medien Jenseits von »Cicero«

Hausdurchsuchungen, Abhöraktionen: Je mehr der Staat von seinen Bürgern wissen will, desto stärker ist auch die Pressefreiheit gefährdet

Im frühen Morgengrauen des 12. September durchsuchten Beamte des LKA Brandenburg und des Bundeskriminalamts (BKA) das Berliner Wohnhaus des Journalisten Bruno Schirra und die Potsdamer Redaktionsräume des Magazins Sie beschlagnahmten in großem Umfang Akten und Computerfestplatten. Der Verdacht: Beteiligung am Geheimnisverrat. Schirra, der früher auch einmal Autor gewesen war, hatte im April 2005 im ein Porträt des jordanischen Terroristen Abu Musab al-Sarqawi veröffentlicht und sich in seinem Artikel auch auf einen als geheim eingestuften »Ausführungsbericht« des Bundeskriminalamts gestützt; vor allem nannte er Telefonnummern, die al-Sarqawi benutzt haben soll.

Die Polizeiaktion erregte bei etlichen Journalisten und Politikern großen Unmut. Einige von ihnen haben sich dabei ein wenig voreilig als Verfechter der Pressefreiheit aufgeplustert. Insofern hat Otto Schily, noch Bundesinnenminister, Recht. Aber die Art und Weise, wie er jetzt Kritiker der von ihm genehmigten Strafverfolgung abkanzelt, ist eines Verfassungsministers unwürdig. »Hanseln« nennt er sie in einem Spiegel- Interview und empört sich über »törichtes Gerede« und Vorwürfe, »die an Albernheit nicht zu übertreffen« seien.

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Die Kritiker Schilys – das sind immerhin Leute von Rang; zu ihnen gehören unter anderen der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Bosbach, die ehemalige liberale Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Parteichefin der Grünen Claudia Roth und die SPD-Parlamentarierin Monika Griefahn. Zwar sind sie dieses Mal mit ihren Vorhaltungen übers Ziel hinausgeschossen, aber grundsätzlich ist ihre Sorge um die Pressefreiheit in Deutschland durchaus berechtigt. Otto Schily gehörte in den vergangenen 15 Jahren nicht gerade zu den entschiedensten Verteidigern dieses Bürgerrechts. Zudem bietet selbst der Fall Cicero genug Anlass, um über die vielen offenen und versteckten Gefährdungen der Pressefreiheit nachzudenken.

Denn immerhin gilt: Weil der Täter des strafbaren Geheimnisverrats nicht zu finden war, belangte man den Journalisten Schirra, der den Bericht, wie auch immer, aus dem BKA zugesteckt bekommen hatte. Innenminister Schily als oberster Herr des BKA erteilte die Ermächtigung zur Strafverfolgung – so wie das bei Verdacht auf Verletzung von Dienstgeheimnissen vorgeschrieben ist. Daraufhin beantragten die Potsdamer Staatsanwälte beim Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbefehl für die Redaktionsräume von Cicero und für das Privathaus von Schirra.

Fünfzehn Kisten mit vertraulichem Recherchematerial sollen die Polizeibeamten aus der Wohnung auf der abgeschiedenen Havel-Insel Valentinswerder fortgeschleppt haben. Allerdings: Die meisten Akten hatten nichts mit al-Sarqawi zu tun, sondern betrafen Fälle wie Max Strauß, Panzergeschäfte der Kohl-Regierung und den Verkauf der Leunawerke. Doch ob und in welchem Ausmaß durchsucht, beschlagnahmt oder vielleicht auch verhaftet wird, entscheidet allein die unabhängige Justiz, der Innenminister hat damit nichts zu tun.

Jedes Mal, wenn Pressematerial beschlagnahmt wird, taucht ein grundsätzliches Problem auf: Pressefreiheit bedeutet auch, dass kein Journalist seinen Informanten preisgeben muss. Und was der Mund verschweigen darf, soll man ebenso wenig der Hand entreißen. Zum Zeugnisverweigerungsrecht gehört deshalb auch das Verbot, das Material des Journalisten zu beschlagnahmen – es sei denn, dieser wird wie Bruno Schirra selbst einer Straftat verdächtigt. Denn der Journalist steht nicht über dem Gesetz, das Vertrauensverhältnis zwischen potenziellen Straftätern verdient keinen Schutz.

