prozess Die Gerichtsshow

Hat der ehemalige Fernsehmoderator Andreas Türck eine junge Frau vergewaltigt? In dem Prozess, der nächste Woche enden soll, wird das Leben des mutmaßlichen Opfers ausgebreitet wie in einem Nachmittagstalk

Vor dem Frankfurter Landgericht halten Mädchen Fotos des Angeklagten in die Kameras, ein Pulk von Reportern wartet vor dem Gebäude. Meistens kommt der Angeklagte als Erster, vor der Frau, die ihn ins Gefängnis bringen könnte; er wird begleitet von zwei Anwälten. Sie betreten den Saal kurz vor zehn Uhr. Der Angeklagte legt ein kleines Notizbuch vor sich auf das Pult und blickt zu den Zuschauern, die hinter Glas sitzen, ein fernes, nicht greifbares Publikum. Seine Augenbrauen sind zweifelnd hochgezogen, mit dem Ausdruck eines Jungen, der um Zuwendung heischt.

Der ehemalige Fernsehmoderator Andreas Türck verfolgt seinen Prozess mit einem Gesichtsausdruck, der geprägt ist von Ratlosigkeit und milder Verstörung. Die Frau, die ihn hierher gebracht hat durch eine Bemerkung am Telefon, sitzt ihm gegenüber, in einer Reihe mit zwei Staatsanwälten, ihrem eigenen Rechtsbeistand, drei Sachverständigen. Sie sitzt weit genug entfernt, um sie auszublenden. Türck ist Jahrgang 1968, doch er wirkt selbst im dunklen Anzug wie ein Junge. Seit die Vorwürfe, er habe eine Kneipenbekanntschaft vergewaltigt, im vorigen Jahr bekannt wurden, hat er nicht mehr als Moderator gearbeitet; sein Sender ProSieben beurlaubte ihn. Die Talkshow, die seinen Namen trug, wurde bereits 2002 eingestellt. »Der ist erledigt«, wird im Saal getuschelt, »selbst wenn er freigesprochen wird.«

Es ist nicht die Prominenz des Angeklagten allein, die den Fall zum Medienereignis gemacht hat, zum öffentlichen Porno, den die Boulevardpresse genüsslich vorführt – allen voran Bild weidet sich an kleinsten Details, mit Tatortskizzen und einer »Sex-Akte Türck«, in der ihn ehemalige Kollegen als gewaltbereiten Schnösel schmähen. Es ist seine Vergangenheit als einer, der in den Niederungen des »Affektfernsehens« wühlte. Der dafür sorgte, dass Menschen sich anbrüllten, aufeinander losgingen. Zeitungsleserinnen wählten ihn damals zum »erotischsten Fernsehmann«. Der Saubermann als Sexverbrecher, der Richter über andere Menschen nun selbst als Angeklagter – aus diesem Rollentausch bezieht das Drama Attraktion. In dem auf zehn Tage angesetzten Verfahren tritt Türck allerdings kaum in Erscheinung, er verweigert die Aussage. Das ist sein Recht. Er hat gesagt, dass er unschuldig sei. Seitdem schweigt er.

Die Hauptrolle fällt dem mutmaßlichen Opfer zu, einer jungen Frau mit psychischen Problemen. Katharina B. ist 29 Jahre alt, sie betritt den Gerichtssaal meist nach Andreas Türck. Sie geht an ihren Platz, den Kopf zwischen die Schultern gezogen, dreht sich zur Wand, um den Fotografen zu entgehen. Sie steht lange so da, leicht gekrümmt, als bete sie. Die Vorsitzende sagt später, sie verstehe nicht, warum sie als Nebenklägerin jeden Tag erscheine – sie sei ja nur zur Zeugenaussage verpflichtet. Katharina B. wird mit gesenktem Kopf antworten, sie sei da, um sich zu stellen.

Sie trägt einen schwarzen Hosenanzug, cremefarbene Bluse. Sie arbeitet bei einer Bank. Den Kragen der Bluse hat sie sorgfältig über den Kragen des Jacketts gelegt; ihre Handtasche ist ein teures Markenmodell. Sie kommt aus einer bürgerlichen Welt, doch die ist brüchig. Als Teenager habe sie versucht, sich mit Tabletten umzubringen, erzählt sie. Liebeskummer sei der Grund gewesen. Seit ihrem 20. Lebensjahr leidet Katharina B. an Bulimie, zwanghaft herbeigeführten Brechanfällen. Die schlanke Frau fühlt sich dick »wie ein Elefant«. Manchmal, beim Ausgehen, nimmt sie Drogen; das Nachtleben, die Männer sind Ablenkung von der inneren Leere. Katharina B. hat Umgang mit dubiosen Partyveranstaltern, Dealern. Das Ereignis auf der Brücke – was auch immer es gewesen sein mag – scheint die junge Frau noch mehr zu beschädigen. Danach zieht sie sich von Freunden zurück, für diese ist sie »nicht mehr die Kathi von früher«.

