sterbehilfe Ein Mann, der dringend sterben wollte

Ein Schlaganfall, eine Blutung im Stammhirn – zwei Jahre lang war Herr R. fast vollständig gelähmt. Andere Patienten kämpfen um ihr Leben, er kämpfte um seinen Tod

Der Patient hatte sich seine Entscheidung gut überlegt. Nachdenken, das war das Einzige, was er noch konnte. »In Bezug auf den Suizidwunsch wurde der Patient befragt, wie viel Zeit er denn für die Realisierung seines Wunsches einzuräumen bereit sei«, notierte der Arzt. »Auf die Frage ›Eine Woche?‹ erfolgte promptes Kopfnicken, auf ›Zwei Wochen?‹ promptes Kopfnicken, auf ›Drei Wochen?‹ deutlich zögerndes Kopfnicken, auf ›Vier Wochen?‹ unzweifelhaft eindeutiges Kopfschütteln.« Außerdem registrierte der Arzt an dieser Stelle »ein bei aller eingeschränkten Beweglichkeit eindeutiges, flehendes Drängen mittels des rechtsseitigen mit geringer Kraft möglichen angedeutet ergreifenden und schüttelnden Händedrucks«.

Der Mann, der so dringend sterben wollte, hatte einen Schlaganfall erlitten. Eine Blutung im Stammhirn hatte ihn praktisch vollständig gelähmt. Den Kopf konnte er um »20–30 Grad nach rechts und je 10–20 Grad nach oben und unten« drehen, heißt es im Bericht des Arztes; der rechte Daumen war beweglich, das linke Auge ließ sich schließen und öffnen, das rechte stand immer offen. Menschen oder Dinge zu fixieren war ihm unmöglich, da seine Pupillen zitterten. Das Großhirn des Patienten aber war intakt; so war er bei vollem Bewusstsein im eigenen Körper eingeschlossen.

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Locked-in-Syndrom: Alexandre Dumas hat dieses Krankheitsbild beschrieben, den »lebenden Leichnam« des Noitier de Villefort in der Geschichte des Grafen von Monte Christo. Aber erst die moderne Medizin mit ihren Methoden der künstlichen Ernährung hat aus einer qualvollen Art zu sterben eine qualvolle Art zu leben gemacht. Die Romangestalt Villefort wehrt Mordanschläge ab und stiftet eine Ehe; naheliegende Fragen zu den Körperfunktionen seiner Figur übergeht Autor Dumas gnädig. Im wirklichen Leben werden Locked-in-Patienten bisweilen so weit wiederhergestellt, dass sie Computer oder elektrische Rollstühle bedienen können. Manche können immerhin fernsehen. Es gibt, sehr selten, Verläufe, die einer Heilung nahe kommen. Und es gibt sogar den Fall einer britischen Patientin, die sechs Jahre lang bei vollem Bewusstsein für komatös gehalten und entsprechend behandelt wurde.

R. lebte seit zwei Jahren als »Eingeschlossener«. Eine nennenswerte Besserung, sagt sein Arzt, war praktisch ausgeschlossen. »Bei weiteren Besuchen nachdrückliche Bestätigung der Suizidabsicht«, notierte der Arzt. Und, wiederum einige Wochen darauf: »Verzweifeltes Drängen des Patienten auf eine Realisierung seines Lebensbeendigungswunsches.«

Wer darf sterben, wen darf man sterben lassen?

Von Zeit zu Zeit ruft diese Frage in Deutschland, nein, keine Debatte, eher eine Art öffentlicher Aufwallung hervor: im Frühjahr unter dem Eindruck des Prozesses um das Leben der US-amerikanischen Komapatientin Theresa Schiavo, gerade wieder, weil der Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas angekündigt hat, in Hannover eine Niederlassung einzurichten (siehe Seite 5). Erkenntnisse haben diese Streitigkeiten bislang nicht zutage gefördert; sie dienen mehr der Bekräftigung ohnehin unverrückbarer Positionen als der Erörterung des Sachverhalts.

Neu ist diesmal immerhin, dass ein Politiker es wagt, öffentlich für Sterbehilfe einzutreten. »Der Staat hat den Wunsch eines Todkranken nach Hilfe beim Sterben uneingeschränkt zu respektieren«, sagte der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ein Wagnis ist eine solche Meinungsäußerung, weil der Streit um das Ende des Lebens hierzulande allzu oft unter der Herrschaft eines allgegenwärtigen Faschismusverdachts geführt wird. Den CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe veranlasste sogar der Fall Schiavo, den der Rechtsstaat USA von Anfang bis Ende mit großer medizinischer und juristischer Sorgfalt behandelt hat, zu dem Vorwurf, hier gehe es um den »Einstieg in die Euthanasie schwerstbehinderter Menschen«.

