Vergangenheitsbewältigung Ein Prozess, der die Republik veränderte
Vor 40 Jahren endete der Frankfurter Auschwitz-Prozess. Er veränderte das Land, doch die Urteile verbitterten viele. Ein Hintergrundbericht, gestützt auf Originaltexte der ZEIT aus den Jahren 1964 und 1965
Der ehemalige Auschwitz-Häftling Rudolf Vrba flüchtet sich in Ironie, wenn er nach dem Schicksal seiner Peiniger im Konzentrationslager gefragt wird. Lediglich 20 standen in Frankfurt vor Gericht, "der Rest hat sich in der Bevölkerung wieder aufgelöst." Der Ausgang des Auschwitz-Prozesses, der am 20. August 1965 endete, verbitterte viele Opfer.
Denn die Strafen für die angeklagten SS-Schergen fielen milde aus: Sechs Mal lebenslang, elf weitere Haftstrafen wegen Beihilfe zum Mord und drei Freisprüche. So reagierte die deutsche Justiz auf den Massenmord an Juden, Behinderten, Sinti und Roma.
Das Ende des Prozesses wurde in aller Welt mit Kritik aufgenommen.
Die
ZEIT
zog damals Bilanz und lies die Weltpresse zu Wort kommen.
Die einhellige Meinung der Kommentatoren: Mit den Urteilen verhöhnen die Richter die Opfer.
Dabei lag die Bedeutung des Prozesses nicht vornehmlich in der Bestrafung der Täter, sondern in der öffentlichen Schilderung der Gräuel und darin, dass sich das Land mit der Schuld der ganz "normalen" Deutschen auseinandersetzen musste. Der Prozess löste die Kulturrevolution der 68er aus, für die die Schuld der Väter ein zentrales Thema wurde. Der Historiker Wolfgang Benz nennt den Prozess ein „Schlüsselereignis, das den nationalsozialistischen Terror und die ‚Endlösung der Judenfrage’ in grellstes Licht stellte.“ Der größte deutsche Mordprozess, für den die Ankläger rund 15. 000 der etwa 1,2 Millionen Mordtaten rekonstruiert hatten, wurde für die Deutschen zum “Wendepunkt der Erinnerung“, sagt der Direktor des Frankfurter Fritz-Bauer-Instituts, Micha Brumlik.
Allerdings war unter Juristen und auch in der deutschen Öffentlichkeit umstritten, ob und in welcher Weise diese Verbrechen verfolgt werden durften. Am 28. Februar 1964 veröffentlichte die ZEIT eine juristische Analyse des Auschwitz-Prozesses, der damals schon seit drei Monaten währte.
Zwanzig Jahre nach Kriegsende hatten sich die Menschen in der Bundesrepublik mit der Nazi-Vergangenheit arrangiert, für die der überwiegende Teil der Bevölkerung ohnehin eine kleine Gruppe verantwortlich machte. Die von den Alliierten begonnene und hastig beendete „Entnazifizierung“ wurde von weiten Bevölkerungsteilen als aufgezwungenes Unrecht verstanden, mit dem das Thema aber gleichwohl abgegolten sei. Ein großer Teil der national-sozialistischen Funktionselite hatte es zu ansehnlichen Posten in den beiden neuen deutschen Staaten gebracht.
Inwieweit Einzelne in das Geschehen verstrickt waren, wurde nur in den seltenen stattfindenden Strafprozessen gefragt - und die Täter zunehmend nachsichtiger behandelt. Beispielsweise hatte sich im Verlauf des Ulmer Einsatzgruppenprozesses von 1958 die Tendenz verfestigt, Mörder lediglich als Gehilfen zu bestrafen. „Die Mehrzahl der Deutschen verschloss die Augen vor Auschwitz“, schreibt der Jurist und Historiker Joachim Pereis.
