gesundheit Krank ohne Kasse
Warum mindestens 250.000 Menschen in Deutschland nicht versichert sind und ihre Zahl womöglich weiter steigt
Es geschah an einem der ersten Frühjahrstage im April diesen Jahres. Bei einem Unfall im nordrhein-westfälischen Ahaus wird ein Radler verletzt. Als die Rettungskräfte eintreffen und sich seiner Kopfwunde annehmen wollen, flüchtet der Verletzte laut Polizeibericht mit dem Fahrrad. Stunden später wird er hinter einer Hecke gefunden. Es stellt sich heraus, dass er keine Krankenversicherung hat und die Kosten der Behandlung fürchtet.
Bisher kannte man solche Geschichten vor allem aus den USA, wo weit über 40 Millionen Menschen ohne Krankenversicherung leben. In Deutschland waren diese Fälle eher selten. Doch wegen der schlechten Konjunktur und der Sozialreformen der vergangenen Jahre steigt inzwischen auch hierzulande die Zahl der Unversicherten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, das die Bürger per Mikrozensus alle vier Jahre über ihre Lebensumstände befragt, waren 1999 rund 150.000 Bürger betroffen, im Jahr 2003 bereits 188.000. Auf »mindestens 250.000« schätzte die Kommission zur Neugestaltung des Versicherungsvertragsgesetzes die Zahl der Unversicherten im vergangenen Jahr. »Und das ist konservativ gerechnet«, sagt Lilo Blunck (SPD), die für den Bund der Versicherten in der Kommission saß. Andere Experten gehen sogar von 300.000 Fällen aus.
»Wir versichern in Deutschland alles bis zum Auto – nur das mit den Krankenkassen bekommen wir immer schlechter hin«, sagt der frühere Gesundheitsminister Horst Seehofer, der sich heute als bayerischer VdK-Vorsitzender um die Belange von Behinderten und Sozialrentnern kümmert. Die Struktur der gesetzlichen Versicherung genüge ihren eigenen Bedürfnissen, aber nicht denen der modernen Arbeitsgesellschaft, sagt der CSU-Sozialexperte.
Krank ohne Krankenkasse – theoretisch war das auch in Deutschland immer möglich. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von heute 46 800 Euro ist jedem freigestellt, ob und wie er sich versichert. Das gleiche gilt für Selbstständige. Ganz auf eine Versicherung zu verzichten ist allerdings riskant – eine Krebstherapie etwa kann in wenigen Monaten zehntausende Euro verschlingen. Auch die Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung birgt Risiken. Sie ist zwar billig, solange man jung und gesund ist. Doch im Alter steigen die Beiträge – und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Wer nicht bezahlen kann, verliert den Schutz der Privatversicherung. In die gesetzliche Kasse zurückzukehren ist schwer und seit einer Neuregelung im Jahr 2000 für ältere Versicherte kaum noch möglich. Wohlhabenden traut man offenbar zu, all diese Risiken zu kennen und einzuschätzen.
Das Ehepaar Bierer, das seinen tatsächlichen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, gehörte lange Zeit zu den Wohlhabenden. Ingenieur Fritz Bierer betrieb eine Planungsfirma im deutschen Südwesten. Als die Konkurrenz schon unter der Bauflaute litt, wuchs seine Firma noch kräftig, weil der Landkreis immer mehr Arbeit an private Firmen vergab. In der Hochphase seines Unternehmens beschäftigte Bierer 30 Mitarbeiter. Doch vor etwas über zehn Jahren kam es zum Streit wegen ausstehender Zahlungen. Der Landkreis, der inzwischen Hauptauftraggeber der Firma war, beendete daraufhin die Geschäftsbeziehung.
Danach ging es bergab. Das Unternehmen rutschte in die roten Zahlen, und zu Hause stapelten sich Rechnungen, die von den Bierers nicht mehr bezahlt werden konnten. Es müssen wohl auch ein paar von der privaten Krankenversicherung darunter gewesen sein, vermutlich sogar Mahnungen. Irgendwann kam dann die Kündigung. »Das ist nicht dramatisch, dachten wir damals«, erinnert sich Gundula Bierer. Ein Irrtum, weiß sie heute.
Sie versuchte, sich wieder zu versichern. Viele Briefe hat sie geschrieben, viele Absagen bekommen. Irgendwann erhielt sie dann doch eine neue Police: für rund 500 Euro Monatsprämie und eine Selbstbeteiligung von jährlich 2000 Euro. Ihr Mann hatte weniger Glück. Er war zwischendurch krank geworden und monatelang bettlägerig. Natürlich wollte auch er wieder eine Versicherung, doch die Unternehmen wollten ihn nicht: einen kranken Mann, Mitte 50. Seine Frau musste die Behandlungen für ihren Mann aus eigener Tasche bezahlen. Mit einer kleinen Firma für Gesundheitsdienste ernährte sie die Familie, das Häuschen wurde inzwischen versteigert.
Architekten und Anwälte, Fabrikbesitzer und reiche Handwerker hatte der Gesetzgeber vor Augen, als er einst die Grenzen der Versicherungspflicht definierte. Doch die Selbstständigen von heute sind nicht mehr die von früher. Im politischen Berlin hat man davor bislang freilich die Augen verschlossen. Schätzungen wie die von der SPD-Expertin Lilo Blunck nennt man im Gesundheitsministerium »reine Spekulation«. Verlässliche Zahlen liefere nur das Statistische Bundesamt, sagt Ministeriumssprecherin Dagmar Reitenbach. Dass die nächste reguläre Erhebung erst 2007 stattfindet, scheint im Haus von Ulla Schmidt niemanden zu stören. So ist man wenigstens im Wahljahr vor unangenehmen Wahrheiten sicher. Sonst müsste man sich am Ende eingestehen, dass nicht nur die Konjunktur, sondern auch die Reformen der Regierung Schröder schuld an der hohen Zahl der Unversicherten sind.
