Kirche Drei Dinge, über die man nicht sprechen kann
Mit ihrer »Ostdenkschrift« verstieß die Evangelische Kirche in Deutschland 1965 erstmals gegen deutsche Nachkriegstabus – und gab einen wichtigen Anstoß für eine neue Ostpolitik
Vor vier Jahrzehnten machte sich Reinhold George auf den Weg. Aufrechten Ganges, einen steifen schwarzen Hut auf dem erhobenen Haupt, legte er die kurze Strecke von seiner Kirche an der Heilbronner Straße im Bayerischen Viertel von Berlin zur Kaiser-Wilhelm- Gedächtnis-Kirche trotz des misslichen Oktoberwetters zu Fuß zurück. Der in Königsberg geborene George hatte schon in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre als Jugendpfarrer in Ost-Berlin die regierenden Kommunisten so das Fürchten gelehrt, dass sie ihn für eine Weile ins Gefängnis sperrten. Auch in seiner Westberliner Gemeinde »Zum Heilsbronnen« (wo im Ersten Weltkrieg der junge Otto Dibelius seine fatalen Kriegspredigten gehalten hatte, auf die George mitunter hintersinnig verwies, sie lägen da immer noch) war er als ein fulminanter, bisweilen arg kantiger Prediger beliebt und berüchtigt. Trotzdem: Dass die Gedächtnis-Kirche an diesem Sonntagnachmittag ohne große Werbung, nur durch Mundpropaganda so brechend voll sein würde – das war denn doch eine Überraschung. Aber diese Menschenmenge kam nicht nur Georges wegen, sondern auch wegen des Anlasses seiner Predigt.
Denn wenige Tage zuvor, am 1. Oktober 1965, war die nachmals berühmte »Ostdenkschrift« der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) veröffentlicht worden – unter dem eher unscheinbaren Titel Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn. Diese Denkschrift zählt zu den wichtigsten Initiativen, welche die vier Jahre später einsetzende neue Ost- und Deutschlandpolitik des seit dem Herbst 1969 amtierenden Kabinetts Brandt/Scheel vorbereitet hat. Eine Politik, die 1970 zum Gewaltverzichtsabkommen zwischen Polen und der Bundesrepublik führte und zu einer ersten Annäherung der beiden Staaten; die endgültige vertragliche Regelung der Grenze zwischen (dem wiedervereinigten) Deutschland und Polen musste allerdings noch bis zum Jahr 1990 warten.
Bei ihrem Erscheinen aber löste diese Denkschrift, die doch auf Versöhnung zwischen den Völkern angelegt war, zunächst einen ungeheuren Streit im eigenen Volk aus – und in der eigenen Kirche. So gipfelte auch Reinhold Georges Predigt vor den überfüllten Reihen der Gedächtnis-Kirche in einer ungemein radikalen, höchst leidenschaftlichen Zurückweisung des Memorandums. Gänzlich abwegig erschien es George, der Verlust der »Ostgebiete« jenseits von Oder und Neiße könne in irgendeiner Weise theologisch betrachtet werden als Folge des deutschen Eroberungs- und Vernichtungskrieges gegen die östlichen Nachbarn. Grenzen als Gottesgericht, Heimatverlust als Sühne für Unrecht und Angeld auf Versöhnung, Verzicht als Gottes Gebot – all dieses wies der Prediger in höchster Erregung fundamental zurück.
»In meiner täglich einlaufenden Post macht fast Dreiviertel der Eingänge der Protest gegen diese Denkschrift aus«, berichtete Bischof Hanns Lilje seiner hannoverschen Landessynode im November 1965. Aber das gehöre »nun zu den geheimnisvollen Dingen der heutigen deutschen Mentalität. Dem normalen deutschen Mann kann man drei Sachen nicht sagen: Man kann mit ihm nicht über die Juden reden, man kann mit ihm nicht über den 20. Juli 1944 reden, und man kann mit ihm nicht über die Kapitulation von 45 reden. Das ist eine Schwäche, die auf die Dauer eines Volkes wie des unseren nicht würdig ist.« Und er fuhr fort: »Aber die bei uns vorhandene Allergie gegenüber der Erörterung dieser Fragen ist einfach ein Symptom einer noch nicht ganz wiedererlangten politischen geistigen Gesundheit.« Hanns Lilje, nicht eben ein wilder Fortschrittsmann, verteidigte diese Denkschrift – die von der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD unter Vorsitz des eminenten Tübinger Juristen Ludwig Raiser ausgearbeitet und vom Rat der EKD approbiert worden war – in doppelter Perspektive: sowohl was das grundsätzliche kirchliche Mandat zu solchen politischen Äußerungen anging, als auch, was die konkreten Aussagen selber betraf.