Leser-Kommentare
  1. Herr Drieschner berichtet von einem Locked-in Patienten, der sterben wollte. Meine folgenden Ausführungen sind von meiner langjährigen Erfahrungen mit schwerstgelähmten Patienten im Rahmen meiner Forschung am Institut für Medizinische Psychologie der Universität Tübingen geleitet. Die Ethik, die diesem Artikel zugrunde liegt, geht schon von der Definition des Locked-in Syndroms als nicht-lebenswertes Leben aus. Denn, wenn ein Gesunder oder ein weniger beeinträchtigter Patient den Sterbewunsch ausdrücken würde, so würde niemand ihm sofort in diesem Sinne zu „Hilfe“ eilen, sondern man würde über die Ursachen dieses seltsamen Wunsches (z.B. begleitende Depression, schlechte soziale Umgebung, usw.) nachdenken und diese Ursachen behandeln (z.B. antidepressive Therapie). Bei einem hilflosen Patienten wird jedoch der Wunsch nach Suizid nicht in Frage gestellt bzw. nicht als Zeichen einer notwendigen Intervention, mit Ausnahme des Tötens, gesehen. Die „Bestätigung des Suizidwunsches“ alarmiert nicht und es wird nicht gefragt, was denn diesen Wunsch hervorbringt; die Krankheit als Erklärung reicht aus. Damit ist Herr Drieschner aber nicht allein, denn auch Ärzte betrachten häufig Depression, Selbstmordgedanken und Todeswunsch als natürliche und verständliche Begleiterscheinungen unheilbarer Krankheiten*. Dies führt zur Akzeptanz (bzw. zur Tötung bei entsprechender Gesetzgebung) anstatt zur realen Hilfe. Hätte sich Herr Drieschner ein bisschen mit den Studien zur Lebensqualität schwerstgelähmter Patienten beschäftigt, hätte er finden können, dass diese von Angehörigen, Pflegern, und Ärzten signifikant unterschätzt wird*. Wir „Gesunden“ dürfen also auf keinen Fall für andere Menschen definieren, was wir für gute Lebensqualität und lebenswertes Leben halten.

    Im weiteren Verlauf des Artikels wird die Magensonde als Mittel gesehen, das Leben qualvoll zu verlängern. Hätte der Autor einen meiner Patienten, von denen einige sogar künstlich beatmet werden, kennen gelernt, hätte er vermutlich auch diese Methode der Lebenserhaltung als qualvoll bezeichnet. Es gibt jedoch Menschen, die sich täglich darüber freuen, dass sie Dank dieser modernen medizinischen Methoden am Leben sind und auch im Locked-in Zustand einen Besuch in der Staatsgalerie genießen können. Ich würde gerne wissen, ob Herr Drieschner auch Diabetiker, die ohne Insulinzufuhr, oder Patienten mit Niereninsuffizienz, die ohne Dialyse nicht überleben würden, als Kandidaten sehen würde, denen die aktive Sterbehilfe „zugute“ kommen sollte, falls sie (wie es jedem von uns passieren kann) mal depressiv werden und an den Tod denken. (Da diese Patienten sich selbst umbringen können, könnte die aktive Sterbehilfe hier in Form „guten Zuredens“ geleistet werden). Was macht denn ein Leben lebenswert bzw. sterbensnötig, und was wissen wir Gesunden darüber? Der Autor machte sich nicht die Mühe, die Gründe für die Tötung auf Verlangen und die Bedingungen, unter denen ein beschleunigter Tod nicht mehr gewünscht wird*, zu recherchieren.

