RechtErwiesene Unschuld

Viereinhalb Jahre saß Bernhard M. als vermeintlicher Vergewaltiger im Gefängnis. ZEIT-Recherchen enthüllten einen Justizirrtum.

Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu manchmal weder Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte, eine, die von Vergewaltigung handelt. Die junge Frau, die das Leben des Bernhard M. zerstört hat, hatte sich eine gute Geschichte ausgedacht. Die wurde mit solcher Inbrunst vorgetragen, dass die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück Fakten außer Acht ließ und den Angeklagten im Januar 1996 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte. Vergangene Woche wurde M. nach einem Wiederaufnahmeverfahren vom benachbarten Landgericht Oldenburg freigesprochen. Bei der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten, dass seine Unschuld erwiesen ist. Er fügte hinzu: »Ihr Schicksal hat uns erschüttert.«

Der Chefarzt glaubte der Patientin blind

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Der vermeidbare Justizirrtum, dem Bernhard M. zum Opfer fiel, nimmt seinen Anfang im November 1994. Eine damals 18-jährige Schülerin aus Papenburg im Emsland beschuldigt ihren Vater Adolf S., sie zwischen ihrem 12. und 17. Lebensjahr zehnmal vergewaltigt zu haben. Außerdem habe er einen Abtreibungsversuch mit einem Kleiderbügel an ihr vorgenommen. Der Vater wird sofort festgenommen und im März 1995 nach dreitägigem Prozess vom Landgericht Osnabrück zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung gegen den Vater zeigt das Mädchen auch ihren Onkel Bernhard M. wegen vierfacher Vergewaltigung an. Er wird ebenfalls festgenommen und bald darauf von denselben Osnabrücker Richtern verurteilt, wiederum aufgrund der Aussagen des Mädchens und ohne überzeugende Beweise.

2001 erzählte mir ein Rechtsmediziner, an den sich die Verwandten des verurteilten Bernhard M. später gewendet hatten, vom Schicksal der beiden Männer. Er hielt es für ausgeschlossen, dass sie die Taten begangen hatten – immerhin war das Mädchen nach 14 angeblichen Vergewaltigungen und einem Kleiderbügelangriff immer noch Jungfrau. Trotzdem hatte ein auf das Gutachten dieses Rechtsmediziners gestütztes Wiederaufnahmegesuch des M. keinen Erfolg gehabt. Ich machte mich an die Recherche und gelangte zu der Erkenntnis, dass die beiden Verurteilten unschuldig sein mussten. Sie waren den Aktivitäten eines verblendeten Unterstützerkreises der Belastungszeugin zum Opfer gefallen.

Zu diesem Kreis gehörte unter anderem das Personal der jugendpsychiatrischen Station des Marienkrankenhauses in Papenburg. Dort wurde nämlich das vermeintliche Opfer männlicher Gewalt behandelt, als es seine Beschuldigungen erhob. Der Chefarzt, die Psychologin und das Pflegepersonal schenkten den teilweise bizarren Schilderungen der Patientin nicht nur blinden Glauben, sondern verliehen dem Mädchen auch gegenüber den Ermittlern nach Kräften den Nimbus der Glaubwürdigkeit. Die Rücksicht auf die angeblich Vergewaltigte ging so weit, dass der Chefarzt in den Hauptverhandlungen in Osnabrück die schwerwiegende psychiatrische Diagnose einer »Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus« in Abrede stellte. Borderlinerinnen gelten bei Richtern als wenig wahrheitsliebende Zeuginnen. Ebenso behielt das Klinikpersonal für sich, dass das Mädchen pornografisches Material besessen hatte, welches die Vorlage für die Vergewaltigungsschilderungen gewesen sein konnte. Sogar einen Brief, in dem die Patientin vor der Verhaftung des Onkels dem Therapieteam gebeichtet hatte, die Beschuldigungen gegen den Onkel seien gar nicht wahr, hielt man zurück.