Diese Einstellung änderte sich jedoch nach dem Frankfurter Prozess. Die 183 Verhandlungstage wurden von den Medien aufs genauste verfolgt und detailliert wiedergegeben. So wurden zum Beispiel Berichte des Gerichts veröffentlicht, in denen die Qualen, die die Opfer in den Gaskammern erlitten hatten, beschrieben wurden: „Da sich das Gas vom Boden des Vergasungsraums aus nach oben verbreitete, starben die kleinen und schwächlichen Menschen zuerst. Die anderen stiegen dann in ihrer Todesangst auf die am Boden liegenden Leichen, um noch etwas Luft zu erhalten, bevor sie selbst qualvoll erstickten.“ Der Name Auschwitz wurde zum Synonym für den Unrechtsstaat der Nazis, Beweise gegen die angebliche „Auschwitz- Lüge“ haufenweise gesammelt.
Der Journalist Bernd Naumann von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beschäftigte sich besonders intensiv mit dem nüchternen Umgang der Juristen mit dem Auschwitz-Prozess und brachte den Lesern die menschlichen Tragödien auf eindrucksvolle Weise näher. Seine ausführlichen Schilderungen und sparsamen Kommentare über den gesamten Prozess bildeten die Grundlage für künstlerische Bearbeitungen des Stoffes, unter anderem von Peter Weiss und Alfred Andersch. Günter Grass zählt den Auschwitzprozess in seinem Werk Mein Jahrhundert zu den 99 wichtigsten Ereignissen.
In den Berichten Naumanns wurden sowohl der Kadavergehorsam und die
Brutalität der Bewacher, als auch das Leiden der 211 Opferzeugen, die
in Frankfurt auftraten, thematisiert. „Die waren unheimlich um
Sachlichkeit bemüht, viel mehr als die Angeklagten“, sagt Anwalt
Christian Raabe, der damals als Nebenklagevertreter an der „Strafsache
4 Ks 2/63 gegen Mulka und andere“ teilgenommen hat. Die Angeklagten
hätten sich mit keinem Wort bei ihren Opfern entschuldigt.
Nachdem
das Gericht die Zeugenvernehmungen abgeschlossen hatte, verstrickten
sich die Prozessbeteiligten in langanhaltende juristische Debatten.
Nach über 165 Verhandlungstagen
zog die
ZEIT
eine Zwischenbilanz des Prozesses
, der nicht nur nach Ansicht der Beteiligten schon viel zu lange andauerte.
Initiiert hatte den Prozess der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968). Unter der Ägide des jüdischen Emigranten, der selbst verfolgt worden war, hatten die Frankfurter Ermittler etliche Einzelverfahren an sich gezogen, in aller Welt mit rund 1300 Zeugen gesprochen, zwischenzeitlich gegen 500 Beschuldigte ermittelt. Zweite treibende Kraft war der Präsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Hermann Langbein, der viel Material heranschaffte und den Kontakt zu den überlebenden Opfern herstellte. Dagegen galt der vorsitzende Richter Hans Hofmeyer als introvertiert und medienscheu. Zum Abschluss des Auschwitz-Prozesses portraitiert die ZEIT ihn in ihrer Ausgabe vom 27. August 1965. Trotz dieser Zurückhaltung gelang es dem Richter, sogar den eisernen Vorhang zu überwinden: Im Dezember 1964 reisten die Prozessbeteiligten zu einem Ortstermin nach Polen in das Vernichtungslager.
Gemessen am Aufwand enttäuschte der Prozess im eigens umgebauten Bürgerhaus Gallus viele Betroffene. Die ranghöchsten SS-Offiziere waren die Adjutanten Robert Mulka und Karl Höcker. Die Lagerkommandanten Rudolf Höss und Richard Baer konnten nicht mehr belangt werden. Höss war 1947 in Polen zum Tode verurteilt worden und Baer schon in der Untersuchungshaft gestorben. Neben den Adjutanten saßen fünf Mitglieder der Lager-Gestapo, vier Aufseher, drei Sanitäter, drei KZ-Ärzte, der Lager-Apotheker, der Kleiderkammer- Verwalter und als einziger „Funktionshäftling“ der brutale Kapo Emil Bednark auf der Anklagebank. Unter den sechs zu lebenslanger Haft Verurteilten befand sich der „Teufel des Lagers“, Wilhelm Boger, der Häftlinge wahllos erschossen und in der berüchtigten „Boger-Schaukel“ zu Tode geprügelt hatte.
- Datum 19.08.2005 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) ZEIT online, dpa, 20.8.2005
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