    Des weiteren werden die z.T. schlimmen Zustände in deutschen Pflegeheimen beschrieben. Die logische Konsequenz daraus ist für den Autor nicht, diese Zustände zu bemängeln, bessere Ausbildung, Ausstattung und Bezahlung zu fordern, sondern die Legalisierung des Tötens auf Verlangen (auf wessen eigentlich?). Diese Einstellung liegt im Trend, denn unsere Gesellschaft will sich eine gute, umsorgende Pflege der alternden, kranken und schwerstkranken Menschen offenbar nicht leisten. Deshalb schaffen wir schon jetzt den Boden, Menschen ohne die Kraft oder Möglichkeit, sich zu Wort zu melden, die sprachlos und bewegungslos, aber nicht Geist-los sind, zu beseitigen - von denen, über deren Geist wir nichts mehr wissen, ganz zu schweigen. Es besteht kein Zweifel daran, dass in unseren Krankenhäusern, die ein Ort der Heilung sind, unwürdig gestorben wird. Sterbende Menschen brauchen Zuwendung und Begleitung, die ihnen nicht nur im Krankenhaus häufig nicht zuteil wird. Darauf weist der Autor indirekt am Schluss des Artikels hin. Aber auch hier folgt nicht die Forderung nach einem Ausweiten der Hospize, kein Plädoyer für mehr Sterbebegleitung und Anteilnahme, sondern die nach der Erlaubnis zur Tötung auf Verlangen.

    Die deutsche Angst vor der Auseinandersetzung über aktive Sterbehilfe prangert Herr Drieschner jedoch an. Wenn diese Diskussion mit solcher Ignoranz wie in diesem Artikel geführt wird, kann einem auch Angst und Bange werden.
    Dr. Andrea Kübler, Stuttgart
    *Die Literatur kann bei der Autorin erfragt werden (www.mp.uni-tuebingen.de)

  2. Ich bin kein Jurist, von daher mag mein Vorschlag nicht ganz wasserdicht sein. Ich plädiere für eine Ergänzung des Grundgesetzes um in etwa den folgenden Artikel:

    "Jeder Mensch hat das Recht, den Zeitpunkt seines Todes selbst zu bestimmen und seinen Tod mit den Mitteln seiner Wahl selbst herbeizuführen, sofern er nicht durch Krankheit oder Unfall an der Ausübung dieses Rechts gehindert wird."

    Ich halte das für selbstverständlich und alles andere für anmaßend.

  3. Jeder Einzelfall ist anders. Jeder hat seine eigene Geschichte, seine eigene Dramaturgie, seine eigene Logik. Aber dürfen wir vom Einzelfall auf das Ganze schließen? Ich meine: nein. Es gibt Grenzen, die uns zu überschreiten nicht gut tun. Am Beginn des Lebens war es die Abtreibungsdebatte, die unser Bild vom Menschen nachhaltig geändert hat. Auch hier gilt: es gibt Einzelfälle, ei denen Abtreibung eine Option ist - aber 200.000 Abtreibungen sind nicht alles Einzelfälle. Immerhin wird jedes vierte in Deutschland gezeugte Kind abgetrieben.

    Derselbe Mechanismus wird einsetzen, wenn wir nun, am anderen Ende des Lebens eine Grenze überschreiten: Es darf niemals erlaubt sein, einen anderen Menschen zu töten - in welch bester Absicht auch immer. Sollte dieser Damm brechen, dann werden wir uns in 10 JAhren daran gewöhnt haben, das jeder vierte Sterbende durch die Hand eines "Helfers" seinem Leben ein Ende gesetzt hat. Das wird uns "modern" und "fortschrittlich" vorkommen - aber die Realität sieht anders aus. Der Mensch wird dann in unserer Gesellschaft zur disponierbaren Einheit: entweder er funktioniert oder er hat kein Lebensrecht. Niemand wird das explizit wollen, aber wir werden es schleichend erleben.

    Es hat unserer Gesellschaft nicht gut getan, dass wir Schwangerschaftsabbruch zur Geburtenkontrolle zugelassen haben. Es ist den Frauen, den Männern, den Kindern, en Familien, dem Zusammenleben der Generationen schlecht bekommen. Es wird unserer Gesellschaft ebenso schlecht bekommen, wenn wir das Ende des Lebens in die Verfügungsgewalt der Menschen legen.

    Es geht nicht um die Frage, ob es denn Vorschriften geben könnte, die Missbauch ausschließen - es geht um die Frage, dass wir dieses Verfügungsrecht über ein Menschenleben nicht haben dürfen, weil wir Menschen es früher oder später auf jeden Fall missbrauchen weden.

    Der Mensch ist kein Gebrauchsgegenstand - auch wenn unser Materialismus es fordert. Die Würde des Menschen ist unantastbar, auch wenn unser Egoismus immer neue Versuche dazu macht. Wir alle werden einen hohen Preis bezahlen, wenn hier "Fortschritt" einzieht. Wir werden uns gegenseitig und uns selbst nicht mehr kennen und erkennen können, weil unser Auge für das Bild von uns blind geworden ist.

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