Einseitig handelte auch die zuständige Papenburger Kripobeamtin. Auf das Sichern von wichtigen Sachbeweisen (wie Spermaspuren) verzichtete sie konsequent, dafür hielt sie das »Opfer« über ihre Ermittlungsfortschritte auf dem Laufenden. In der Pflegeakte der Klinik fand sich sogar das rechtswidrig herausgegebene erste polizeiliche Vernehmungsprotokoll der Belastungszeugin. Auch die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingeschaltete Glaubwürdigkeitsgutachterin pries in zwei emotional aufgeladenen Gutachten die Wahrheitsliebe des Mädchens. Am schlimmsten aber trieb es das Landgericht Osnabrück selber: Dort wurde in beiden Prozessen das Problem der Jungfernschaft gar nicht ernsthaft angepackt, obwohl das Gericht davon wusste. Auch eine psychiatrische Begutachtung der hochgradig verhaltensauffälligen Zeugin schenkten sich die Richter und lauschten stattdessen ergriffen den Ausführungen des empathischen Therapiepersonals. Eine Untersuchung des Bernhard M., der, wie sich später herausstellte, zu einer Vergewaltigung körperlich gar nicht in der Lage ist, unterblieb ebenfalls – obwohl das Gericht auch dafür Anhaltspunkte hatte. Die Anteilnahme der Richter für die Opferzeugin gipfelte darin, dass sie Tatsachen aus der Hauptverhandlung gegen M., die gegen eine Verurteilung sprachen, in der Urteilsbegründung verschwiegen oder auf den Kopf stellten. Durch diese Rechtsbeugung verhinderten sie die Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof.

Die Richter ersparten sich komplizierte Untersuchungen

Leserkommentare
  1. Das gibt es doch gar nicht! Wenn das alles stimmt, ist es ein Skandal, vor allem im Blick auf die Beteiligten aus Polizei und Justiz. Denn welche persönlichen Interessen oder Störungen auch immer zu Verleumdungen führen - die Ermittler und die Richter müssen unabhängig bleiben.

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    Mir ist es gerade selbst so gegangen: Ich wurde zu UNRECHT wegen einer Tat verurteilt, die ich NICHT begangen habe und bin sehr verzweifelt, weil man viel Geld braucht, um einen einigermaßen engagierten Anwalt zu bekommen. Geld, welches Normalsterbliche nicht haben.
    Richter, Staatsanwältin und Nebenklagevertreterin haben allesamt eine Voreingenommenheit zutage gelegt, wo sich einem die Nackenhaare sträuben. Beweise gegen die Tat wurden ignoriert wo hingegen die abstrusesten Aussagen des vermeintlichen Opfers als wahr angenommen wurden. Ich habe die verurteilte Tat nicht begangen, muss nun büßen und das vermeintliche Opfer für seine Lüge mit Schmerzensgeld belohnen. Hoffentlich finde noch einen cleveren Anwalt für die Revision, der zunächst ohne viel Geld helfen kann. :(

    Mir ist es gerade selbst so gegangen: Ich wurde zu UNRECHT wegen einer Tat verurteilt, die ich NICHT begangen habe und bin sehr verzweifelt, weil man viel Geld braucht, um einen einigermaßen engagierten Anwalt zu bekommen. Geld, welches Normalsterbliche nicht haben.
    Richter, Staatsanwältin und Nebenklagevertreterin haben allesamt eine Voreingenommenheit zutage gelegt, wo sich einem die Nackenhaare sträuben. Beweise gegen die Tat wurden ignoriert wo hingegen die abstrusesten Aussagen des vermeintlichen Opfers als wahr angenommen wurden. Ich habe die verurteilte Tat nicht begangen, muss nun büßen und das vermeintliche Opfer für seine Lüge mit Schmerzensgeld belohnen. Hoffentlich finde noch einen cleveren Anwalt für die Revision, der zunächst ohne viel Geld helfen kann. :(

  2. Im Verlauf des Prozesses gegen den vermeintlichen Vergewaltiger sind haarsträubende Dinge passiert, die
    unseres Rechtssystems und auch Rechtsverständnisses völlig
    unwürdig sind.Ist primär als folgenschwere Fehleinschätzung der Prozessansetzer beim Landgericht Osnabrück anzusehen,
    die beteiligten Richter - 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer -
    die bereits den ersten Prozess gegen den Vater des vermeitlichen Opfers geführt haben, erneut gegen Bernhard M.
    mit der Prozessführung zu beauftragen. Dabei war von vorn herein zu befürchten, dass der im ersten Prozess eingeschlagene Weg weiter verfolgt wird.Des weiteren war die
    polizeiliche Ermittlung nicht der Praxis entsprechend.
    Bei einer Vergewaltigung ist der wichtigste Sachbeweis nach
    wie vor die gynäkologische Unterschung hinsichtlich der
    Spermaspuren, die von dem Täter stammen. Dieses und auch
    die einseitige Prozessführung zugunsten des vermeintlichen
    Opfers - gestützt durch katastrophale Gutachtertätigkeitent-
    führten schließlich zu dem gekannten Falschurteil.
    Frau Rückerts Recherchen haben der Gerechtigkeit zu Genug-
    tuung verholfen. Ihr sei gedankt.
    Es bleibt zu hoffen, dass allen Beteiligten, die am Fehl-
    urteil gegen Bernhard M. mitgewirkt haben, Konsequenzen
    erfahren werden.
    getan.