So weit die abstrakten Grundsätze, im wirklichen Leben aber hat diese Regel einen großen Haken. Zwischen 1997 und 2000 haben nach einer Statistik des Deutschen Journalistenverbandes 150 Durchsuchungen von Pressebüros stattgefunden, aber kein einziges Mal wurde ein Journalist danach für die Beteiligung an einer Straftat verurteilt. Der Verdacht liegt also nahe: Wenn Staatsanwaltschaften den Informanten selbst nicht finden, verdächtigen sie flugs den Journalisten einer Tatbeteiligung, um dann über die Beschlagnahme seines Materials den Weg zum Täter zu finden. Die Komplizenschaft wird geradezu unterstellt. Der Vorwurf, bei einem Geheimnisverrat geholfen zu haben, sei darum die »offene Flanke« des investigativen Journalismus, schreibt Johannes Ludwig, Professor für Medienmanagement in Hamburg.

Experten wie Ludwig fordern deshalb seit langem dreierlei: Journalisten sollten mit geheimen Informationen in ihren Artikeln nie prahlen, sondern im Interesse des Quellenschutzes besonders umsichtig damit umgehen; für eine Tatbeteiligung des Journalisten dürfe nicht nur ein einfacher, sondern müsse ein starker Verdacht sprechen; Durchsuchungen und Beschlagnahmen dürften nur aus dringendem Anlass stattfinden und niemals ausufern (Gebot der Verhältnismäßigkeit).

Für den Fall Cicero heißt das: Die inhaltliche Wiedergabe des BKA-Berichts war unverantwortlich. Wären zum Beispiel die zitierten Telefonnummern noch aktuell, wären al-Sarqawi und seine Handlanger gewarnt gewesen. Die Geheimdienste hätten vergeblich gearbeitet, und womöglich hätte der Artikel sogar Menschenleben gefährdet. Unter dem Gesichtspunkt der Pressefreiheit wäre die Schirra zur Last gelegte Beihilfe zum Geheimnisverrat nur aus einem einzigen Grund gerechtfertigt gewesen: wenn die Veröffentlichung einen Skandal, ein Fehlverhalten des BKA oder anderer staatlicher Organe aufgedeckt hätte.

Aber das war nicht der Fall. Der Autor hat leichtfertig mit seiner »offenen Flanke« gespielt. Allerdings muss sich auch die Staatsanwaltschaft – und nicht Otto Schily – vorwerfen lassen: Wer das BKA-Leck im Fall al-Sarqawi finden will, muss nicht kistenweise Dokumente in Sachen Leuna & Co beschlagnahmen. Zufallsfunde, sagen Juristen dazu, aber im Lichte der Pressefreiheit dürften sie eigentlich keine Bedeutung haben. Denn auch hier gilt: Wer wird sich noch einem Journalisten offenbaren, wenn er mit einer Enthüllung rechnen muss – und sei diese nur rein zufällig.

Wenn der Staat immer mehr über seine Bürger wissen möchte, ist die Pressefreiheit gefährdet. 1998 wurde der große Lauschangriff eingeführt. Otto Schily, damals noch nicht Minister, sondern Verhandlungsführer der SPD, wollte ihn auch auf Redaktionsstuben und Anwaltskanzleien ausweiten. Nur der beherzte Widerstand der Berufsgruppen und einiger sozialdemokratischer Abgeordneter wie Hermann Bachmaier verhinderte dies und vereitelte später ebenso Schilys Versuch, die Redaktionsarbeit per Gesetz unter die Aufsicht eigens bestellter Datenschutzbeauftragter zu stellen.

Am öffentlichen Aufschrei scheiterte im vergangenen Jahr auch der erneute Versuch, Berufsgeheimnisträger zu verwanzen – für den Fall nämlich, dass »unabweisbare Bedürfnisse« der Strafverfolgung dies erforderten. Das Justizministerium, vom Verfassungsgericht zu einer Präzisierung des großen Lauschangriffs gezwungen, hatte diesen Plan ausgeheckt. Die Öffentlichkeit musste auch die Landesregierungen in Hannover und Hamburg zur Umkehr zwingen. Niedersachsen wollte in seinem Polizeigesetz die vorbeugende Telefonüberwachung, die Karlsruhe nun für verfassungswidrig erklärt hat, ursprünglich auch auf Journalisten ausdehnen. Ähnliches hatte die CDU-Regierung in Hamburg vor. Beide Bundesländer rühmten sich, die schärfsten Polizeigesetze Deutschlands einzuführen. Ein seltsamer Wettbewerb.

