Studium
Bachelor vor Gericht
Hamburger Richter halten den neuen Abschluss nicht für berufsqualifizierend
Als Lutz Bachmann (Name geändert) im vergangenen Sommer einen Brief des Hamburger Studierendenwerkes aufriss, traf es ihn »aus heiterem Himmel«, wie er sagt: Das Bafög sollte ihm gestrichen werden. Bachmann studiert Jura an der Bucerius Law School und bekam seit Beginn seines Studiums Geld vom Staat, zuletzt den Bafög-Höchstsatz von 530 Euro, berichtet der heute 24-Jährige. Doch nun weigerte sich das Studierendenwerk, weiter zu zahlen. Der Grund: Bachmann hatte zuvor an der privaten Rechtshochschule einen Bachelor of Law (LL.B.) erhalten – und damit einen ersten akademischen Abschluss erworben. Mit dem Jura-Bachelor weist er zwar Rechtsqualifikationen nach, Richter oder Anwalt kann er damit aber nicht werden – dazu braucht er noch die althergebrachten Staatsexamen. »Ohne die habe ich keine Möglichkeit, als Jurist zu arbeiten«, sagt Bachmann.
Für das Studierendenwerk sticht das Argument nicht. »Für uns zählt der Bachelor als berufsqualifizierender Abschluss«, sagt Elisabeth Diederich, die stellvertretende Leiterin der Abteilung Ausbildungsförderung. Laut Hochschulrahmengesetz dürften die Hochschulen einen Bachelor nur dann verleihen, wenn er für einen Beruf qualifiziere. »Man muss doch nicht Rechtsanwalt oder Richter werden«, sagt Diederich, »man kann auch mit einem Bachelor arbeiten, zum Beispiel bei einem Wirtschaftsprüfer.«
»Eine solche Haltung ist für das Jura-Studium verheerend«, sagt Michael Fehling, Verwaltungsrechtler an der Bucerius Law School. Viele Bafög-Empfänger würden vom Staatsexamen abgeschreckt, wenn sie auf die Unterstützung verzichten müssten. »Die Verwaltung versucht, mit den Leitlinien von oben zu sparen.« Lutz Bachmann zog vor das Verwaltungsgericht in Hamburg – und bekam in einem Urteil der zweiten Kammer Recht. »Der von dem Kläger erlangte akademische Grad des LL.B. ist kein berufsqualifizierender Abschluss« im Sinne einer »auf Dauer angelegten und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit«, schreiben die Richter unter dem Aktenzeichen 2 K 5689/04; der Abschluss befähige den Studenten »nicht zur Aufnahme eines juristischen Berufs im klassischen Sinne«. Zwar könnten Bachelors »im Einzelfall«, eine Stelle bekommen, es sei »aber auch von Bedeutung, welches Studienziel der Kläger anstrebt«. Selbst wenn er mit dem Bachelor also einen Job bekäme, sein Wille, Anwalt zu werden, zählt.
Die Richter lassen eine Berufung gegen das Urteil »wegen grundsätzlicher Bedeutung« ausdrücklich zu, trotzdem hat der Richterspruch schon jetzt Signalwirkung. »Auch bei uns hat es Probleme gegeben, als unsere Bachelor-Absolventen ins Staatsexamen gegangen sind«, bestätigt der Europarechtler Claus Dieter Classen, Prorektor der Universität Greifswald. Er empfiehlt seinen Bachelor-Studenten nun, sich in einen Master-Studiengang einzuschreiben, während sie sich aufs Staatsexamen vorbereiten. Dann gelten sie als Studenten eines konsekutiven Studiengangs und beziehen weiter Bafög. »Wie viele dann aber wirklich den Master machen, das ist eine ganz andere Frage.«
An Lutz Bachmanns Situation hat das Urteil noch nichts geändert. Er schreibt an seiner Hausarbeit für das Staatsexamen – und wartet noch immer darauf, dass das Studierendenwerk das Bafög endlich überweist. »Ich habe noch nichts bekommen«, klagt er. Denn das Studierendenwerk legt Berufung gegen das Urteil ein. »Ich gehe davon aus«, sagt Elisabeth Diederich, »dass wir in der nächsten Instanz Recht bekommen.
- Datum
- Quelle (c) DIE ZEIT 03.11.2005 Nr.45
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