Fast alle anderen protestantischen Kirchenführer taten es ihm mehr oder weniger entschieden nach. Der bayerische Landesbischof Hermann Dietzfelbinger hatte gleich im Oktober 1965 vor seiner Landessynode in Ansbach bekundet, die Kirche habe ein Recht, zu den Lebensfragen des Volkes Stellung zu nehmen. Tue sie das nicht, so setze sie sich dem Vorwurf aus, »wieder geschwiegen zu haben«. Das Wörtlein »wieder« in diesem Zusammenhang war nicht ohne Pikanterie – bezog es sich doch eindeutig auf die Naziherrschaft, die in den Krieg und zum Verlust der Ostgebiete geführt hatte. (In welchen aus heutiger Sicht unbegreiflich fernen Zeiten man damals lebte, kann man übrigens nicht zuletzt daran ablesen, dass ebendiese Ansbacher Synode sich noch nicht imstande sah, theologisch studierte Frauen gleichberechtigt zum evangelischen Pfarramt zuzulassen.)
Was Reinhold George in seiner Predigt zu Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis so heftig tadelte, nämlich die kirchliche Forderung, das Ergebnis von bestimmten politischen Entscheidungen, von politischen Niederlagen und nachfolgenden unverdienten Diktaturen als direkten Ausdruck von Gottes Willen hinzunehmen, wäre übrigens selbst aus heutiger Sicht theologisch zurückzuweisen. Ob nun auf dem Koppelschloss des grauen Rocks, wie unter Kaiser Wilhelm I. und II., »Gott mit uns« stand (so heute noch auf dem Leipziger Völkerschlachtdenkmal!) oder ob in einem kirchlichen Dokument zu lesen sein sollte »Gott gegen uns« – beides wäre eine lästerliche Inanspruchnahme des schlechthin Unverfügbaren für politische Ansichten und Zwecke. Nur stand dies alles nicht in der Ostdenkschrift, und so schon gar nicht.
Wenn man den Text aus dem Abstand von vier Jahrzehnten neuerlich liest, fällt es schwer, zweierlei zu verstehen: erstens einen Teil der damaligen, zweitens einen Teil der heutigen Debatte. Dem Streit um das »Zentrum gegen Vertreibungen«, das der Bund der Vertriebenen plant, liegt, ebenso wie mancher geschichtsrevisionistischen Ereiferung, die Unterstellung zugrunde, man müsse nun endlich einmal der deutschen Opfer des Krieges gedenken, das sei bisher vernachlässigt worden. Liest man aber die Denkschrift, so wird man feststellen, dass sie zuallererst die Lage der Vertriebenen sehr einfühlsam beschreibt, dass sie eingehend von den materiellen Opfern und der trotz allem bleibenden sozialen Benachteiligung berichtet, von den Schwierigkeiten der Integration in die westdeutsche Gesellschaft.
Eindringlich wird das Los der Vertriebenen beklagt
Vor allem benennt das Memorandum in Grundzügen die psychosoziale Seite des Dramas: »Die ganze Entwicklung dieses Problems mit allen menschlichen Erniedrigungen, denen die meisten Vertriebenen ausgesetzt waren, der ganze Komplex mangelnder gesellschaftlicher Aufnahme und Anerkennung soll hier nicht geschildert werden. Zurückgeblieben ist ein Trauma, dem die Berechtigung heute vielfach abgesprochen wird. Dieses Trauma belastet unser gegenseitiges Verhältnis« – also das Verhältnis zwischen den Vertriebenen und den Westdeutschen. Dass das Grauen und das Unrecht der Vertreibung nie deutlich beim Namen genannt worden seien, dies kann man angesichts dieser Denkschrift – und übrigens auch vieler anderer Dokumente – wahrlich nicht mehr behaupten. Deshalb hatte Hanns Lilje vor seiner Landessynode zu Recht ausgerufen: »Mit welchem Verständnis, mit welcher Noblesse wird hier nicht nur das äußere Schicksal der Vertriebenen, sondern auch das innere geschildert! Es ist eine noble, ungewöhnlich verständnisvolle Darstellung dessen, was sich damals ereignet hat, von der viele lernen können.«
In der heutigen Terminologie gesprochen: Die Denkschrift ging eindeutig von der Opferrolle der Vertriebenen aus. (Sie benannte indessen auch die Opfer der Westverschiebung Polens in der polnischen Bevölkerung.) Darüber hinaus aber unternahm sie den Versuch, diese Opfer eines Teiles der Deutschen in Beziehung zu setzen zur Schuld des ganzen deutschen Volkes am Eroberungs- und Vernichtungskrieg.
