Hartz IV Hamburger Bürgerschreck

Ob Langzeitarbeitslose zum Umzug gedrängt werden, hängt vor allem von ihrem Wohnort ab

Die Hiobsbotschaft kam per Post. Gudrun Weber solle bis September eine günstigere Bleibe finden oder einen Untermieter aufnehmen. »Die Wohnung ist das Letzte, was mir geblieben ist«, sagt die 50-Jährige, die seit fast drei Jahren arbeitslos ist. »Wenn ich hier rausmuss, erschieße ich mich.« In besseren Zeiten hat sie sich dort eingerichtet und viel Geld investiert.

Seit Hartz IV in Kraft ist, bezahlt der Bund die Pauschale für den Lebensunterhalt der Langzeitarbeitslosen. Die Kommunen kommen für die Wohnungskosten auf. Sie haben hinsichtlich der Umzüge freie Hand. Deswegen gelten in jeder Stadt und jedem Landkreis eigene Regeln, die Bestimmungen werden mal mehr, mal weniger rigide ausgelegt. In München zeigt man sich kulant: Es sei klar, dass es in der Stadt keinen günstigen Wohnraum gebe. Warum also die Menschen auf die Suche schicken? Die Arbeitslosen sollten sich um einen Job kümmern. »Uns ist bislang nicht bekannt, dass jemand zum Umzug aufgefordert wurde«, sagt die Münchner Juristin Lilli Kurowski beim Verein Einspruch, der acht Rechtsambulanzen mit Schwerpunkt Hartz IV betreibt.

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Doch Gudrun Weber lebt in Hamburg, und dort wurden im Mai die ersten 250 Aufforderungen zum Umzug verschickt. Die ehemalige Team-Assistentin eines Online-Unternehmens zahlt 288,65 Euro kalt für ihre Genossenschaftswohnung; im Februar hatte der Vermieter den Preis bereits um 92 Euro gesenkt. Zwar hat die Wohnung 56 statt der in Hamburg erlaubten 45 Quadratmeter. Doch umgerechnet auf die zulässige Größe, ist der Quadratmeterpreis sogar niedriger als der Mittelwert des Mietenspiegels. Und der liegt in der Regel noch deutlich unter den Preisen für aktuelle Neuvermietungen. Neu findet man für dieses Geld allenfalls Unterkünfte in den sozialen Brennpunkten der Stadt.

»Ziel ist es, die Wohngebiete möglichst sozialverträglich zu mischen«, steht fett gedruckt in den Hamburger Richtlinien. Und Thomas Bösenberg, Chef der dortigen Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaft, sagt: »In diesem Jahr muss niemand umziehen, und was nächstes Jahr ist, wird man sehen.« Einige seiner Mitarbeiter treten anders auf – und verunsichern grundlos Langzeitarbeitslose. Denn Schreiben, wie Gudrun Weber eines erhalten hat, sind trotz ihres ultimativen Tonfalls nur Hinweise und nicht rechtskräftig. Doch das müssen die Betroffenen erst einmal herausfinden.

Die Mietkosten strikt zu beschränken wäre für die Kommunen langfristig ohnedies teuer. »Wenn es Umzüge in großem Ausmaß gibt, kann es zur Stigmatisierung von Stadtvierteln kommen«, sagt Detlev Ipsen, Professor für Stadtsoziologie an der Universität Kassel. Menschen mit einer solchen Adresse würden dann von Arbeitgebern von vornherein abgelehnt. »Wenn ein Viertel erst mal sozial abgerutscht ist, müssen Programme zur Rettung geschaffen werden. Das wird richtig teuer.«

 
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