Mindestlohn Gleiche Arbeit, gleiches Geld?

Die Europäische Union erlaubt seit Jahren den Schutz des nationalen Arbeitsmarkts. Jetzt streitet Deutschland: Gesetzlicher Mindestlohn oder Tarifbindung für alle? Ein Überblick

Das Ziel ist ein großer gemeinsamer Binnenmarkt, mit dem die Europäer ein Gegengewicht bilden können zur wirtschaftlichen Weltmacht USA. Dazu gehört die Öffnung für Unternehmen und Arbeitskräfte aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Nur: Innerhalb der EU gab es schon immer ein starkes Lohngefälle, das sich seit dem Beitritt der Osteuropäer vor einem Jahr noch verschärft hat. Je höher die Arbeitslosigkeit in einzelnen Ländern steigt, desto mehr Angst haben die Menschen vor ausländischen Konkurrenten. Deshalb gilt seit Dezember 1996 die über die Entsendung von Arbeitnehmern.

Danach kann ein Mitgliedsland gesetzlich vorschreiben, dass für ausländische Arbeitskräfte, die vorübergehend in ein anderes EU-Land entsandt sind, die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie für Inländer. Dass also ausländische Unternehmer ihren mitgebrachten Arbeitskräften nicht einfach die Billiglöhne ihrer Heimat zahlen dürfen – und sie dann womöglich an deutsche Betriebe ausleihen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, die regionalen Tarifverträge werden für die jeweilige Branche allgemein verbindlich, selbst wenn der Unternehmer nicht im Arbeitgeberverband ist – also auch für Ausländer. Oder die Regierung bestimmt einen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Bereiche gleichermaßen gilt und auch für ausländische Unternehmen.

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Die Bundesrepublik hat die Entsenderichtlinie ausschließlich für das Baugewerbe und für die Seeschifffahrt umgesetzt: Dort unterliegen auch Ausländer den einheimischen Tarifen. Am Bau sind rund 800000 Beschäftigte betroffen. Hier liegen die Löhne gegenwärtig bei mindestens 12,47 Euro in Westdeutschland und Berlin und bei 10,01 Euro in Ostdeutschland.

Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam den entsprechenden Antrag stellen, kann der deutsche Wirtschafts- und Arbeitsminister die allgemeine Gültigkeit der jeweiligen Tarifverträge auch in anderen Bereichen anordnen. Neun EU-Länder, unter ihnen Frankreich und Österreich, wenden die EU-Richtlinie über den Bau hinaus auch auf andere Wirtschaftszweige an.

In 18 der 25 EU-Länder gibt es über die Absprachen der Tarifpartner hinaus einen Mindestlohn , der von der Regierung autonom festgesetzt wird. Der monatliche Brutto-Mindestlohn variiert zwischen 1467 Euro in Luxemburg und 116 Euro in Lettland. In der Regel betrifft er alle Branchen und alle Arbeitnehmer als absolute Untergrenze. Der Grundgedanke: Andernfalls bestünde bei hoher Arbeitslosigkeit die Gefahr, dass die Menschen notgedrungen Löhne akzeptieren, die unter den tariflich vereinbarten Sätzen liegen und womöglich gar das Existenzminimum unterschreiten.

Tatsächlich gelten heute in manchen Branchen bereits Tariflöhne, die weit unterhalb denkbarer Mindestlöhne liege. Im Jahr 2003 verdienten rund 3,4 Millionen Menschen in Deutschland weniger als 8,75 Euro pro Stunde, hat das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) errechnet. Sie gelten als arm, obwohl sie arbeiten. Denn dieser Lohn ist genau halb so hoch wie der Durchschnittsverdienst der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitkräfte und bezeichnet die so genannte Lohnarmutsgrenze . Selbst wenn man den gesetzlichen Mindestlohn hierzulande auf nur 7,50 Euro festschriebe, hätte 2003 das Einkommen von 2,4 Millionen Arbeitskräften darunter gelegen.

Kritiker argumentieren deshalb, die generel- le Verbindlichkeit des Mindestlohns zerstöre Arbeitsplätze. Schwache Branchen könnten im Wettbewerb nicht bestehen, wenn sie ihn nicht unterbieten dürfen. In der Gastronomie, im Reinigungsgewerbe und Einzelhandel oder in Call-Centern, wo die Löhne sehr niedrig sind, ist das Risiko besonders groß, dass Arbeitsplätze wegfallen oder verstärkt schwarz gearbeitet wird.

Ein Gegenbeispiel ist Großbritannien, das Mindestlöhne Ende der neunziger Jahre eingeführt hat. Hier stieg die Beschäftigung seither deutlich; gleichzeitig fielen die Tarifabschlüsse höher aus als in Deutschland. In Frankreich setzt die Regierung seit über 40 Jahren einen Mindestlohn fest, dem alle Arbeitgeber unterliegen.

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