Wann endlich gibt es Sicherheit?

Reinhard Merkel: Der Staat darf nicht zum Leben nötigen, ZEIT Nr. 47

Merkel setzt neben den Paragrafen 216 StGB den strafrechtlichen Notstand einem leidend sterbenden Menschen gegenüber, bei dem es weder des Verlangens des diese Not Ausstehenden bedarf noch einer ärztlichen oder sonstigen Interpretation, dieses Leiden zu verkürzen. Die Verkürzung des Leidens und damit des Lebens des Sterbenden wird damit nicht mehr etwas zu gestattendes, sondern zur mitmenschlichen Verpflichtung. Dies lässt hoffen, dass die Auslegung unserer Gesetze in Zukunft dem Leidenden das Sterben erleichtern wird.

Worauf kann ich mich berufen, sollte ich erleben, voraussichtlich lange leidend sterben zu müssen, ohne dem entgegenwirken zu können? Auf diesen aufklärenden Artikel von Professor Merkel im November 2005?

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Wann endlich gibt es Sicherheit, menschlich sterben zu dürfen?

REINHARD PFOTENHAUER, BONN

Der Eid des Hippokrates bindet den Arzt - er ist verpflichtet, niemals zu töten. So kommt es dann doch auf die Motivation des Arztes an, ob er töten oder dem Sterbenden mit schmerzlindernden Mitteln beim Sterben beistehen will.

Der Zuschauer, der den verbrennenden Menschen, dem er nicht helfen kann, erschießt, ist kein Arzt. Er mag es selbst verantworten, ob er sich zum Richter über Leben und Tod aufschwingt.

Der Staat aber muss sicherstellen, dass der Arzt seinem Eid treu bleiben kann.

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    • Quelle DIE ZEIT, 49/2005
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    • Schlagworte Arzt | Richter | Bonn | Stuttgart
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