Abgemahnt und abgesahnt
Schon ein falsches Wort bei eBay kann einige tausend Euro kosten. Anwälte großer Unternehmen machen Jagd auf jeden, der im Internet Markenrechte verletzt
Für Cartier ist Tobias Köller* so ähnlich wie ein lästiges Insekt, gegen das man sich wehren muss. »Wer von einem Wespenschwarm angegriffen wird, der lässt die einzelne Wespe auch nicht unbeachtet«, sagt Richard Cremer, Rechtsanwalt des Luxusgüter-Produzenten. Das Opfer ist für ihn der gute Namen des Unternehmens. Der Schwarm sind Markenrechtsverletzer, die unberechtigt mit dem Namen Cartier werben. Und Tobias Köller ist die Wespe.
Der Angriff erfolgte vor zwei Jahren, als der damals 20-jährige Schüler aus Niedersachsen im Internet-Auktionshaus eBay eine goldene Kette versteigerte. Im Begleittext zum Angebot schrieb er, das Schmuckstück eines ihm unbekannten Herstellers sei »im Cartier-Design« – und genau das war der Stich, der Cartier schmerzte. Anwalt Cremer schickte dem Abiturienten ein knappes halbes Jahr später eine Abmahnung – verbunden mit der Aufforderung, die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 1208 Euro Anwaltskosten zu bezahlen. Köller hielt den Brief für einen schlechten Scherz und ignorierte ihn. Ein Fehler, denn Cremer klagte, es kam erst zum Prozess und dann zu einem Urteil. Köller verlor. Inzwischen sind alle Rechnungen bei ihm eingetroffen, vom Gericht, von seinem Anwalt und von dem von Cartier. Alles in allem müsse er 10000 Euro zahlen, sagt Köller. »Mir bleibt nur noch, Privatinsolvenz anzumelden.«
»Der Missbrauch von Markennamen nimmt stark zu«, sagt Privatdetektiv Bernd Griasch aus Neuhofen. Er durchforstet das Internet nach Menschen, die den Begriff »Cartier« unerlaubt verwenden und leitet die Fälle an Anwalt Cremer weiter. Jedes Jahr würden daraus etliche hundert Abmahnungen resultieren. »Es gibt Kanzleien, die sehr viel Zeit und Mühe darauf verwenden, Fälle von Missbrauch des Marken- oder Urheberrechtes zu finden«, sagt Thomas Lapp, Vorstandsmitglied der Arbeitsgruppe Internet beim Deutschen Anwaltverein. »Das Internet lässt sich leichter durchsuchen, dadurch kommen mehr Fälle ans Tageslicht als zuvor.« Und natürlich finden auch die Abgemahnten auf diesem Wege zueinander – im Fall von Cartier haben sich mehr als 140 von ihnen in einem Internet-Forum zusammengeschlossen.
Nicht nur Cartier lässt hart durchgreifen. Musikverlage mahnen Fans ab, die im Internet Songtexte ihrer Lieblingsbands veröffentlichen. Schulbuchverlage gehen gegen Schüler vor, die Lösungen zu den Lehrbüchern ins Netz stellen. Eigentlich wollen die Unternehmen professionelle Gesetzesbrecher treffen – daher bitten sie nicht erst freundlich per EMail, den Verstoß einzustellen, sondern greifen direkt zu Abmahnungen und Klagen. Unter Beschuss geraten dabei auch Privatleute wie Köller.
Das Gerichtsurteil ist alarmierend für die gesamte eBay-Gemeinde: Da die Kette nicht von Cartier war, habe Köller den Markennamen in der Auktionsbeschreibung nicht benutzen dürfen, urteilte das Gericht. Denn wer mit der eBay-Suchfunktion nach dem Wort »Cartier« sucht, erwarte eben Produkte von Cartier »und keine ähnlichen Waren«. Dummerweise zeigt die Suchmaschine aber auch Auktionen an, bei denen die Bezeichnung »im Cartier-Design« verwendet wird. »Dies entspricht auch gerade der Absicht des Anbieters, der Interessenten auf seine Angebotsseite locken will«, so die Richter. Skurrile Folge: Verboten ist auch der Text »nicht von Cartier«. Richtig teuer wurde es, weil Köller »im geschäftlichen Verkehr« gehandelt habe. Denn mit seinen gut 60 eBay-Verkäufen gehe er über das hinaus, was bei Privatleuten üblich sei. »Bei einem Schüler, der noch kein Einkommen erzielt, fallen bereits geringere Umsätze ins Gewicht«, heißt es im Urteil. Folglich ging es nicht mehr um gut 300 Euro, die auf die Kette geboten wurden, sondern um den Schaden für die Marke Cartier: 100000 Euro, befanden die Richter. Erst dadurch entstanden die hohen Verfahrenskosten.