  3. Ohne den Fall näher zu kennen, erscheinen mir die Punkte, dass die junge Frau einen Brief an die sie Behandelnden geschrieben hat, kurz vor der Verhaftung, und dass sie womöglich an einer Borderline-Störung litt oder leidet, als nicht unbedingt relevant für die Bewertung. Zumindest nicht in dem Sine wie S. Rückert das nahe legt.
    Zum einen kann ein derartiger Brief durchaus aus einem Schuldgefühl heraus geschrieben worden sein. Missbrauchsopfer befinden sich oft in einem Schwierigen Konflikt, vor allem, wenn es sich bei den Missbrauchern - wie auch in diesem Fall um nächste Familienmitglieder handelt. Es sind immerhin ihr Vater und ihr Onkel, die sie mit der Aussage ins Gefängnis oder zumindest vor Gericht bringt.
    Zum anderen wird meines Wissens, auch wenn Frau Rückert darüber spekuliert, dass "Borderlinerinnen als wenig wahrheitsliebende Zeuginnnen" gelten, gerade diese Störung nicht selten durch ein reales Trauma in Form eines Missbrauchs ausgelöst bzw. mitverursacht.
    Bei aller Aufregung über den Justizskandal sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass sich auch bei dem schlagenden Beweis, dass die junge Frau noch Jungfrau gewesen sei, trotzdem sexuelle Übergriffe ereignet haben können. Auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass es sich - falls die Jungfräulichkeit sicher bewiesen ist- nicht um eine vollzogenen Vergewaltigung gehandelt hat, so doch um eine vielleicht weniger schwerwiegende Form des Missbrauchs handeln könnte. Selbst aus der Tatsache, dass ein Opfer die Vorgänge aggraviert ist meines Erachtens keine Unschuld abzuleiten. Geschweige denn ist sie bewiesen.
    Es bleibt zu hoffen, dass da ein Unschuldiger nachträglich freigesprochen worden ist, und nicht ein ein-bisschen-weniger-Schuldiger.

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    Sehr geehrter Uwepeter,
    wie Sie selbst schreiben, kennen Sie den Fall nicht und hauen doch automatisch in die gleiche Kerbe wie all diejenigen, welche die Existenz von Bernhard M. und Adolf S. sowie letztlich wohl auch die des vermeintlichen Opfers "Amelie" zerstört haben: im Zweifel sind die Männer schuld. Alle möglichen physischen und psychischen Probleme, die vielleicht ein Hinweis auf Mißbrauch sein KÖNNTEN, sind auf einmal SELBSTVERSTÄNDLICH Symptome von sexuellem Mißbrauch. Ein lügendes Opfer ist einfach politisch inkorrekt.
    In diesem Fall (das können Sie im Artikel http://www.zeit.de/2002/1... oder in Frau Rückerts Buch "Unschuld im Namen des Volkes" nachlesen) ging die Hysterie soweit, daß Gutachter , Richter und Staatsanwälte nicht nur logische Brüche in 'Amelies' Darstellung sondern sogar medizinische Absurditäten wie ein nach mehreren Vergewaltigungen unverletztes Hymen akzeptierten und selbst die schließlich erwiesene Alibidinösität des "Täters" Bernhard M. als Revisionsgrund ablehnten.
    Als Frau Rückert den Skandal aufgedeckt hatte, empfanden Richter und Staatsanwaltschaft diese narzisstische Kränkung offenbar schlimmer als die Tatsache, dass da 2 Unschuldige im Gefängnis schmorten. Es wurde gemauert und verzögert bis zum Schluß, und alle am ursprünglichen Schuldspruch Beteiligten glänzten in der Wiederaufnahmeverhandlung durch ein reines Gewissen und kompletten Gedächtnisverlust.

    Ihr Nachtreten war also in jeder Hinsicht unpassend. MfG D.R.

