Kindstod nach PlanSeite 3/3

Der Düsseldorfer Nerverarzt Martin Platzek hat die Angeklagte auführlich untersucht und eine kranke Seele gefunden. Marion K., sagt er, leide unter einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus, einer Krankheit, die zwischen hochgradiger Neurose und Psychose angesiedelt ist. Früher habe man solche Menschen als »haltlos« oder »sozial schwachsinnig« bezeichnet. In der Angeklagten herrsche eine Wüste aus Sprachlosigkeit und quälender Gefühlsleere, die sie allein durch selbst gemachte Kicks wie Diebstähle oder oberflächliche Sexualerlebnisse ertragen könne. Die Existenz der beiden Kinder habe Marion K. daran gehindert, mit Hilfe der bewährten Strategien weiter zu überleben. Unter den Mutterpflichten sei ihr mühsames Konstrukt der inneren Stabilisierung zusammengebrochen. Deshalb sei die Mutterschaft für Frau K. nichts anderes gewesen als ein »völlig unerträglicher Zustand«, sagt der Sachverständige, und der Tod der Kinder die »Lösung eines schwerwiegenden Problems«.

Die Anwältin Silvia Oster argumentiert in ihrem Plädoyer gegen den Mordvorwurf. Das Strafmaß orientiere sich an der Schuld eines Täters, sagt sie, ihre Mandantin aber sei keine berechnende Mörderin, sondern eine kranke und sehr einsame Frau. Die Tat, sagt Oster, sei eine »lange absehbare Katastrophe« gewesen. Am 15.April 2005 verurteilt das Landgericht Düsseldorf die Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Ein faires Urteil. Und ein weitsichtiges. Marion K. wird keine Kinder mehr bekommen können, wenn sie dereinst entlassen wird.

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