Manche Beschränkungen der Pressefreiheit aber sind, fast unbemerkt, Gesetz geworden: Seit den Antiterrorpakten zählen Journalisten bei der Ermittlung von Telefondaten nicht mehr in jedem Fall zu den besonders geschützten Berufsgeheimnisträgern, und seit dem vergangenen Jahr verbietet das Strafrecht Enthüllungen, die mit einer versteckten Kamera in Privaträumen festgehalten wurden. Das betrifft zum Beispiel auch Fotos von einem heimlichen Treffen zwischen einem Politiker und einem Drogendealer in einem Hotelzimmer.

Vor kurzem kam in Amerika die Time- Journalistin Judith Miller frei. Sie hatte sich geweigert, ihre Informanten in einer für die Justiz offenbar wichtigen Sache zu nennen. Es ging um die Enttarnung der CIA-Agentin Valerie Plame und darum, ob Staatsbeamte diese Identität absichtlich lüfteten, um sich an Plames regierungskritischem Ehemann zu rächen. Judith Miller kam wegen ihrer Weigerung in Beugehaft, das Oberste Gericht half ihr nicht. So beeinträchtigt ist die Pressefreiheit in Deutschland zum Glück nicht. Aber das eherne Gesetz, nach dem Quellen geschützt werden müssen, ist auch hier gefährdet.

 
Leser-Kommentare
    • ckass
    • 16.10.2005 um 13:53 Uhr

    In meiner Karriere als Journalist habe ich erfahren, dass die frenetische Suche nach dem Informanten oft nur die Nebelwand vor dem aufgeworfenen Problem ist.

  1. Die Einführung eines Immunitätsstatus für Journalisten halte ich für weitaus wichtiger als den vorhandenen und sehr fragwürdigen Schutz von Parlamentsabgeordneten.

    In einer kulturell und materiell ohnehin schon hochgradig gleichgeschalteten Gesellschaft ist die geistige Freiheit
    das letzte verbliebene Biotop zur Aufrechterhaltung der eigenen Individualität. Wenn das wegfällt degenerieren wir alle zu geistigen Kens und Barbies.

  2. Etwas überrascht bin ich, dass hier nur zuspruch zu finden ist. Denn der Staat hat ja auch ein berechtigtes Sicherheitsinteresse, und vertrauliche Informationen, die auch vertraulich bleiben, erhöhen den Handlungsspielraum des Geheimdienstes und der Polizei.

    Zwar stimmte ich zu, dass ein Geheimdienst zwangsläufig im Konflikt mit der Demokratie und der Presse freiheit steht, aber das Recht auf Information sehe ich unter dem Schutz des Staates.

    Es kann nicht sein, dass es in ermittelnden Behörden Löcher gibt, durch die wichtige Informationen nach außen gelangen und laufende Ermittlungen gefährden. Zumal die veröffentlichen Informationen wohl kaum der Aufklärung dienen, sondern eher in die niedere Suche nach neuen Schlagzeilen fallen.

    Ich erinnere nur an die Zeit des Afghanistan-Krieges, wo doch tatsächlich Mitglieder des Bundestages der Meinung waren, dass man geheime Einsatzpläne öffentlich verkünden würde.

    Das BKA kann nun mal nicht ermitteln, wenn über Zeitungen über den Ermittlungsstand und abgehörte Telefonnummern berichtet wird.

  3. Auch wenn in diesem Fall die Rechtslage klar zu sein scheint und die Medien lediglich noch an der Art der Durchführung oder höchstens vielleicht noch über die vermeintlichen dunklen Motive der Durchsuchung mäkeln können, so ist es doch ein Glück, dass die Medien so agressiv Alarm schlagen, sobald sie ihre Freiheit bedroht sehen.

    Ich hoffe sie halten - wenn es einst hart auf hart kommt - ihren Widerstand gegen staatliche Gängelei ebenso lange durch wie er jetzt zu heftig aufkam. Russische oder amerikanische Verhältnisse will nämlich eine riesige Mehrheit im Lande nicht haben.

    Die interessante Frage bleibt, welcher der 'Damen und Herren dort oben' sich mit einer geschwächten Presse ganz gut anfreunden könnte und wie man diese Leute in Schach hält.

    Überreaktionen der Presse könnten kontraproduktiv sein, da sie die Reizbarkeit der Demokraten auf Dauer abstumpft.

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