»Wie hat Oralverkehr, ich muss das leider fragen, sonst auf Sie gewirkt?«

Nach dem Vorfall habe sie unter Panikattacken gelitten, sagt sie. Sie vertraut sich Freunden an, aber sie geht nicht zur Polizei, »mir glaubt ja sowieso keiner«. Dann meldet sich die Polizei bei ihr. Rauschgiftfahnder haben eines ihrer Telefonate abgehört; ihr Gesprächspartner handelte mit Drogen. Als die Beamten sie in der Bank aufsuchen, bricht Katharina B. in Tränen aus. Sie will nicht aussagen, tut es dann doch. Offenbar wird sie von der Polizei unter Druck gesetzt – womit genau, kommt im Prozess nicht zur Sprache. So wird Katharina B., was sie heute ist, eine öffentliche Person. Die Bild-Zeitung druckt Fotos von ihr, ohne Augenbalken. Auf Partyfotos ist eine schöne junge Frau zu sehen, strahlend. Vor Gericht steht eine Figur mit hohlen Wangen. Der Prozess erweckt den Eindruck, als würde hier ihr Leben verhandelt. Ihre Freunde und Liebhaber werden befragt, ihr Leid als Bulimie-Kranke von Psychologen seziert. Es ist das Drama dieses Prozesses, dass er die Zerstörung von Katharina B. nur noch weiter vorantreibt.

Es wirkt wie ein hilfloser Akt der Schadensbegrenzung, wenn die Vorsitzende Bärbel Stock, 48, sich am dritten Tag des Prozesses mit sanft vorgebrachten Fragen in dieses Leben hineinzufühlen versucht. »Dieser Mann«, sagt Stock über einen der Zeugen, »hatten Sie mit ihm ein Liebesverhältnis oder einen One-Night-Stand, oder wie nennen Sie das?« – »Wir haben mal ’ne Nacht verbracht«, sagt Katharina B. »Wenn Sie ihm begegnen würden, wüsste er, wer Sie sind?« – »Ja.« Die Vorsitzende hat angeboten, die Öffentlichkeit auszuschließen. Das überlasse sie dem Gericht, hat Katharina B. geantwortet. Leidet sie nicht daran, dass so viele Menschen zuhören? Will sie neugierigen Blicken, Fragen öffentlich standhalten? Sie will, dass man ihr glaubt.

Am dritten Tag des Prozesses, dem Tag ihrer Vernehmung, ist im Zuschauerraum keiner der 100 Plätze mehr frei. Für viele Beobachter ist das Verfahren eine Show, sie wollen etwas geboten bekommen, dafür haben sie Schlange gestanden. Sie stöhnen laut auf, wenn zum zweiten Mal in einer Stunde eine Beratungspause angekündigt wird; einmal applaudieren sie der Verteidigung für einen Schlagabtausch mit den Staatsanwälten. Katharina B.s Vernehmung, immer wieder unterbrochen, dauert fünf Stunden und 50 Minuten. Sie sitzt verdreht auf dem Zeugenstuhl, die Beine übergeschlagen. Manchmal, wenn sie schweigen darf, vorübergehend erlöst, mahlt ihr Kiefer. Sie schildert jenen angeblich erzwungenen Oralverkehr auf einer Frankfurter Brücke – minutiös, detailliert, in verblüffend nüchternen Worten. Einer der beiden als Gutachter bestellten Psychologen arbeitet sich am Ende der Tortur an der Frage ab: »Wie hat denn, ich muss das leider fragen, wie hat Oralverkehr, ähm, sonst auf Sie gewirkt?« – »Nicht belastend«, sagt sie.

Diese eine Nacht vom 24. auf den 25. August 2002: immer wieder. Nicht nur Katharina B. beschreibt die entscheidenden Stunden zwischen elf Uhr abends und zwei Uhr früh. Auch eine Freundin tut das, die sie begleitete; auch der Freund Türcks, der dabei war, auch die Polizeibeamtin, die Türck vernahm. Es gehört zu den erstaunlichen Umständen dieser Geschichte, dass es zwei Zeugen gibt. Sie standen 20 Meter vom Geschehen entfernt. Sie sahen nichts von einer Gewalttat. Türck und sein Freund hatten Katharina B. und deren Freundin erst zwei Stunden zuvor in einer Bar kennen gelernt. Die Männer behaupten, die Frauen hätten aggressiv mit ihnen geflirtet, hätten ihre Tops heruntergezogen, ihre Hosenbünde. Die Frauen bestreiten das. Die Männer boten an, die Frauen in Türcks Auto in eine andere Bar mitzunehmen. Türck hielt an der Honsell-Brücke am Rande eines Industriegebiets, ein um die Uhrzeit einsamer Ort. Er ging mit Katharina B. auf die andere Straßenseite, er wolle ihr »die Skyline zeigen«. Die Freunde blieben beim Wagen, unterhielten sich. Katharina B. sagt, Türck habe sie gezwungen, ihn zu befriedigen. Er habe sie gewürgt, mit dem Kopf an das Geländer geschlagen. Sie sei »wie gelähmt« gewesen, unfähig, sich zu wehren. Türck hat bei seiner Vernehmung durch die Polizei gesagt, Katharina B. habe freiwillig Oralverkehr mit ihm gehabt und ihn »offensichtlich genossen«.

