Private Vorsorge Riester für alle

Die nächste Regierung muss die Altersvorsorge vereinfachen

Wir schreiben das Jahr 2040. Eine Rentnerin, nennen wir sie Sandra Schmidt, steht an der Bushaltestelle. Eine junge Frau aus der Nachbarschaft winkt der alten Dame zu. Ein seltenes Ereignis. Denn die Wahrscheinlichkeit, im Jahre 2040 als Pensionär von einem Altersgenossen angesprochen zu werden, ist deutlich größer. Aufgrund dieser demografischen Entwicklung kann die gesetzliche Rentenversicherung immer weniger leisten. Sandra Schmidt wird 2040 mit weniger Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung auskommen müssen, als ihre Eltern erhalten.

Deshalb ist Sandra Schmidt heute gut beraten, privat vorzusorgen, wenn sie ein auskömmliches Leben oberhalb der Grundsicherung führen möchte. Die vor drei Jahren eingeführte Riester-Rente, das Kernprodukt der privaten Altersvorsorge, erwies sich zunächst eher als bürokratisches Monster denn als Renner. Nach der jüngsten Entschlackung kommt die Riester-Rente aber ins Laufen.

»Die positive Entwicklung wird sich bis zum Jahresende noch beschleunigen«, erwartet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auch Union Investment vermeldet einen wachsenden Erfolg mit ihrem fondsbasierten Riester-Produkt. Damit gerade Geringverdiener und Kinderreiche in der Lage sind, für das Alter vorzusorgen, muss die neue Bundesregierung die Riester-Rente noch attraktiver machen. Vor allem aber: Sie muss die Förderung auf jedermann ausdehnen.

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Auch bunte Erwerbsbiografien müssen berücksichtigt werden

Wenn der Staat aufgrund der demografischen Entwicklung die Menschen zu privater Altersvorsorge drängt, dann sollte diese Art der Vorsorge effizient, transparent und einfach zu gestalten sein. Insbesondere gilt es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass auch die Ärmeren etwas für ihr Alter tun können. Darüber hinaus muss den immer bunter werdenden Erwerbsbiografien – mit Wechsel der Arbeitgeber, Erziehungszeiten, Arbeitslosigkeit und Zeiten der Selbstständigkeit – Rechnung getragen werden.

All dies lässt sich am besten über eine staatlich unterstützte private Altersvorsorge wie die Riester-Lösung gewährleisten. Sie ist der Förderung von Betriebsrenten vorzuziehen; denn um in den Genuss betrieblicher Altersvorsorge zu gelangen, muss man zunächst ein festes Arbeitsverhältnis haben – in dem immer weniger Erwerbstätige tatsächlich sind. Betriebspensionen können ein Mittel im Wettbewerb um die besten Kräfte sein. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, ist die Riester-Rente also Dreh- und Angelpunkt. Schon heute weist Riester zwei Vorteile auf: die soziale Komponente durch Kinderzulagen und die Tatsache, dass diese Rente »Hartz-IV-fest« ist (vgl. Tabelle Seite 42). Letzteres bedeutet, dass das nach Riester aufgebaute Vermögen unangetastet bleibt und trotzdem im Fall länger andauernder Arbeitslosigkeit das neue Arbeitslosengeld II gezahlt wird.

Was muss nun die neue Bundesregierung tun? Zunächst einmal sollte sie Ruhe bewahren und den Lobbyisten die Tür weisen. Den größten Fehler, den sie machen könnte, wäre, alles wieder umzukrempeln. Denn durch das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz sowie durch die Riester-Reform wurde die Altersvorsorge vollkommen neu gefasst. Jetzt heißt es erst einmal, die Neuregelung wirken zu lassen – die Menschen müssen die neuen Rahmenbedingungen erst einmal verstehen. Im bestehenden Rahmen sind dann Vereinfachungen wünschenswert. So sorgt seit Jahresanfang ein so genannter Dauerzulagenantrag dafür, dass Riester-Sparer nicht mehr für jedes Jahr einen Antrag abgeben müssen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Schon diese kleine Veränderung hat das Produkt für die Anleger und mehr noch für die Vermittler attraktiver gemacht. Und das ist wichtig: Nur wenn die Finanzberater Riester empfehlen, hat die geförderte private Altersvorsorge nämlich eine Chance.

Der Gesetzgeber sollte die Riester-Förderung ausweiten. Denn die Beschränkung der Förderberechtigten auf gesetzlich Rentenversicherte und Beamte sowie deren Ehepartner schließt eine wachsende Zahl von Menschen aus: die kleinen Selbstständigen, Scheinselbstständigen und Gelegenheitsjobber. Und gerade sie, die bisher nicht Riester-fähig sind, drohen im Alter zu verarmen.

Die Kosten für eine solche Erweiterung dürften sich in Grenzen halten. Darüber hinaus sollte die Riester-Rente, wo immer möglich, vereinfacht werden. Die verwirrende Treppe, also die Förderung in Stufen, dürfte dabei kaum mehr ein Problem sein, wird sie sich doch von 2008 an erledigen. Aber Fragen der Vererbbarkeit und Hinterbliebenenversorgung könnten durchaus einfacher und großzügiger beantwortet werden. So ist heute die Übertragung der Riester-Rente von einem Ehepartner auf den anderen nur möglich, wenn dieser auch einen Riester-Vertrag besitzt. Ist das nicht der Fall und wird nichts unternommen, verfällt die Riester-Rente mit dem Tod.

Die zu Riester diskutierten Alternativen überzeugen letztendlich nicht. So favorisiert die Fondsindustrie ein so genanntes Altersvorsorgekonto, das sie bereits 2003 vorgestellt hat. Es kennt nur zwei feste Regeln. »Erstens darf über ein Altersvorsorgekonto erst nach dem 60. Lebensjahr verfügt werden; zweitens müssen die eingezahlten Beiträge auf dem Altersvorsorgekonto garantiert werden«, erläutert Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverbands Investment und Asset Management. Das Altersvorsorgekonto soll betriebliches und privates Vorsorgesparen kombinieren, sodass die Fondsindustrie auch an die ihr bislang verschlossenen Töpfe der betrieblichen Altersvorsorge herankommt.

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