Zeitläufte Das Fiasko des Strafrechts

Vor genau 300 Jahren erschien in Halle an der Saale eine kleine Schrift, die zu den wichtigsten Büchern der deutschen Geschichte zählt. Auf 38 Seiten steht darin alles, was man über die Folter wissen muss

Er ist einer der Großen der Rechtswissenschaft, der Professor Thomasius aus Halle, dieser »deutsche Gelehrte ohne Misere«, wie Ernst Bloch ihn einmal genannt hat, »seiner schläfrigen und untertänigen Umgebung recht unbequem«. Gelebt und gelehrt hat er in einer Zeit des Umbruchs, als das klassische Naturrecht sich durchzusetzen begann. In den Niederlanden hatte diese Entwicklung ihren Anfang genommen, mit Hugo Grotius’ Buch über Dann folgte in England Thomas Hobbes’ danach in Deutschland Samuel Pufendorf – und eben er, Christian Thomasius.

In Leipzig ist er zur Welt gekommen, 1655, sieben Jahre nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges. Der Vater war Professor der Philosophie. Der junge Mann studierte das Fach seines Vaters, ebenfalls in Leipzig, wechselte dann zur Rechtswissenschaft, ging nach Frankfurt an der Oder. Dort entdeckte er das Naturrecht Samuel Pufendorfs, der sein Vorbild wurde, ein Naturrecht, das sich, wie die griechischen Denker es in Grundzügen entwickelt haben, aus der Natur des Menschen ergibt, oft mehr Philosophie als Recht ist, gegen ständische Obrigkeit und feudale Hörigkeit gerichtet.

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Als braver Professorensohn hatte er die Universität bezogen, als Christian Thomasius, wie wir ihn heute kennen, kehrte er nach Leipzig zurück. Einer, der alle Vorurteile schläfriger Wissenschaft verfolgte, ein Aufklärer, kampfbereit und siegessicher im Zeichen des Naturrechts, das nun – nicht zuletzt durch ihn selber – zum Teil richtiges Recht wurde. Die Zeit war günstig dafür, entsprach es doch auch den Interessen mancher Fürsten, die ihre Herrschaft modernisieren und stärken wollten gegen Kirche, Adel und Zünfte.

Wippgalgen und glühendes Eisen, viele kamen dabei um

Im Alter von 25 Jahren wurde er Privatdozent für Recht und Philosophie in Leipzig. Barocke Zeiten, der junge Gelehrte trug die übliche große Perücke. Aber unter ihr lebte viel Aufmüpfiges. Thomasius war der Erste, der eine Vorlesung auf Deutsch hielt und nicht Lateinisch, wie es seit Jahrhunderten üblich war. Brachte eine deutsche Zeitschrift auf den Markt, wurde ein weit über die Universität hinaus bekannter Mann, schrieb kritisch und ironisch auch über Leipziger Größen, was ihm neue Feinde schuf. Leistete sich noch anderen Widerspruch und erhielt 1690 von Sachsens Kurfürsten Lehrverbot.

Kurz darauf gab ihm der brandenburgische Kurfürst und spätere König in Preußen den Auftrag, Vorlesungen in Halle zu halten über Recht und Philosophie – Pufendorf, Thomasius’ großes Vorbild, lebte in Berlin als Hofgeschichtsschreiber und hatte wohl vermittelt. Das war der Anfang der Universität Halle, die vier Jahre später, 1694, offiziell gegründet wurde.

Hier schrieb Thomasius ein großes Buch über Naturrecht und vieles andere. Aber berühmt bis heute ist er durch zwei Heftchen, sie haben Geschichte gemacht. Es sind Doktorarbeiten der Universität, die den Namen der Doktoranden tragen. Man wusste jedoch, wer dahintersteckte.

Es war nämlich durchaus üblich, dass diese Dissertationen von den Professoren selber geschrieben wurden und der Doktorand nur die ehrenvolle Aufgabe hatte, ihren Inhalt in einer Disputation vor der versammelten Fakultät zu verteidigen.