Im Internet kollidieren Privatleute schnell mit dem Gesetz. Wer in althergebrachter Weise seinen Haushalt via Straßenflohmarkt entrümpelt, läuft keine Gefahr, mit einem Geschäftsmann verwechselt zu werden – solange er nicht regelmäßig sein Budget damit aufbessert. Wer Songtexte kopiert und auf einer Party zum Mitsingen verteilt, bekommt auch keinen Ärger. Anders, wenn jemand die Texte auf seine Homepage stellt. Dort können sie unbegrenzt viele Menschen erreichen.
Die Konsequenzen bekamen im März 2005 etliche deutsche Musikfans zu spüren. Die Berliner Kanzlei Wollmann und Partner verschickte im Auftrag von elf Verlagen Hunderte Abmahnungen an die Betreiber von Web-Seiten. Vier davon bekam der 16-jährige Schüler Dietmar Lohstätter* aus dem bayerischen Kleinwallstadt. Er habe gegen das Urheberrecht verstoßen, hieß es, weil er Texte von vier Songs im Internet veröffentlicht hatte – unter anderem Man of my Dreams, gesungen von Sarah Connor, und Kling Klang von der Ost-Band Keimzeit. Pro Abmahnung forderten die Anwälte 1600 Euro.
- Datum 22.09.2005 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 22.09.2005 Nr.39
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Das genannte Beispiel der Markenrechtsverletzungen in eBay finde ich nicht einmal so traurig. Viel zu oft wird auf mehr oder weniger dummdreiste Art von Verkäufern versucht, Kunden mit in missverständlichen Formulierungen eingestreuten Markennahmen zu täuschen. Ob man deswegen gleich Existenzen ruinieren muss, ist eine andere Frage. Der Schutz von Marken- und Urheberrechten hat sicher einen Wert, aber die derzeitige Praxis ist nicht akzeptabel.
Abgemahnt werden möglichst Privatpersonen und kleinere Vereine, die sich nicht wehren können. Sie handeln in den seltensten Fällen mit Vorsatz. Den Rechteinhabern entsteht durch die abgemahnten Aktivitäten oft kein Schaden. Vielmehr sind es (besonders im Fall der Songtexte) oft kostenlose Werbemaßnahmen engagierter Kunden, die durch Abmahnungen unterbunden werden. Es geht hier fast ausschließlich um leicht verdientes Geld für Anwaltskanzleien.
Die Recherche mit Hilfe von Suchmaschinen ist so einfach, dass sie selbst ein Schülerpraktikant erledigen kann. Dann bastelt man sich einen Gegenstandswert, der bei geistigen Gütern immer so eine Sache ist, und setzt einen Serienbrief auf. Teilweise wurden diese Briefe in der Vergangenheit schon mit Portorabatt für Massenmailings verschickt. Wer wissentlich Marken- und Urheberrechte verletzt, weiß in der Regel auch, wie er sich rechtlichen Konzequenzen entzieht.
Die gegenwärtige Rechtslage läuft darauf hinaus, dass in Deutschland auch privates und nicht profitorientiertes Engagement im Internet nicht ohne Rechtsberatung auskommt und damit zunehmend unattraktiv wird. Besonders wenn private Projekte populär werden, ist das Risiko groß (wie zum Beispiel bei der größten deutschen Flashcartoon-Seite ballz.de, die von einer Privatperson betrieben wurde und vor einigen Wochen nach Abmahnungen schließen musste.) Allein der Zwang, auf jede Website einen albernen "Disclaimer" zu setzen, der darauf hinweist, dass man im Internet auf andere Seiten verlinkt, deren Inhalt sich *tatsächlich* ändern kann, zeigt, dass mit der gegenwärtigen Rechtslage etwas nicht stimmt. Wer eine mutige, innovative Gesellschaft möchte, kann es nicht zulassen, dass jedes Engagement durch Überregulierung zugunsten von etablierten Eliten im Keim erstickt wird - gerade wenn es im Fall des Internet um einen Raum geht, der bis zu den ersten Abmahnwellen erfreulich frei war.
Dazu kommt, dass besonders einige der prominentesten Kanzleien, die als Vorreiter bei Internet-Abmahnungen bekannt sind, auch sonst nicht gerade in dem Ruf stehen, Imagepflege für Internetanwälte zu betreiben. Stichworte sind hier: Betreiben von "Mehrwertdiensten" und kostenpflichtigen Piraterie-Downloadportalen inklusive Hausdurchsuchungen und Festnahmen.
In der gegebenen Situation führt wohl kein Weg am Gesetzgeber vorbei. Die entsprechenden Regelungen müssen für Privatpersonen und nicht-profitorientierte Organisationen gelockert werden. Zumindest sollte es konkrete Regelungen gegen Massenabmahnungen geben.
