korruption "In der Gnadensonne"

Gutgelaunt und strotzend vor Selbstbewusstsein präsentierte sich Altkanzler Helmut Kohl am Mittwoch im Pfahls-Prozess. Nach seiner Aussage ist der Vorwurf der Bestechlichkeit gegenüber Ex-Staatssekretär Pfahls nicht mehr zu halten

In sehr entspannter Atmosphäre ist am Mittwoch die Beweisaufnahme im Prozess gegen Ludwig Holger Pfahls geschlossen worden. Pfahls wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Rüstungsstaatssekretär 1990/91 vom Waffenlobbyisten Karl-Heinz Schreiber 3,8 Millionen Mark entgegengenommen zu haben - Bestechlichkeit also, verbunden mit der entsprechenden Steuerhinterziehung. Im Kern geht es um die Lieferung von 36 Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien unmittelbar nach dem ersten Golfkrieg.

Letzter Zeuge: Altkanzler Helmut Kohl. Gut gelaunt, strotzend vor Selbstbewusstsein, gelegentlich gar ironisch, nutzt er die Gelegenheit für eine kleine Geschichtsstunde. Die deutsche Einigung, das Verhältnis zu Israel und den USA in Kriegszeiten, seine Weigerung, „deutsche Soldaten in ein fernes Land zu schicken, in dem Augenblick, da wir die deutsche Einheit erreicht hatten.“ Ein Panoptikum.

In dieser Lage, die zudem von Wahlkämpfen gezeichnet war, kam ihm die Möglichkeit, den Amerikanern durch Panzerlieferungen zu gefallen, gerade recht. So habe er bei einem Besuch des aus Moskau angereisten amerikanischen Außenministers James Baker am 15.9.1990 in Ludwigshafen dem Gast gesagt: „Ich werde die Genehmigung für den Spürpanzer geben.“ Und weiter: „Und später ist es geschehen, wie ich’s gesagt habe.“ Er grinst akustisch, als er sagt: „Die Demokratie hat gesiegt.“

Alles seine Sache also? Allein seine Sache. Und Ludwig Holger Pfahls? Kohl: „Ich habe ihn gar nicht gekannt in dem Sinne.“ Er wusste aber, dass Pfahls „in der Gnadensonne von Franz Joseph Strauß lag, bis hin zum Sonnenbrand.“ Auf die Entscheidung habe der Staatssekretär keinerlei Einfluss gehabt und schon gar nicht genommen.

Warum also ist Geld geflossen? Kohl sagt, er habe sich das oft gefragt, „wo die Saudis doch schon wissen, sie kriegen die Sachen sowieso.“

Nach Kohls Aussage ist in diesem Verfahren der Vorwurf der Bestechlichkeit nicht mehr zu halten, nur mehr die weniger hart strafbewehrte Vorteilsnahme plus Steuerhinterziehung. Dem von Anfang an propagierten Deal - zwei Jahre und drei Monate Haft gegen Geständnis - steht gewiss nichts mehr im Wege.

Am Ende diese Tages verliest Pfahls Verteidiger Volker Hoffmann eine Erklärung seines Mandanten. Er bedauere sein „strafbares Verhalten“ sehr und dass er dadurch gerade die Regierung Kohl in ein schiefes Licht gebracht habe. Er habe ihr nicht schaden wollen.

Kohl dankt gerührt.

 
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    • Serie cvd
    • Quelle (c) ZEIT online, 03.08.2005
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