Das erste der beiden Büchlein erschien 1701, De crimine magiae, Über das Verbrechen der Hexerei. Es ist eine Streitschrift gegen die Hexenprozesse, die noch immer in ganz Europa stattfanden. Hunderttausende waren zum qualvollen Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt worden, meistens Frauen und die meisten in Deutschland. Immer wieder hatte es Proteste gegeben, vergeblich.

Thomasius’ Schrift indes zeigte Wirkung, endlich. Preußens Friedrich Wilhelm I., der »Soldatenkönig«, machte Schluss mit dem Irrsinn. 1714, ein Jahr nach seinem Regierungsantritt, verbot er die Prozesse. Die anderen deutschen Länder folgten, und des Monarchen unglücklicher Sohn, der große Friedrich, meinte später, dem Thomasius habe das weibliche Geschlecht zu verdanken, dass es wieder in Frieden alt werden und sterben könne.

Leser-Kommentare
  1. Im vorletzten Absatz des Artikel wird von dem EU Folterverbot gesprochen. Der Autor hat sich mit Art. 13 jedoch getäuscht. In Art. 13 geht es um das REcht auf wirksame Beschwerde. Der Artikel mit dem Verbot der Folter ist Art. 3.

    Ansonsten alle Achtung und vielen Dank.

    • wowman
    • 19.12.2005 um 10:15 Uhr

    Wenn ein Folterverbot besteht, bedarf es besonders couragierter Menschen, die sich in besonders extremen Einzelfällen (wie in Frankfurt!) über dieses Verbot hinwegsetzen.
    Somit besteht ein Regulativ, welches weder das Folterverbot aufweicht, noch die Chance auf Information preisgibt.

  2. 4. \N

    Ob der gute Herr Ohlsen das vielleicht als Witz gemeint hat?

  3. Das Rad der Geschichte dreht sich. Leider wie dieser kleine Ausflug in die Historie zeigt, dreht es sich in die falsche Richtung und das nicht nur in den USA, sondern auch auf der vermeintlichen Insel der Glückseligen namens Deutschland.

    • Colon
    • 18.12.2005 um 15:18 Uhr

    Wahrscheinlich müssten die Lehren des weisen Thomasius jedes
    Jahr neu aufgelegt und veröffentlicht werden, um uns vom
    "triebnahen" Quälen abzuhalten. Uwe Wesels Artikel gehört
    in diesen Tagen mindestens 38mal hintereinander auf die ersten Seiten im Medienblätterwald.

    • manka
    • 17.12.2005 um 19:26 Uhr
    7. \N

    "Ein Entführer (und Mörder) sei »ein Unmensch, ein Nichtmensch und damit ein ›Niemand‹. Und ›Niemand‹ darf bekanntlich der Folter unterzogen werden."

    Dieser Richter gebraucht die gleiche Logik wie die menschenverachtenden Richter der NS Zeit und sollte schleunigst aus dem Amt befördert werden. Eine Resozialisierungsmaßnahme sei ihm angeraten, am besten unter strengster Sicherheitsverwahrung.

  4. Der geschichtliche Abriss hat mir die Augen geöffnet. Überspitzt gesprochen könnte der Untertitel dieses Artikels auch lauten "Von der Abschaffung zur Wiedereinführung der Folter in Deutschland". Die aktuelle, dargestellte Entwicklung ist beängstigend. Auch wenn es nur kleine Schritte sind, aber die Ausdehnung droht. Wenn man über die Landesgrenzen hinweg sieht, muss man mit Bedauern feststellen, dass die Folter keineswegs abgeschafft wurde, auch von sogenannten entwickelten Industriestaaten werden diese Methoden eingesetzt. Mein Fazit: Augen Auf! Unsere Moral, unser Rechtsempfinden darf sich nicht wieder zurückentwickeln. Es könnte fatal enden.

    Steffen Witte, Mannheim

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