Bringt man so etwas unseren Jura-Studenten an den von Steuergeldern finanzierten Unis bei? Wenn das so weitergeht, werden wir bald amerikanische Verhältnisse erhalten, die letztendlich das private Geschäftsleben zum Erliegen bringen werden.
Unter'm Strich könnte sich das aber auch negativ für die Marke C***...(ups, das böse Wort!) auswirken. Das einzig Tröstliche: Mutmaßliche Markenklauer sind keine Mörder (wie übrigens auch nicht "offizielle Produktpiraten"!)
Dennoch sollten Sie, liebe Leser, in Zukunft alle bei Ihnen zu Gast weilenden Kinder und andere Anwesenden stets vorwarnen: Katzen gehören nicht in die Mikrowelle und den Backofen(auch nicht zum Trocknen nach dem Baden´)und Designer-Ketten lassen sich nicht nur um das Handgelenk von Anwälten wickeln (Nein, bitte, das ist eine Feststellung - wirklich! kein Aufruf zur Gewalt und Mord!!!) .
Auch wenn mit der Zeit alle Wunden heilen
(hab ich jetzt ein falsches Wort verwandt??)
;-)
Ob er die Marke verwässert war dem Design-Troll auch egal. Das kann doch nicht sein, dass sich, wer über Jahrzehnte Vertrauen in seine Marke aufbaut, wie ein Idiot vorkommen muss. Am Schluss denken die Käufer noch die Auktion wäre eine Werbeaktion von Cartier.
was bildet sich so ein richter ein, den "schaden", den cartier von einer erwähnung seines namens davongetragen hat, auf heller und pfennig genau zu schätzen? meint der, die leute hätten unfreiwillig vermeintliches cartier-gut gekauft, in der absicht, echtes zu erwerben, und cartier sei damit geschöft um einträgliches geschäft entgangen? kann man so naiv sein?
man fragt sich, ob herr knöller wohl auch eine so rigorose vorgehensweise hätte an den tag legen können, wenn seine rechte verletzt worden wären ... hätte das einen richter interessiert?
die bemerkung "im cartier-design" mit dem ausdrücklichen vermerk "eines unbekannten herstellers" muß ja wohl reichen. das ist eindeutig, das gibt es nichts dran zu rütteln. wer darauf "hereinfällt" ist selbst schuld. aber es geht ja gar nicht um den schutz des verbrauchers.
ein süffisantes grinses ruft allerdings hervor, daß sich das ganze mit dem folgerichtigen verbot eines ausdrucks wie "nicht von cartier" mittels eigener logik selbst ad absurdum führt.
auch ist das illegale kopieren von texten oder musik wohl etwas anderes, als mit der erwähnung des namens einer marke zu sagen, daß etwas aussieht wie, aber nicht ist. wie hätte Knöller, so darf man wohl fragen, sonst ausdrücken sollen, daß das ding aussieht wie cartier, aber nicht von cartier ist? "sieht aus wie, na ihr wißt schon, dieses unternehmen, das mit c- anfängt und mit -artier aufhört"? vielleicht sucht ja jemand bei ebay explizit nach einem imitat. aber eine solche möglichkeit kommt wohl im cartier-weltbild nicht vor.
da bleibt einem die spucke weg. man wartet auf den tag, wo man nicht mehr "bonn" oder "köln-arena" sagen darf, ohne lizenz zu bezahlen.
Die herrschende Abmahnpraxis ist eines "Rechtsstaats" unwürdig. Hier herrschen Freibeutersitten, die obendrein von der Justiz dieses "Rechtsstaats" geduldet und gefördert wird!
Gefördert wird aber auch eine Staatsverdrossenheit von ursprünglich staatstreuen Bürgern, die solche Zustände schlicht nicht für möglich halten! Jegliches Prinzip von Treu und Glauben wird mit Füßen getreten - irgendwann mit fatalen Folgen. Abgesehen von der prinzipiellen Fragwürdigkeit der meisten dieser Abmahntätigkeiten, sind die angesetzten Kosten geradezu abenteuerlich. Sollten irgendwann andere Berufsgruppen auf die Idee kommen, sich vergleichbare "Entlohnungen" zuzubilligen, würde beispielsweise ein normaler PKW locker 3 Millionen Euro oder mehr kosten, was zweifellos das Ende jeder Wirtschaftstätigkeit wäre. Der Gesetzgeber (leider i.W. aus der gleichen Spezies zusammengesetzt) wäre jedenfalls gut beraten, diese unverantwortlichen Umtriebe wirksam auf ein sinnvolles Maß (und damit die Kosten auf weniger als 1 Promille) zu begrenzen.
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