    Sehr geehrter Uwepeter,
    wie Sie selbst schreiben, kennen Sie den Fall nicht und hauen doch automatisch in die gleiche Kerbe wie all diejenigen, welche die Existenz von Bernhard M. und Adolf S. sowie letztlich wohl auch die des vermeintlichen Opfers "Amelie" zerstört haben: im Zweifel sind die Männer schuld. Alle möglichen physischen und psychischen Probleme, die vielleicht ein Hinweis auf Mißbrauch sein KÖNNTEN, sind auf einmal SELBSTVERSTÄNDLICH Symptome von sexuellem Mißbrauch. Ein lügendes Opfer ist einfach politisch inkorrekt.
    In diesem Fall (das können Sie im Artikel http://www.zeit.de/2002/1... oder in Frau Rückerts Buch "Unschuld im Namen des Volkes" nachlesen) ging die Hysterie soweit, daß Gutachter , Richter und Staatsanwälte nicht nur logische Brüche in 'Amelies' Darstellung sondern sogar medizinische Absurditäten wie ein nach mehreren Vergewaltigungen unverletztes Hymen akzeptierten und selbst die schließlich erwiesene Alibidinösität des "Täters" Bernhard M. als Revisionsgrund ablehnten.
    Als Frau Rückert den Skandal aufgedeckt hatte, empfanden Richter und Staatsanwaltschaft diese narzisstische Kränkung offenbar schlimmer als die Tatsache, dass da 2 Unschuldige im Gefängnis schmorten. Es wurde gemauert und verzögert bis zum Schluß, und alle am ursprünglichen Schuldspruch Beteiligten glänzten in der Wiederaufnahmeverhandlung durch ein reines Gewissen und kompletten Gedächtnisverlust.

    Ihr Nachtreten war also in jeder Hinsicht unpassend. MfG D.R.

  4. Sehr geehrter Uwepeter,
    wie Sie selbst schreiben, kennen Sie den Fall nicht und hauen doch automatisch in die gleiche Kerbe wie all diejenigen, welche die Existenz von Bernhard M. und Adolf S. sowie letztlich wohl auch die des vermeintlichen Opfers "Amelie" zerstört haben: im Zweifel sind die Männer schuld. Alle möglichen physischen und psychischen Probleme, die vielleicht ein Hinweis auf Mißbrauch sein KÖNNTEN, sind auf einmal SELBSTVERSTÄNDLICH Symptome von sexuellem Mißbrauch. Ein lügendes Opfer ist einfach politisch inkorrekt.
    In diesem Fall (das können Sie im Artikel http://www.zeit.de/2002/1... oder in Frau Rückerts Buch "Unschuld im Namen des Volkes" nachlesen) ging die Hysterie soweit, daß Gutachter , Richter und Staatsanwälte nicht nur logische Brüche in 'Amelies' Darstellung sondern sogar medizinische Absurditäten wie ein nach mehreren Vergewaltigungen unverletztes Hymen akzeptierten und selbst die schließlich erwiesene Alibidinösität des "Täters" Bernhard M. als Revisionsgrund ablehnten.
    Als Frau Rückert den Skandal aufgedeckt hatte, empfanden Richter und Staatsanwaltschaft diese narzisstische Kränkung offenbar schlimmer als die Tatsache, dass da 2 Unschuldige im Gefängnis schmorten. Es wurde gemauert und verzögert bis zum Schluß, und alle am ursprünglichen Schuldspruch Beteiligten glänzten in der Wiederaufnahmeverhandlung durch ein reines Gewissen und kompletten Gedächtnisverlust.

    Ihr Nachtreten war also in jeder Hinsicht unpassend. MfG D.R.

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    Antwort auf "Erwiesene Unschuld?"
  5. Mir ist es gerade selbst so gegangen: Ich wurde zu UNRECHT wegen einer Tat verurteilt, die ich NICHT begangen habe und bin sehr verzweifelt, weil man viel Geld braucht, um einen einigermaßen engagierten Anwalt zu bekommen. Geld, welches Normalsterbliche nicht haben.
    Richter, Staatsanwältin und Nebenklagevertreterin haben allesamt eine Voreingenommenheit zutage gelegt, wo sich einem die Nackenhaare sträuben. Beweise gegen die Tat wurden ignoriert wo hingegen die abstrusesten Aussagen des vermeintlichen Opfers als wahr angenommen wurden. Ich habe die verurteilte Tat nicht begangen, muss nun büßen und das vermeintliche Opfer für seine Lüge mit Schmerzensgeld belohnen. Hoffentlich finde noch einen cleveren Anwalt für die Revision, der zunächst ohne viel Geld helfen kann. :(

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