Das mutmaßliche Opfer hat Erinnerungslücken

Im Frankfurter Landgericht, Gebäude C, Saal 165, dreht sich alles um die Frage: Wie glaubwürdig ist Katharina B.? Die Staatsanwälte bieten mehr als ein halbes Dutzend Zeugen auf, die über die Bankkauffrau berichten, ihre Lebensgewohnheiten, ihren Alkohol- und Drogenkonsum. Sie tun ihr nichts Gutes. Doch jeder noch so kleine Hinweis ist kostbar in diesem Prozess: Was spricht für ihre Version, was für die von Türck? Warum hat Katharina B. noch vor einiger Zeit gesagt, sie erinnere sich nicht genau an den Vorfall? Warum hat sie zuerst angegeben, es sei »ziemlich sicher auch zum Geschlechtsverkehr gekommen«? Sie hat Erinnerungslücken. »Den Geschlechtsverkehr hatte ich aus Unterleibsschmerzen rekonstruiert«, sagt sie.

Dann sitzt ein ehemaliger Liebhaber Katharina B.s auf dem Zeugenstuhl. Sie sei ihm aufgefallen, sagt er, als sie mit einer Freundin in einem Club »sehr erotisch« getanzt habe. Türcks Verteidigerin horcht auf. »Wie denn?«, will sie wissen. »Ach, wie man halt so tanzt.« – »Was machte das Erotische aus?«, bohrt die Anwältin. Der Mann versteht nicht recht. »Ein guter Körperbau, die richtige Bewegung.« – »Zog sie ihr T-Shirt herunter?« Der Blick der Anwältin ist scharf wie ein Messer. »Nein.« Katharina B. sitzt an ihrem Platz, man kann ihr Gesicht nicht sehen. Sie schüttelt immerzu den Kopf.

Das Gericht kämpft sich durch Fakten, widersprüchliche Aussagen, Prüfungen des gesunden Menschenverstands. War die Beule an ihrer Stirn links oder rechts? Wie groß waren die roten Flecken an ihrem Hals, bei denen es sich um Würgemale handeln könnte? Konnte der Angeklagte Katharina B. gleichzeitig würgen, ihren Kopf nach unten drücken und dabei seine Hose halten, von der er behauptet, sie wäre ihm sonst heruntergerutscht? Ist es plausibel, dass Katharina B. vor Atemnot benommen war, keinerlei Widerstand leisten konnte – dass sie aber trotzdem fähig war, den Oralverkehr auszuführen? Vor dem Richterpult stellt Katharina B. nach, wie sie neben Türck auf der Brücke stand, mit welcher Hand er nach ihr griff. Ihre Anwältin gibt den Angeklagten. Es hilft auch nicht viel weiter. Später wird eine Meteorologin befragt. Wie waren die Sichtverhältnisse auf der Brücke? Der Mond schien, die Sicht war gut.

Am sechsten Verhandlungstag legt eine Psychologin das erste von zwei Glaubhaftigkeitsgutachten der Nebenklägerin vor. Sie hat Katharina B. zweimal zu Hause besucht. Diese hat einen Bogen mit einem Psychotest ausfüllen müssen, 567 Fragen, 567-mal ja oder nein. Im Ergebnis ist von einer hysterischen Persönlichkeit mit hohen Paranoia-Werten die Rede – dies müsse noch überprüft werden. Die junge Frau sei äußerst angespannt gewesen, zittrig, berichtet die Psychologin. Vor dem ersten Termin hätte sie sich übergeben müssen, habe sie gesagt. Katharina B. sei intelligent, sie neige zur Selbstabwertung. Sie sei eine labile Persönlichkeit »im Grenzbereich einer Störung«. Ereignisse in ihrer Kindheit könnten traumatisierend gewirkt haben. Wenn ein derart belasteter Mensch zu einer Aussage über eine solche Tat gezwungen werde, sei nicht ausgeschlossen, dass er lüge – ohne sich dessen bewusst zu sein. Die Psychologin spricht von »Pseudo-Erinnerungen«. Katharina B. könnte tatsächlich glauben, Dinge erlebt zu haben, die nie stattgefunden haben.

Das Gutachten ist ein Triumph für die Verteidigung. Das Urteil soll nächste Woche fallen.

 
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