Wiesbaden will die Anklage zunächst nicht zulassen. Muss vom Oberlandesgericht zum Jagen getragen werden. Das anfängliche Zögern hat dabei nicht allein gute hessische Tradition für sich, sondern durchaus rechtliche Zweifel. Zur Untreue gehört ja nicht allein der Schaden, sondern auch der Vorsatz. Bei dem die kriminelle Energie besonders ausgeprägt sein muss, wenn kein Eigennutz im Spiel ist. Dass sich aber Kanther persönlich bereichert hätte, hat ihm nie jemand vorgeworfen. Das alles vor Gericht zu belegen, dürfte schwierig sein, haben die Richter damals geglaubt. Und als es dann doch noch zum Prozess kommt, werden diese Schwierigkeiten überdeutlich.

Das Schlüsselwort dafür hat Horst Weyrauch beigesteuert. Nicht von Untreue könne hier die Rede sein, vielmehr von »Übertreue«. Nichts könnte die Paradoxie von Selbstverständnis und Handeln besser kenntlich machen. Sogar die Staatsanwälte haben in ihrem Plädoyer die »Übertreue als mögliches Motiv für Untreue« benannt.

Besonders kriminell klingt das nicht. Überdies liegen da noch weitere juristische Stolpersteine. Kann man einem mutmaßlich illegal erstandenen Vermögen überhaupt schaden, wer wäre der Geschädigte? Einem Vermögen zudem, das man zugunsten der Partei gemehrt hat? Eberhard Kempf, der renommierte Verteidiger des der Beihilfe zur Untreue angeklagten Horst Weyrauch erlaubt sich eine listige Gegenrechnung: Hätten die Angeklagten »das gesamte Vermögen vor Ende 1994 eigennützig unterschlagen«, blieben sie heute straffrei wegen Verjährung.

Dass die Staatsanwälte dennoch Geldstrafen fordern können – 72000 Euro für Kanther, halb so viel für Weyrauch –, verdanken sie einer neuerlichen Änderung des Parteiengesetzes. Seit dem 31. Januar 1994 gilt: Politische Parteien haben nur dann Teil an der staatlichen Parteienfinanzierung, wenn sie ordnungsgemäße Rechenschaftsberichte vorlegen. Schwarze Kassen sind schwerlich ordnungsgemäß. Weil aber Kanther die fehlerhaften Berichte unterschrieben hat, habe er seiner Partei geschadet. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse nämlich hat von der CDU 21 Millionen Euro zurückgefordert, respektive einbehalten. Diese Rechtsauffassung war nicht unumstritten, ist aber vom Bundesverfassungsgericht, wenn auch bei einigen Richtern mit Bauchschmerzen, bestätigt worden. Einen Monat nach Prozessbeginn.

Daraufhin hat die Wiesbadener Kammer ihr Untersuchungsziel radikal geändert. Es wird nicht mehr ein Schadenszeitraum von 17 Jahren bewertet, von 1983 bis 1999, sondern nur noch ein fünfjähriger – von 1995 bis 1999, das ist die Zeit der falschen Rechenschaftsberichte. Zu einer solchen »Schadensmetamorphose«, so Kanther, hat dieser ironischerweise selbst beigetragen. Denn 1994 war Manfred Kanther Bundesinnenminister. Pflegte seinen Ruf als »Schwarzer Sheriff« und Law-and-Order-Mann. Aber in seinem Ressort wurde eben auch das neue Parteiengesetz geboren, dessen Konsequenzen er nicht recht mitbekommen haben will.

Kanther hat sich selbst verteidigt. So etwas mögen Gerichte nicht

Manfred Kanther, der Jurist, hat sich in seinem Prozess selbst verteidigt; neben ihm sitzt schweigend ein Pflichtverteidiger. So etwas mögen die Gerichte nicht. Es fehlt an professioneller Distanz. Im Übrigen ist Kanther kooperativ, aufmerksam, seine Beiträge sind militärisch knapp.

»Es war sehr falsch, das Parteiengesetz nicht absolut befolgt zu haben«, sagt er noch. Die politische Haftung dafür habe er übernommen, alle Ämter zurückgegeben. »Aber einen strafrechtlichen Vorwurf kann ich nicht akzeptieren.«

Er wird es müssen, möglicherweise, wenn er an diesem Montag ein vorerst letztes Mal vor den Blitzlichtern erscheint.

 
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