PROZESS 13 Jahre Haft für den Menschenesser
Im Berliner Kannibalismusprozess fällten die Richter heute ihr Urteil. 13 Jahre Haft erhält der Mann, der sein Opfer ermordet und zum späteren Verzehr kühl gelagert hatte
Es war Mord zu diesem Urteil kam das Berliner Landgericht im Prozess gegen einen arbeitslosen Maler, der gestanden hatte, einen Mann in seiner Wohnung zerstückelt zu haben. Die Leichenteile hatte er zum späteren Verzehr im Kühlschrank gelagert, sie letztlich aber doch nicht gegessen.
Nach dem Fall im hessischen Rotenburg ist dies der zweite spektakuläre Fall von Kannibalismus in Deutschland, bei dem jetzt ein Urteil gefällt wurde. Im juristischen Sinne handelt es sich dabei um Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, denn Kannibalismus ist im deutschen Strafrecht kein eigener Straftatbestand. 13 Jahre erhielt nun der 41-jährige Maler. Außerdem sei er in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen, ordnete das Berliner Gericht heute an. Damit blieb es unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 14 Jahren und neun Monaten Haft. Die Nebenklage hatte auf lebenslange Haft plädiert. Die Verteidigung hatte zehn Jahre Haft gefordert.
Ein Gutachter hatte dem zuletzt arbeitslosen Maler eine schwere seelische Abartigkeit bescheinigt. Der seit Jahren von Kannibalismusfantasien getriebene Mann sei für seine Umwelt gefährlich, sagte der Gutachter, ging aber von einer verminderten Schuldfähigkeit nach einer sexuellen Perversion aus. Nach dem Kannibalismusfall von Rotenburg habe der Angeklagte fast nichts anderes getan, als sich zu Hause abzuschotten und im Internet mit Gleichgesinnten auszutauschen. Er habe Schlachtpläne diskutiert und sogar eine Schlachtbank gefertigt.
»Ich schäme mich und wage es nicht, mich bei den Angehörigen zu entschuldigen«, erklärte der Täter aus Berlin-Neukölln über seinen Anwalt. Die Mutter des Ermordeten saß dem Angeklagten dabei erstaunlich gefasst gegenüber. »Ich fürchte mich vor der dunklen Seite meiner Persönlichkeit, aber sie übt auch Faszination auf mich aus«, hieß es in dem schriftlichen Geständnis weiter. Nach dem Kannibalismusfall von Rotenburg habe der Angeklagte Blut geleckt, sagt sein Anwalt Detlev Binder. Die Kannibalenszene im Internet habe Gier erzeugt, er habe den Kick gesucht. Gegessen habe er von seinem Opfer aber letztlich nichts, weil er es selber abscheulich fand, erklärte der Anwalt am Rande des Prozesses. In der Realität habe der Mann das Lustgefühl seiner Fantasie nicht empfunden.
Der Kontakt zu dem Opfer, einem Musiklehrer aus dem Stadtteil Friedenau, lief über das Internet, aber es ging nicht um Kannibalismus, betonte einer der Anwälte. Am 4. Oktober fesselte der Angeklagte den Pfarrerssohn in seiner Wohnung und stach unvermittelt mit einem Schraubenzieher zu, um sich bei der späteren Schlachtung sexuell zu befriedigen, verlas der Staatsanwalt die Anklage. Der Mann öffnete den Leichnam und entfernte innere Organe, heißt es weiter.
Nach Angaben der Verteidigung hatte das Opfer keinerlei Mitschuld. Der Angeklagte habe in einer Art Rauschzustand gehandelt und wisse, dass er schwere Schuld auf sich geladen habe. Nach dem bisherigen Gutachten sei von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen. Sein Anwalt beschreibt ihn als schüchtern, unsicher, als einen Außenseiter, der von keinem geliebt wird. Der Angeklagte bedauere, dass er sich nicht rechtzeitig habe behandeln lassen. Nun hofft er, mit Hilfe von Ärzten eines Tages ein normales Leben führen zu können.
- Datum
- Serie cvd
- Quelle (c) ZEIT.de/dpa, 10.5.2005
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:







