Ist der Datenschutz tot?
Die bisherigen Instrumente sind veraltet. Der Jurist Alexander Roßnagel plädiert für eine Modernisierung der Konzepte
DIE ZEIT: Wir haben ein dichtes Regelwerk für den Datenschutz in Deutschland. Allerdings gilt es als veraltet. Warum?
Alexander Roßnagel: Die heute geltenden Schutzkonzepte sind in einer Zeit entwickelt worden, in der die Betroffenen in der Regel noch wussten, wo welche Daten über sie verarbeitet werden. Es war die Zeit, in der die Datenverarbeitung noch ausschließlich in großen Rechenzentren stattfand. Als die Computer vernetzt wurden, entstand mit dem Internet ein eigener virtueller Sozialraum. Jede Handlung dort hinterlässt Datenspuren, die ausgewertet werden können und auch werden, ohne dass es kontrollierbar ist. Allerdings kann der Betroffene den Risiken des Internet zumindest noch dadurch entgehen, indem er es meidet.
ZEIT: Inzwischen warnen Datenschützer vor so genannten RFID-Chips. Wie groß ist die Gefahr für die Privatsphäre tatsächlich?
Roßnagel: RFID-Chips sind nur ein Teil der so genannten allgegenwärtigen Datenverarbeitung. Zusätzlich spielen noch Sensoren eine Rolle, die Umweltinformationen aufnehmen können. Hinzu kommen die Vernetzung mit Datenbanken und die Möglichkeit der Verknüpfung mit personenbezogenen Daten. Auf diese Weise werden die virtuelle und die reale Welt verknüpft. Damit ist eine neue Stufe der Informationstechnik erreicht. Aus dieser Welt gibt es kein Entrinnen mehr. Deshalb verschärft sich das Problem des Datenschutzes radikal, und seine Lösung wird existenziell. Die freie Kommunikationsverfassung der Gesellschaft steht auf dem Spiel. Die mobile und allgegenwärtige Datenverarbeitung gefährdet das informationelle Selbstbestimmungsrecht.
ZEIT: Welche Gefahren sehen Sie konkret?
Roßnagel: Es könnte eine potenziell perfekte Überwachungsinfrastruktur entstehen. Die allgegenwärtige Rechnertechnik eröffnet die Möglichkeit, von den Betroffenen sehr genaue Profile über ihre Handlungen, Bewegungen, Beziehungen, Verhaltensweisen und Präferenzen zu erzeugen. Interessenten könnten Kaufhäuser, Arbeitgeber, Versicherungen, Auskunfteien oder Überwachungsbehörden sein, aber auch der Nachbar oder ein eifersüchtiger Liebhaber.
ZEIT: Warum greift das traditionelle Datenschutzprogramm nicht?
Roßnagel: Es bezieht sich auf personenbezogene Daten. Beim Einsatz von RFID entsteht der Personenbezug aber oft erst später durch die Verknüpfung von Daten. Außerdem würde die im Gesetz geforderte Einwilligung des Betroffenen wohl alle Beteiligten aufgrund der Fülle und Vielfalt der Vorgänge überfordern. Zudem ist die gebotene Zweckbindung bei der Datensammlung kaum noch praktikabel. Und nicht zuletzt steht der Grundsatz der Datensparsamkeit im krassen Widerspruch zu dem Wunsch und der Möglichkeit, das menschliche Gedächtnis zu verbessern, indem Daten massenhaft auf Vorrat erhoben und gespeichert werden.
ZEIT: Ist Datenschutz damit tot?
Roßnagel: Nein. Als regulative Idee wird er immer wichtiger. Nur seine Umsetzung müsste stärker durch Technik statt durch Verhaltensregeln erfolgen. Wenn Datenverarbeitung im Alltag unbemerkt und beiläufig stattfindet, dann muss dies für den Datenschutz auch gelten. Die neuen Infrastrukturen müssen es ermöglichen, auf Gefährdungen automatisch zu reagieren, ohne dass dies belästigend wirkt. Unter anderem müssten die Endgeräte des Betroffenen in der Lage sein, die Datenerfassung durch fremde Geräte zu beeinflussen; nach den Präferenzen des Nutzers Kommunikation zu ermöglichen oder abzublocken; Pseudonyme und andere Identitäten zu wechseln und zu verwalten; Datenweitergaben zu protokollieren und Löschungsrechte automatisch geltend zu machen.
ZEIT: Lässt sich Technik also nur noch durch Technik kontrollieren?
Roßnagel: Technischer Datenschutz hat gegenüber dem rein rechtlichen Ansatz gewisse Vorteile. Was technisch verhindert wird, muss nicht mehr verboten werden.
ZEIT: Wer sollte und kann den modernen Datenschutz durchsetzen?
Roßnagel: Entwickler und Anwender aus der Wirtschaft sollten daran mitwirken. Sie werden nur zu gewinnen sein, wenn sie einen Vorteil davon haben. Datenschutz muss zu einem Werbeargument und zu einem Wettbewerbsvorteil werden. Es muss eine Art Stiftung Warentest geben, in der die Konzepte überprüft und bewertet werden. Hinzu kommen muss das Bewusstsein, dass informationelle Selbstbestimmung ein hohes Gut ist, das es zu bewahren gilt.
Die Fragen stellte Gunhild Lütge
- Datum 11.05.2007 - 13:48 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 21.04.2005 Nr.17
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