Kapitalmarkt Asche zu Asche

Die Pleite von Phoenix vernichtete viele Millionen Euro. Mehr als 30000 Anleger vertrauten auf die Seriosität der Kapitalanlagefirma. Ein Lehrstück über dubiose Anwälte, fragwürdige Verbände und bedenkenlose Behörden

Auch Thomas Schwarz* war der Hoffnung auf das ganz große Geld erlegen. Gewinne im zweistelligen Prozentbereich hatte die Kapitalanlagefirma Phoenix Kapitaldienst versprochen. Immerhin war Schwarz vorsichtig genug, vor seiner Entscheidung Informationen über das Wertpapierhaus einzuholen. Dabei stieß er auf einen Verband, in dem Phoenix Mitglied war. Nach allem, was Schwarz dort am Telefon erfuhr, handelte es sich bei Phoenix um einen gewöhnlichen Finanzdienstleister, nichts Bedenkliches also.

Eher beiläufig erkundigte sich abschließend die Mitarbeiterin des Verbandes, ob Schwarz die Risiken des Phoenix-Investments wie »Totalverlust« und »Transaktionskosten« kenne. Ebenso beiläufig, ohne der Frage besondere Bedeutung beizumessen, antwortete Schwarz mit Ja. Dass er es am anderen Ende mit einer Anwältin zu tun hatte, erfuhr er, als alles zu spät war.

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Schwarz verlor viel Geld mit seiner Anlage bei Phoenix. Er zog vor das Landgericht Hanau und warf dem Unternehmen vor, ihn unzureichend über die Gefahren aufgeklärt zu haben. Doch Schwarz scheiterte am Anwalt des Frankfurter Wertpapierhauses, Otto Graf Praschma. In einer Gerichtsverhandlung legte dieser das Protokoll des Beratungsgesprächs vor – als Beweis dafür, dass Schwarz ausreichend informiert gewesen sei.

Mittlerweile ist Phoenix pleite. Die Geschäftsführerin und der Prokurist sitzen in Untersuchungshaft, es geht um einen Schaden in Höhe von 268 Millionen Euro und rund 30000 geprellte Anleger. Diese hatten in den so genannten Phoenix Managed Account investiert. Ihr Geld wanderte auf ein Sammelkonto, angeblich, um wie bei Hedge Fonds Spekulationen an den internationalen Terminmärkten zu tätigen. In Wirklichkeit hat Phoenix mit dem Managed Account fast zehn Jahre lang ein Schneeballsystem betrieben. Für Schwarz’ Rechtsanwalt Jens Graf aus Düsseldorf steht außer Frage, dass Phoenix dabei Verbandsmitgliedschaften als probates Mittel zum kriminellen Zweck ansah: »Mit der ganzen Vereinsmeierei wird man nach außen nur den Eindruck der Seriosität vermitteln haben wollen.«

Firmen des grauen Kapitalmarkts wie Phoenix nutzen in Deutschland gern Verbände, um für Vertrauen bei Anlegern zu sorgen. In dieser Hinsicht erfolgreich waren in der Vergangenheit vor allem der Deutsche Terminhandels Verband (DTV) – dort hatte Schwarz angerufen – und der Verband der Finanzdienstleistungsinstitute (VFI). In beiden war Phoenix bis zur Pleite Mitglied, und in beiden ist der Phoenix-Anwalt Otto Graf Praschma eine zentrale Figur.

Der Sachverstand des Advokaten ist nicht nur bei dubiosen Anlagevermittlern gefragt, sondern auch bei Bundestagsabgeordneten und Ministerialbeamten. VFI und DTV sind im Parlament als Interessenverbände registriert, und Praschma vertritt sie dort. Bei Anhörungen zu Gesetzen, die den Kapitalmarkt regeln sollen, ist der Graumarktlobbyist ein gern gesehener Gast. So setzten ihn die Parlamentarier vor zwei Jahren bei der Anhörung zum Investmentmodernisierungsgesetz auf die Sachverständigenliste. Mit dem Ende 2004 in Kraft getretenen Gesetz wollte die rot-grüne Bundesregierung Deutschland als Hedge-Fonds-Standort etablieren. In der anschließenden Presseerklärung des Finanzausschusses wird das Lob des VFI für den Gesetzestext zitiert.

Seitdem europäisches Recht zunehmend für den hiesigen Kapitalmarkt relevant wird, strebt die Graumarktlobby unter Praschmas fachmännischer Führung auch nach politischem Einfluss in Brüssel. Dabei betätigt sich das Bundesfinanzministerium hin und wieder als hilfreicher Türöffner.

Seit 2003 sorgt eine von der EU-Kommission geplante Eigenkapitalrichtlinie für Existenzängste unter den Mitgliedern von VFI und DTV. Sollte Brüssel Ernst machen, müssten Wertpapierhäuser künftig entsprechend den Risiken ihrer Anlagen eine gewisse Mindestsumme an Eigenkapital zurücklegen, sodass Anleger im Fall von Pleiten oder Betrug besser geschützt wären. Besserer Schutz für Anleger – schlechtere Aussichten für Zocker, deren Schneeballsysteme in sich zusammenfielen, wenn Sicherheiten für die angelegten Gelder verlangt würden.

Im Januar 2003 verfasste der VFI eine Stellungnahme zum Arbeitspapier der EU. Darin forderte er unter anderem, Geschäftsmodelle wie einen Managed Account von der Eigenkapitalrichtlinie zu entbinden – jene Art von Account also, die im Mittelpunkt des Phoenix-Skandals steht.

Leser-Kommentare
  1. Die seit Ende der 70er-Jahre tätige Phoenix Kapitaldienst GmbH war seit vielen Jahren für unseriöses Geschäftsgebaren bekannt. In dem Geschäftsbereich "Handelbare Optionen" wurde traditionell mit sittenwidrig überhöhten Gebühren gearbeitet, die Kundengelder wurden weitgehend in Gebühren umgewandelt.

    Neben diesem "traditionell" sittenwidrigen eigentlichen Geschäftsbereich bot Phoenix dann in den 90er-Jahren das betrügerische "Managed Account" an.

    Bis zum Schluß hatten aber angeblich alle involvierten Kontrollinstanzen - angefangen vom Buchhalter, über Steuerberater, WP, Sonderprüfer, Anwalt bis hin zu den Aufsichtsbehörden - keinerlei Zweifel an der Seriosität des Unternehmens.
    Ein neuer Buchhalter entdeckte den Betrug nach wenigen Tagen - er war unübersehbar.

    Der Skandal setzt sich jedoch auch nach dem Konkurs fort: die bisherige Aufarbeitung des Falles durch den Insolvenzverwalter und die Behörden ist mangelhaft.

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