Terror Bartwuchs und andere SchuldfragenSeite 3/3
Zwar hat das Binalshib-Fax den Angeklagten Motassadeq entlastet – doch bleibt die Grundsatzfrage, ob Aussagen, die möglicherweise aufgrund von Folter erlangt worden sind, in deutschen Gerichtsprozessen überhaupt verwendet werden dürfen. Schließlich könnte es schon im nächsten, ähnlichen Prozess um be lastende Einlassungen gehen. Doch, entschied das Hamburger OLG, sie dürfen verwendet werden. Immerhin seien die Aussagen nicht nachweislich durch Folter erlangt worden. In dem entsprechenden Beschluss räumt das OLG rechtsstaatlichen Prinzipien allerdings erstaunlich wenig Bedeutung bei. Guantánamo im Blick, stellt der Senat fest, ein Beweisverwertungsverbot komme nur in Fällen »besonders gewichtiger Menschenrechtsverletzungen« in Betracht. »Dazu zählt die bloße Nichtgewährung von Freiheit und Außenkontakten sowie die Versagung eines geordneten Gerichtsverfahrens (…) nach dem hier anzunehmenden bisherigen Zeitraum von höchstens noch unter drei Jahren (…) noch nicht.«
Auch solche Sätze hat, vielleicht, erst der 11.September ausgelöst. Motassadeq hatte zum Abschluss seine Anwälte mitteilen lassen, er wolle »kein Kollateralschaden der Rechtsfindung« werden. Er meinte wohl, kein Kollateralschaden des Einfallens der Weltpolitik in die Justiz.
- Datum 18.08.2005 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 18.08.2005 Nr.34
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Es gibt in einer Familie nicht das unangefochtene Recht auf den Todeshass gegen ein anderes Familienmitglied.
Islamisten die in Deutschland leben wollen, darf es nicht zugestanden werden ihren Hass auf "Juden" und "Amerikaner" frei zu aeussern.
Wenn die jetzigen Gesetze nicht ausreichen so einen Hassprediger aus Deutschland auszuweisen, dann muessen eben die Gesetze geaendert werden.
Das Recht auf freie Meinungsaeusserung beinhaltet nicht das Recht Hass zu verbreiten, die in Todeswuenschen gipfelt.
Wenn es kultureller Bestandteil der Identitaet junger Muslime ist sich im Hass zu aeussern, dann sollten wir als friedliebende Menschen den Mumm haben zu sagen, dass wir DIESE Kultur bei uns nicht tolerieren und das wir nicht wollen, dass solche Menschen bei uns leben.
Warum das Hamburger Gericht in dem besprochenem konkreten Fall nicht die Hoechststrafe verhaengt ist unverstaendlich.
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