HirnforschungWer deutet das Denken?Seite 6/9

ZEIT: Herr Singer, walzen Sie die anderen platt? Singer (lacht) : Wir wiederum haben den Eindruck, dass wir auf der EU-Ebene ebenfalls einen schweren Stand haben. Viel stärker gefördert werden zum Beispiel Molekularbiologie, Forschungen zur Genetik, Bio-Tech und so weiter. Neurobiologische Grundlagenforschung dagegen hat es schwer. Da müssen wir schon ein Anwendungsfensterchen finden – zum Beispiel in der Klinik oder im Bereich der Informationstechnologie.

Prinz: Aber das gilt für die Psychologie ebenso. Wir machen zum Beispiel zunehmend die Erfahrung, dass Geldgeber erwarten, dass wir auch neurowissenschaftliche Aspekte berücksichtigen – selbst in Bereichen, zu denen die Neurobiologie überhaupt nichts beitragen kann. Das ist vermutlich eine Folge des Aufsehens, das die Hirnforschung mit Debatten wie der über die Willensfreiheit erregt.

ZEIT: Herr Singer, ist dieses Aufsehen gerechtfertigt? Der Neuroforscher und Biopsychologe Onur Güntürkün sagte kürzlich: Zur Frage der Willensfreiheit könne die Neurowissenschaft »rein gar nichts beitragen«. Stimmen Sie dem zu?

Singer: Nein. Die Neurobiologie kann immerhin die Randbedingungen angeben, unter denen Entscheidungen im Gehirn stattfinden. Ich denke, das Missverständnis kommt daher, dass in der ganzen Debatte wenig klargelegt wird, was mit »Freiheit« eigentlich gemeint ist.

ZEIT: Haben wir nicht alle eine Vorstellung davon, was eine »freie« Entscheidung ist?

Singer: In der Alltagssprache ist der Freiheitsbegriff so schlecht definiert, dass man damit gar nichts anfangen kann. Die Willensfreiheit, die juristisch oder philosophisch gemeint ist, bezieht sich zum Beispiel ausschließlich auf Entscheidungsprozesse, die auf der Basis des Bewusstseins nach sprachlichen, rationalen Spielregeln verhandelt werden. Je weniger dieser Abwägungsprozess gestört ist – durch innere oder äußere Zwänge, also Triebstrukturen oder Androhungen –, umso »freier« hat jemand entschieden, umso mehr kann ihm das, was er getan hat, zugeschrieben werden, umso größer wäre im Fall von »Fehlentscheidungen« die subjektive Schuld.

ZEIT: Die Freiheit des Willens wäre demnach keine absolute Eigenschaft, sondern nur ein graduelles Phänomen?

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