EU-Verfassung Köhler unterschreibt zunächst nicht
Karlsruhe verhandelt in Sachen EU-Verfassung. Bis zum Urteil stoppt der Bundepräsident den Ratifizierungsprozess
Deutschland wird
die EU-Verfassung
zunächst noch nicht ratifizieren. Nachdem Bundestag und Bundesrat
mit großer Mehrheit für das Vertragswerk gestimmt haben, will
Bundespräsident Horst Köhler nun abwarten, wie das Verfassungsgericht
urteilt, bevor er das Gesetz ausfertigt.
In Karlruhe ist eine Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen
den Vertragstext anhängig. Gauweiler begründet seine Klage damit, das
der Bundestag entmachtet werde, würde die europäische Verfassung
umgesetzt.
Der Unionspolitiker verlangt deshalb eine Volksabstimmung über den Vertrag.
Köhler will nun darauf warten, wie das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entscheidet. Der Chef des Bundespräsidialamtes, Michael Jansen, teilte Köhlers Vorgehen dem Verfassungsgericht mit. Nach Auffassung des Präsidialamtes muss das Verfassungsgericht die Einstweiligen Anordnungen, die Gauweiler beantragt hatte, nun nicht mehr erlassen. Der Bundespräsident muss alle Gesetze daraufhin prüfen, ob sie formal korrekt sind, bevor er sie unterschreibt.
- Datum
- Serie cvd
- Quelle dpa, 15.6.2005
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




