Zeitläufte Das Fiasko des StrafrechtsSeite 4/4

Dann kehrte Stille ein im inzwischen wiedervereinigten Deutschland. 1996 jedoch trat ein Professor aus Heidelberg auf den Plan. Er heißt Winfried Brugger, lehrt Verfassungsrecht an der dortigen Universität, die übrigens noch 300 Jahre älter ist als die in Halle, und veröffentlichte in der Zeitschrift Der Staat einen Aufsatz zur Frage Darf der Staat ausnahmsweise foltern?. Er beantwortete sie positiv und hat dieses Thema immer wieder variiert, bis er im Jahr 2000 in der Juristenzeitung sogar zu dem Ergebnis kam, der Staat dürfe nicht nur, sondern er müsse es. Das nennt man jetzt juristisch »Schutznormlehre«, nämlich Folter zum Schutz der Bevölkerung vor terroristischem Massenmord.

Der zweite reziproke Thomasius hat denselben Beruf an der Universität Bonn, heißt Matthias Herdegen und setzt noch einen drauf, im vornehmsten Rahmen, den wir haben. Dieser Rahmen ist der »Maunz-Dürig«, der Kommentar, der das Grundgesetz umgibt, begründet von Theodor Maunz und Günter Dürig. Über Maunz kann man sich streiten, aber Dürig war der Einzige in der Bundesrepublik, der mit seinem Temperament dem Thomasius sehr nahe kam. Mit einer genialen Konstruktion hat er aus Pufendorfs Würde in Artikel 1, der Freiheit und Gleichheit in Artikel 2 und 3 und den folgenden Grundrechten ein Gebäude geschaffen, in dem wir sicher wohnen konnten. Das Bundesverfassungsgericht folgte ihm. 1996 ist er gestorben.

Der Kommentar musste weitergeführt werden, und seine Herausgeber haben, nichtsahnend, die Neukommentierung des Artikels 1 ihrem Kollegen Herdegen überlassen, der ihnen 2003 ein Kuckucksei ins Nest gelegt hat. Aus der Fundamentalnorm unserer Verfassung, die jede Folter kategorisch ausschließt – »Die Würde des Menschen ist unantastbar« –, hat er mehr oder weniger ein normales Grundrecht gemacht, das man einschränken kann wie die anderen Grundrechte auch. Abrakadabra, dreimal schwarzer Kater. Nun ist Winfried Bruggers »Rettungsfolter« verfassungsrechtlich abgesichert.

Ist die Bundesfolterordnung schon Zukunftsvision?

Die Konsequenz daraus wäre jetzt eine »Bundesfolterordnung«, wie Jan Philipp Reemtsma das sarkastisch genannt hat, also ein Gesetz, das genau regelt, wer wen unter welchen Voraussetzungen und wie foltern darf zur Rettung von Menschenleben. Und man weiß, Folter ist triebhaft und hat den Drang zur Ausdehnung.

So geht es inzwischen auch schon nicht mehr nur um terroristische Anschläge. 2002 hatte der stellvertretende Polizeipräsident von Frankfurt am Main einem der Entführung Verdächtigten Folter angedroht, um das Leben des Entführten zu retten, ein spektakulärer Fall, der bereits heftigen Streit um das Für und Wider der Tortur ausgelöst hat. Und wer weiß, was noch alles kommt? Längst raschelt es im braunen Unterholz. Dort bewegt sich in voller Montur als »Richter am Landgericht Berlin« Andreas Ohlsen. In einem Leserbrief an den Berliner Tagesspiegel, veröffentlicht am 19. Dezember 2004, teilte Richter Ohlsen der Welt mit, das Folterverbot des Artikels 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention würde im Frankfurter Fall nicht gelten. Ein Entführer (und Mörder) sei »ein Unmensch, ein Nichtmensch und damit ein ›Niemand‹. Und ›Niemand‹ darf bekanntlich der Folter unterzogen werden.«

In der Tat. Es gibt noch Richter in Berlin, deren Scharfsinn und würzigen Humor man seit 1945 für immer verschwunden wähnte. Christian Thomasius, steh uns bei!

 
Leser-Kommentare
  1. Im vorletzten Absatz des Artikel wird von dem EU Folterverbot gesprochen. Der Autor hat sich mit Art. 13 jedoch getäuscht. In Art. 13 geht es um das REcht auf wirksame Beschwerde. Der Artikel mit dem Verbot der Folter ist Art. 3.

    Ansonsten alle Achtung und vielen Dank.

    • wowman
    • 19.12.2005 um 10:15 Uhr

    Wenn ein Folterverbot besteht, bedarf es besonders couragierter Menschen, die sich in besonders extremen Einzelfällen (wie in Frankfurt!) über dieses Verbot hinwegsetzen.
    Somit besteht ein Regulativ, welches weder das Folterverbot aufweicht, noch die Chance auf Information preisgibt.

  2. 4. \N

    Ob der gute Herr Ohlsen das vielleicht als Witz gemeint hat?

  3. Das Rad der Geschichte dreht sich. Leider wie dieser kleine Ausflug in die Historie zeigt, dreht es sich in die falsche Richtung und das nicht nur in den USA, sondern auch auf der vermeintlichen Insel der Glückseligen namens Deutschland.

    • Colon
    • 18.12.2005 um 15:18 Uhr

    Wahrscheinlich müssten die Lehren des weisen Thomasius jedes
    Jahr neu aufgelegt und veröffentlicht werden, um uns vom
    "triebnahen" Quälen abzuhalten. Uwe Wesels Artikel gehört
    in diesen Tagen mindestens 38mal hintereinander auf die ersten Seiten im Medienblätterwald.

    • manka
    • 17.12.2005 um 19:26 Uhr
    7. \N

    "Ein Entführer (und Mörder) sei »ein Unmensch, ein Nichtmensch und damit ein ›Niemand‹. Und ›Niemand‹ darf bekanntlich der Folter unterzogen werden."

    Dieser Richter gebraucht die gleiche Logik wie die menschenverachtenden Richter der NS Zeit und sollte schleunigst aus dem Amt befördert werden. Eine Resozialisierungsmaßnahme sei ihm angeraten, am besten unter strengster Sicherheitsverwahrung.

  4. Der geschichtliche Abriss hat mir die Augen geöffnet. Überspitzt gesprochen könnte der Untertitel dieses Artikels auch lauten "Von der Abschaffung zur Wiedereinführung der Folter in Deutschland". Die aktuelle, dargestellte Entwicklung ist beängstigend. Auch wenn es nur kleine Schritte sind, aber die Ausdehnung droht. Wenn man über die Landesgrenzen hinweg sieht, muss man mit Bedauern feststellen, dass die Folter keineswegs abgeschafft wurde, auch von sogenannten entwickelten Industriestaaten werden diese Methoden eingesetzt. Mein Fazit: Augen Auf! Unsere Moral, unser Rechtsempfinden darf sich nicht wieder zurückentwickeln. Es könnte fatal enden.

    Steffen Witte, Mannheim

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