Stimmt’s? Adlige Beiwohnung

Stimmt es, dass Adlige früher ein ius primae noctis hatten – dass ihnen also das Recht zustand, die Hochzeitsnacht mit jeder Tochter eines ihrer Bauern zu verbringen? Frank Schobler, Leipzig

Das ius primae noctis hat sogar in die Weltliteratur Einzug gefunden. So kreist Beaumarchais’ Geschichte von der Hochzeit des Figaro, literarische Vorlage für die gleichnamige Mozart-Oper, um dieses fürstliche Recht.

Es geht hier nicht um die Frage, ob es in früheren Jahrhunderten Übergriffe der Gutsherren auf die leibeigenen Bauern gab – sicherlich waren damals Vergewaltigungen häufig. Auch mussten sich die Bauern oft die Zustimmung zur Ehe von ihren Herren für eine happige Gebühr erkaufen. Aber war das ius primae noctis ein verbrieftes Recht? Fast alle Indizien sprechen dagegen.

Es beginnt schon damit, dass die Jungfräulichkeit in der christlichen, vor allem katholischen Lehre regelrechten Kultstatus hat. Die Entjungferung einem anderen als dem rechtmäßigen Ehemann zuzugestehen passt nicht dazu. Und als sich die Bauern im 16. Jahrhundert erhoben, forderten sie die Abschaffung von allerlei Ungerechtigkeiten – der Raub der Jungfräulichkeit durch die Grundherren war nicht darunter.

Und schließlich mangelt es einfach an Belegen. Auf der Suche nach wirklichen Paragrafen wurden die Historiker nur in der kleinen Schweizer Gemeinde Maur fündig. Dort gab es früher tatsächlich das Recht des Meiers, mit jeder Braut der Gemeinde die Hochzeitsnacht zu verbringen. Man glaubt aber nicht, dass davon wirklich Gebrauch gemacht wurde.

Fazit des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte: Ein »Privileg des Grundherrn auf Beiwohnung in der Brautnacht einer Grundhörigen hat niemals existiert.« Christoph Drösser

Die Adressen für »Stimmt’s«-Fragen: DIE ZEIT, Stimmt’s?, 20079 Hamburg oder stimmts@zeit.de . Das »Stimmt’s?«-Archiv: www.zeit.de/stimmts

Audio: www.zeit.de/audio

 
Leser-Kommentare
    • Fredda
    • 20.10.2005 um 16:42 Uhr

    In Neustadt/Dosse ist im Ortsteil Kampehl die Mumie des vor 300 Jahren verstorbenen Ritters Kahlbutz seit vielen Jahrzehnten schlichtweg DIE Attraktion. Es geht die Sage, dass der Ritter, seines Zeichens Gutsbesitzer zu Kampehl, den Schäfer des Ortes wegen auseinandergehender Ansichten zum Recht der ersten Nacht erschlagen hatte, einen Meineid schwor und deswegen nach seinem Tode mumifizierte. Mehr dazu kann man hier lesen:
    www.kyritz.de/fvv/interessantes/kahlbutz.htm

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