Inzwischen gibt es zum Beispiel die Ich-AGs: Kuriere, Kleinhandwerker oder Brezelverkäufer mit eigenem Bauchladen. Menschen, die zwar ihr eigener Arbeitgeber sind, dabei aber weniger Geld verdienen als die meisten Arbeitnehmer. »Alle stöhnen darüber, dass die Krankenkassenbeiträge gut 14 Prozent des Lohns ausmachen«, sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin. Viele kleine Selbstständige würden sich wünschen, nur 14 Prozent zu zahlen: Für sie gilt ein Mindestbeitrag, der je nach Kasse um 160 Euro beträgt. Das mache bei Ich-AGs oft 40 bis 50 Prozent dessen aus, was der Selbstständige nach Abzug seiner Betriebskosten und der gesetzlich vorgeschriebenen Rentenbeiträge übrig habe, rechnet Etgeton vor.
Die Regelung mit dem Mindestbeitrag sollte verhindern, dass sich Selbstständige künstlich arm rechnen. Das Resultat ist, dass sich manche von ihnen gar nicht absichern – weil sie tatsächlich kein Geld haben. »Wir müssen etwas tun«, fordert Volker Wissing, Bundestagsabgeordneter der FDP. »Wir müssen die Leute wieder pflichtversichern.« Das ist eine ungewöhnliche Position für einen Liberalen.
Neben den Ich-AGs sorgt auch eine andere Sozialinnovation der letzten Jahre für Ärger: die 400-Euro-Jobs, deren Zahl regelrecht explodiert ist. Diese geringfügige Beschäftigung ersetzt manchmal feste Jobs und ist nicht verbunden mit einem Krankenversicherungsschutz. Betroffen sind Menschen wie Waltraud Garms. Die Mainzerin hat 40 Jahre lang in der Gastronomie gearbeitet, die meiste Zeit davon fest angestellt und bei voller Sozialversicherungspflicht. Vor sieben Jahren jedoch begann sie, auf Minijob-Basis zu kellnern. Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wurde Waltraud Garms erst wieder, als sie arbeitslos wurde. Insgesamt sieben Monate erhielt sie Sozialhilfe und war in dieser Zeit bei der AOK versichert. Seit Februar ist Frau Garms nun Rentnerin, und als sie kurz nach ihrem 65. Geburtstag ihre Zähne richten lassen wollte, erlebte sie eine böse Überraschung: Sie hat keine Versicherung mehr.
Pflichtmitglied der AOK war sie nur, solange sie Arbeitslosengeld bezog, für die Pflichtmitgliedschaft bei der Krankenversicherung der Rentner war sie in den letzten Jahren vor dem Ruhestand nicht lange genug in der gesetzlichen Kasse. Nicht einmal freiwillig versichern kann sie sich mehr. »Ich bin weg vom Fenster«, sagt sie nach einem Besuch bei der Verbraucherzentrale, wo man ihr nicht weiterhelfen konnte.
Auch die Harz-IV-Reform stellt die Berater in den Verbraucherzentralen oft vor Probleme. Seit der Einführung des so genannten Arbeitslosengeldes II im Januar wird bei Antragstellern die Bedürftigkeit geprüft. Wer eigene Ersparnisse oder einen Partner mit Einkommen hat, gilt als nicht bedürftig. Er verliert dann nicht nur die Unterstützung, sondern auch den damit verbundenen Krankenversicherungsschutz. Für Verwirrung sorgt, dass bei der Entscheidung über das Arbeitslosengeld II Partner auch dann als potenzielle Versorger angesehen werden, wenn sie ohne Trauschein miteinander leben. Die kostenlose Familienmitversicherung der gesetzlichen Krankenkasse dagegen können nur Eheleute und Kinder in Anspruch nehmen.
Wenn die Möglichkeit nicht gegeben ist, muss man sich freiwillig versichern – und zwar schnell. Wer sich nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung des Alg-II-Antrages um eine Kassenmitgliedschaft kümmert, kann seinen Versicherungsschutz für immer verwirken. Der Partner muss nicht nur für den Lebensunterhalt einspringen, sondern auch das Geld für den Kassenbeitrag aufbringen. Wenn der Hauptverdiener dadurch selbst an die Bedürftigkeitsgrenze gerät, springt Vater Staat doch noch ein – allerdings erst nach einem Extraantrag.
»Harz IV ist nicht nur schlecht«, sagt Gudrun Matusch von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Einerseits hätten viele frühere Sozialhilfeempfänger durch die Neuregelung überhaupt erst wieder die Chance einer Kassenmitgliedschaft erhalten, andererseits seien aber bei der Umstellung auch viele Arbeitslose durchs Netz gefallen. Das Problem ist die Bürokratie mit ihren zahlreichen Regelungen und Antragsformularen. »Viele Leuten sind davon einfach überfordert«, so die Verbraucherschützerin.
Und offenbar ergeht das nicht nur einzelnen Betroffenen so, sondern mitunter auch ganzen Behörden. So bangten im sächsischen Muldentalkreis Anfang des Jahres einige hundert Menschen um ihre Krankenversicherung, als im Zuge von Harz IV die Verantwortung für Langzeitarbeitslose von der Arbeitsagentur auf das Landratsamt übertragen wurde. Wegen einer Panne bei der Übergabe bekam die AOK für gut 600 Arbeitslose keine Beiträge – und drohte ihnen mit der Kündigung.
- Datum 28.07.2005 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 28.07.2005 Nr.31
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