Das tat sie nun in einer heiklen Gratwanderung zwischen einer allzu billigen Berufung auf das göttliche Gericht (etwa nach dem Motto: »Die Vertriebenen müssen halt nach göttlichem Ratschluss für die Sünden aller Deutschen bezahlen«) und einer ebenso billigen Behauptung, die deutsche Kriegsschuld gehe den lieben Gott gar nichts an, jedenfalls gebe ER nach einem angezettelten und verlorenen Krieg irgendwann jedem sein altes Recht und Land wieder unversehrt zurück.
Die entscheidende theologische Passage der Denkschrift lautet in diesem Sinne: »Wo Seelsorge und Verkündigung geübt werden, werden sie damit einsetzen müssen, dass der gewaltsame Verlust der Heimat zum Geschichtshandeln Gottes in Beziehung gesetzt wird. Als der Herr der Geschichte verfährt Gott mit dem Einzelnen und mit den Völkern in einer Souveränität, die niemandem Rechenschaft schuldig ist. Deshalb darf auch die kirchliche Predigt von dem Handeln Gottes in der Geschichte nicht den Eindruck erwecken, als könne sie den Sinn der Geschichte aufdecken.« Doch wenn auch ebendieser Sinn letztlich rätselhaft bleibe, fahren die Autoren fort: »Auf diesem Hintergrund muss […] von dem Zusammenhang zwischen dem Gericht Gottes und der menschlichen Sünde die Rede sein.« Allerdings einschränkend: »Gerade hier wird man freilich jeden Eindruck einer Berechenbarkeit vermeiden müssen.«
Mag sein, dass die Autoren sich in dieser Frage zwischen der Scylla einer theologisch kurzschlüssigen Gerichtsrede zu politischen Zwecken und der Charybdis einer so abstrakten Souveränität Gottes, in der von seiner Macht und Wirkung konkret gar nichts mehr übrig bleibt, mehr vorsichtig hindurch lavierten als kühn passierten; schließlich handelte es sich um ein Kommissions- und Kompromisspapier. Immerhin liest man aber an einer Stelle die Satzeinleitung: »Wenn von den Vertriebenen das Ja zum Gericht Gottes gesprochen werden soll…« Hier war nun also doch das Gericht Gottes am Werke, freilich konditioniert: Die Vertriebenen können sich ihm nur unterziehen, wenn dieses Ja »in der Solidarität mit der Gesamtheit des ganzen Volkes gesprochen werden kann«. Aber über diesem Vordersatz gingen alle Nachsätze und Differenzierungen zunächst einmal unter.
Die Ostdenkschrift wirkte teils abschreckend provozierend, letztlich aber heilsam positiv – aus ein und demselben Grunde: Erstmals tastete eine der großen gesellschaftlichen Institutionen den inzwischen nur noch ritualisierten, nicht mehr realistischen Formalkonsens der deutschen Nachkriegspolitik an, dass die nach dem Potsdamer Abkommen unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellten Gebiete jenseits von Oder und Neiße irgendwann doch wieder für Deutschland zurückgewonnen werden können. Die Berührung des Tabus rein als solches sorgte für Aufruhr und für Bewegung, auch weil alle zumindest unterschwellig spürten (oder befürchteten), dass dieses Tabu längst ausgehöhlt war. Es musste dies nur jemand, wenn schon nicht mit göttlicher, so doch von gesellschaftlicher Autorität einmal sagen.
Die Kraft der Argumentation der Denkschrift liegt aber vor allem in ihrer politischen Rationalität begründet. Wie sollte man ohne neues Leid die in den alten deutschen Gebieten (übrigens weithin zwangs)angesiedelten Polen wieder »vertreiben«? Zumal das Völkerrecht nur von relativer Stärke ist und das »Recht auf Heimat« als positives völkerrechtliches Prinzip keineswegs anerkannt war. Die Autoren wollten zwar niemanden daran hindern, für die allgemeine Anerkennung eines recht verstandenen »Rechts auf die Heimat« zu kämpfen, aber sie mahnten zugleich »zur Vorsicht gegenüber der Behauptung, dieses Recht gewähre schon nach geltendem Völkerrecht den Vertriebenen Rechtsansprüche auf volle Rückgliederung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie in den deutschen Staatsverband und auf ihre Rückkehr in diese Gebiete«.
Und nun folgte die wichtigste juristische Passage der Denkschrift: »Dieser Befund ändert nichts daran, dass die Wegnahme der Gebiete und die Vertreibung der Bevölkerung aus ihnen gegen völkerrechtliche Verbote verstießen. Das Rechtsgefühl der Vertriebenen, und gewiss nicht nur dieses Teils des deutschen Volkes, empfindet diesen Verstoß also nicht grundlos. Indessen wäre es voreilig, die Untersuchung an dieser Stelle, wie es oft geschieht, mit der Erklärung abzubrechen, dass nur eine volle Wiederherstellung des früheren Zustandes dem verletzten Recht Genüge tue. Ob und welcher Ausgleich gefordert werden soll, ist und bleibt Sache einer freien politischen Entscheidung. Ehe sie getroffen wird, muss sich das deutsche Volk aber die kritische Frage gefallen lassen, ob es sich nur dem Gefühl verletzten eigenen Rechts hingeben darf und will. Nachdem in seinem Namen im letzten Krieg den Völkern des Ostens und im Besonderen den Polen, die die Gebiete heute besetzt und neu besiedelt haben, schweres Unrecht zugefügt worden ist, muss das deutsche Volk zugleich daran denken, welchen Ausgleich das von ihm selbst verletzte fremde Recht gebietet.« Außerdem stehe es »vor der Frage, ob sich daraus nicht politische, vielleicht aber auch völkerrechtliche Einwendungen gegen einen deutschen Anspruch auf unverminderte Wiederherstellung seines früheren Staatsgebietes ergeben«.
Die ganze Denkschrift ist also ein Plädoyer für eine freie politische Vernunft, die sich zwischen den Völkern die Zukunft und Versöhnung jenseits der sterilen Konfrontation »Recht steht gegen Recht« – aber auch »Unrecht steht gegen Unrecht« – suchen kann. »Der Verzicht auf die einseitige Vertretung des eigenen Rechtsstandpunkts ist nicht mit einer einseitigen Nachgiebigkeit identisch. Politisch wirksame Versöhnung ist ohne Partnerschaft undenkbar, in der auch der andere seinen Standpunkt überprüfen und einen eigenen Beitrag zum Neubeginn leisten muss.«
Erika Steinbachs obskures Projekt lässt Rückschläge befürchten
Inzwischen stehen die deutsche Ost- und die polnische Westgrenze unverrückbar fest. Sie sind zu Binnengrenzen der EU geworden und lockern sich nach und nach auf, von beiden Seiten. Ob aber schon alles von allen auf beiden Seiten geleistet wurde, was die Denkschrift zuletzt anmahnt, bleibt zu bezweifeln. Man muss sogar Rückschläge befürchten – sowohl angesichts des von Erika Steinbach (CDU) und dem Bund der Vertriebenen einseitig geplanten »Zentrums gegen Vertreibungen« als auch angesichts neuer nationalistischer Populisten in Polen, die sich an deutschen Dummheiten wie der so genannten Preußischen Treuhand mit ihren Restitutionsforderungen ihr Mütchen kühlen können. Dass die Ostdenkschrift der EKD aber der Aussöhnung mit Polen einen großen Anstoß gegeben hat, steht außer Zweifel. Und noch heute zehren alle späteren Denkschriften der EKD, zehrt das Instrument »Denkschrift« überhaupt vom Ruf dieser bedeutsamen Ausarbeitung aus dem Jahr 1965.
In der damaligen Parteipolitik, auch bei jenen Parteien, die sich später ihrer neuen Ost- und Deutschlandpolitik befleißigten, war das Echo übrigens sehr zurückhaltend gewesen. Offenbar wollte sich an diesem Tabubruch – zumal ausgerechnet in den Wochen nach dem (letzten) Wahlsieg Ludwig Erhards (CDU) – niemand die Finger verbrennen, bevor der Fortgang der Debatte und der Machtkämpfe abzusehen war. Im Übrigen: Wie konnte nur die EKD dem Kanzler Erhard gerade in den Schwierigkeiten der neuen Regierungsbildung ein solches Ei vor die Tür legen? Auch das wurde damals tadelnd gefragt.
Reinhold George jedenfalls war sich seiner Sache sicher. Am Freitagabend, nach seiner Philippika gegen die Denkschrift, versammelte sich, wie üblich, die Junge Gemeinde um ihn. Das war ein Kreis von Jugendlichen und Studenten, die nach den Gesprächen immer um zehn Uhr in die Kirche zogen, um die »Complet« zu singen: »Brüder, seid nüchtern und wachsam, denn der Teufel ziehet umher wie ein brüllender Löwe, suchend, welchen er verschlinge, dem widerstehet fest im Glauben.«
Doch zuvor war George noch gefragt worden, ob er mit seiner zornbebenden Predigt nicht selber wie ein brüllender Löwe aufgetreten sei. Da zog er, so hintersinnig, wie er gelegentlich an Otto Dibelius’ Kriegspredigten erinnerte, ein Telegramm aus der Tasche, verlas die Bekundung vollsten Einverständnisses mit seiner Predigt und nannte schließlich die Unterschrift: »Ihr Herbert Wehner.«
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- Quelle (c) DIE ZEIT 22.09.2005 Nr.39
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